— —8. 69964—— Die Genannten ſind ſämtlich bereits in der ſtädtiſchen Verwaltuug mit Erfolg beſchäftigt geweſen. Ihre perſönlichen Verhältniſſe gehen aus den an⸗ liegenden Perſonalheften hervor. Charlottenburg, den 12. Dezember 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Seydel. 1. 2384. Druckſache Nr. 509. Vorlage betr. Gewährung von Ruhegehalt an einen in den Ruheſtand verſetzten Feuer⸗ wehrmann. Urſchriftlich mit dem Perſonalheft und einer Anlage an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem mit Ende Januar 1908 in den Ruhe⸗ ſtand verſetzten Feuerwehrmann Reiß wird vom 1. Februar 1908 ab ein Ruhegehalt von jähr⸗ lich 832 ℳ gewährt. 24 Der für das Rechnungsjahr 1907 erfor⸗ derliche Betrag von 138,67 ℳ iſt dem Dis⸗ poſitionsfonds zu entnehmen. 1— Der Feuerwehrmann Karl Reiß, geboren am 2. September 1872, wurde am 1. April 1895 als Feuerwehrmann bei unſerer Feuerwehr eingeſtellt. Nach dem ärztlichen Atteſte vom 16. Mäürz 1895 war Reiß bei der Einſtellung geſund. Am 6. Januar 1900 erkrankte er an einer Verſtauchung des rechten Fußes. Noch vor der Heilung dieſes Leidens trat Gelenk⸗ rheumatismus hinzu, welcher den Feuerwehrmann Reiß bis zum 11. April 1900 ununterbrochen und von da ab von Zeit zu Zeit dienſtunfähig machte. Die Urſache der Erkrankung an Gelenkrheumatismus führt Reiß auf die Ausübung des Dienſtes bei einem Brande in der Augsburgerſtraße am 6. Januar 1900 zurück. Hier will er bei dem Feuer längere Zeit im Waſſer haben knien müſſen. Aerztlicherſeits iſt unterm 5. Mai 1902 geſagt, daß — falls die An⸗ gaben des Reiß über die Urſachen ſeiner Erkrankung richtig ſind — anzunehmen iſt, daß Reiß ſich ſeine Ekrankung in Ausübung ſeines Dienſtes zugezogen hat. Vom Jahre 1901 ab iſt Reiß im Dienſte ſtets geſchont und während der letzten Jahre faſt nur als Telegraphiſt beſchäftigt worden. Da das Leiden aber immer wieder hervortritt, und Reiß überhaupt nur leichten Dienſt — in der Telegraphie — verrichten kann, die Schlagfertigkeit unſerer Feuerwehr es aber erfordert, daß jeder Mann vollen Dienſt tut, halten wir ſeine Verſetzung in den Ruheſtand für angezeigt. Nach dem Atteſte des Vertrauensarztes vom 25. November 1907 iſt Reiß dauernd untauglich für den Dienſt als Feuerwehrmann. Hiernach nehmen wir an, daß die Dienſtunfähig⸗ keit des Feuerwehrmannes Reiß die Folge eines bei Ausübung des Feuerwehrdienſtes und ohne eigenes Verſchulden erlittenen Unfalles iſt. Nach Abfat 2 des § 2 der Ruhegehallsordnung der Feuerwehr⸗ mannſchaften vom 18. Dezember 1897 ſteht dem⸗ nach dem Reiß, welcher am 31. März 1907 eine Dienſtzeit von 12 Jahren im Dienſte der Stadt⸗ gemeinde zurückgelegt hatte, ein Ruhegcehalt von 17/60 / 15/,0 32/60 des zuletzt erhaltenen Lohnes zu. 8 Da Reiß zuletzt an Lohn 1560 ℳT erhalten hat, beträgt das Ruhegehalt 32/60 von 1560 ℳ — 832 ℳ jährlich. Eine anderweite Beſchäftigung des Reiß im ſtädtiſchen Dienſte gemäß § § der Ruhegehaltsordnung behalten wir uns vo—r. Mit unſerer Vorlage entſprechen wir einem An⸗ trage der Deputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen. 2 Charlottenburg, den 12. Dezember 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Meyer. XIVb 1374. Druckſache Nr. 510. e Vorlage betr. Gewährung einer Unterſtützung an die Witwe Schmall. 5 Urſchriftlich nebſt Perſonalakten 0 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Gewährung einer einmaligen Unterſtützung von 500 ℳ an die Witwe Emilie Schmall, Mutter des verſtorbenen Sekretärs Schmall, aus Ord. Kapitel I Abſchn. 13 Nr. 2 für 1907 wird zugeſtimmt. Der Sekretär Schmall erkrankte im März d. I. ſehr ſchwer. Er iſt im hieſigen ſtädtiſchen Kranken⸗ hauſe im März und Auguſt d. I. operiert worden. Nach der letzten Operation war ſein Kräftezuſtand derart geſchwächt, daß er auf ärziliche Anordnung einen längeren Kuraufenthalt in Oberitalien in einem Sanatorium mit erſtklaſſiger Verpflegung nehmen mußte. Dort iſt er am 7. November d. Is. ver⸗ ſtorben. Durch die Krankheit, die Kur in Italien und den daſelbſt eingetretenen Tod des Sekretärs Schmall ſind der Mutter ganz erhebliche Koſten entſtanden, die ſie wie folgt berechnet: Arzt⸗ und Arzneikoſten 175,52 Kurtoſten „ „ r, 644,39 „ Beerdigungsroſter 292,16 „ Für Stärkungsmitte“lllll 100,00 „ Reiſekoſten pp. der Frau Schmall . . 358,03 „ Außerdem hat Frau Schmall noch den Mietzins für die von ihrem Sohne ge⸗ mietete Wohnung für 4 Monate zu betzaylen mit.„ . 2, 290,00 ℳ zuſammen . 1550,10 . Gezahlt find hierauf an Frau . Schmall als Gnadengehalt. 250,00 ℳ und aus der Hinterbliebenen⸗ Unterſtützungskaſſe der hie⸗ — ſigen Beamten 500,00 ℳa 750,00 ℳ bleiben noch zu decken 550,10 Mit Ausnahme der Koſten für Stärkungsmittel (100 ℳ) und der Eiſenbahnfahrgelder (etwa 165 ℳ) ſind ſämtliche Ausgaben durch Beläge nachgewieſen. Einer Lebensverſicherung gehörte der Sekretär Schmal nicht an. Vermögen hat er nicht hinterlaſſen, ebenſo beſitzt die Mutter kein Vermögen. Sie be⸗ zieht aus Staatsmitteln eine jährliche Witwenpenſion von 666 ℳ. Sie iſt deshalb nicht in der Lage den noch verbleibenden Reſtbetrag der entſtandenen Koſten aus eigenen Mitteln zu beſtreiten. Mit Rückſicht auf die obwaltenden Verhältniſſe haben wir daher be⸗ ſchloſſen, ihr eine einmalige Unterſtützung von 500 ℳ zu gewähren. 7 Charlottenburg, den 9. Dezember 1907. Der Magiſtrat. I. 3146. Schuſtehrus.