70 Dorlagen für Stadtverordneten Berſammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 318. Bericht des Ausſchuſſes zur Prüfung von Stadtverordnetenwahlen. Verhandelt Charlottenburg, den 16. Dezember 1907. Anweſend: Stadtv.⸗Vorſteher Kaufmann, Vorſitzender, . 7 — die zurückzuweiſen, auf Grund der Akten aber die Wahl des Kaufmanns Haack zu beanſtanden. 11. Es wird Beweiserhebung durch Ver⸗ nehmung der beiden Wahlvorſteher darüber beſchloſſen, ob ſich dieſelben erinnern, daß ſchon in den Vormittagsſtunden von 9 bis 2 Uhr eine ſo große Anzahl von Stimmen abgegeben wurde, daß dadurch gegenüber der Stadtv. Bartſch, Dr Frentzel, Hirſch, Holz, Rackwitz. Seitens des Magiſtrats: Stadtrat Seydel, Direktor Dr Badtke. Entſchuldigt: Stadtv. Dr. Hubatſch, Nicht anweſend: Stadtv. Roſenberg. Dr. v. Liszt. Der Magiſtrat hat am 5. d. Mts. IV 8 1218 — beantragt, über die Gültigkeit der am 6., 7. und bzw. am 26. November d. I. vollzogenen Stadtverordneten⸗Ergänzungs⸗ und Erſatz⸗ wahlen gemäß § 10 des Zuſtändigkeitsge⸗ vom 1. 8. 1883 zu beſchließen. Gegen die Gültigkeit der Wahlen im 4. Be⸗ zirk der II1 Abteilung und im 1., 5. und 7. Be⸗ zirk der III. Abteilung ſind Einſprüche einge⸗ gangen. ſetzes III. Abteilung. Die Wahlen im 2., 3., 4., 6. und 8. Bezirk werden als gültig erklärt. 1. Bez irk: Der Einſpruch IV wird als unerheb⸗ lich zurückgewieſen, die vollzogenen Wahlen werden als gültig erklärt. 5. Bezirk: Nach der vom Magiſtrat vor⸗ genommenen Prüfung der abgegebenen Stimmen haben erhalten: Scharnberg, Zeitungsſpediteur (ſtatt 844) 845 Stimmen, Flemming, Kaſſenbeamter 843 Stimmen. Die abſolute Mehrheit betrug 841. Der Ausſchuß hält zwar das Verfahren des Wahlvorſtandes bezgl. der Legitimation der Wähler für unzuläſſig, erachtet aber mit Rückſicht darauf, daß das Ergebnis der Wahl durch die von 2 Perſonen behauptete Ver⸗ hinderung der Stimmenabgabe unbeeinflußt bleibt, den Einſpruch als unerheblich. Den ganzen Einſpruch 11 weiſt hierauf der Ausſchuß einſtimmig als unerheblich zu⸗ rück und erklärt die vollzogenen Wahlen als gültig. 7. Bezirk: I. Der Ausſchuß 3 Stimmen, den Einſpru beſchließt mit 3 gegen ch III des Mar Prill Charlottenburg, Der Stadtverordneten⸗Vorſteher. Kaufmann. Stimmenzahl von 1020 zu 519 ein weſent⸗ licher Einfluß auf das Ergebnis der Wahl hätte ausgeübt werden können. II. Abteilung⸗ Die Wahlen im 1., 2. und 3. Bezirk werden als gültig erklärt. 4. Bezirk: Einſpru klärt die vo Der Ausſchuß weiſt einſtimmig den ch I als unerheblich zurück und er⸗ llzogenen Wahlen als gültig. 1. Abteilung. Die Wahlen werden als gültig erklärt. Der Stadtverordneten⸗ Verſammlung wird hiernach folgende Beſchlußfaſſung empfohlen: 2) Die am 6., 7., 8. November bzw. am 26. November 1907 vollzogenen Wahlen von 28 Stadtverordneten in den Bezirken 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 8§ der III. Wählerabteilung, ſowie in den Bezirken 1, 2, 3 und 4 der II. und 1. Wählerabteilung (vergl. das ab⸗ gedruckte Verzeichnis) werden als gültig er⸗ klärt. Die Wahl des Kaufmanns Haack im 7. Be⸗ zirk der III. Wählerabteilung wird bean⸗ ſtandet und Beweiserhebung nach dem Ausſchußantrage beſchloſſen. Die Einſprüche 1. des Oberſtleutnants Stein, II. des Rektors Fiebig u. Gen., III. des Max Prill, IV. des Wilhelm Eicke werden zurückgewieſen. Berichterſtatter für die III. Abt.: Stadtv. Hirſch, Berichterſtatter für die II. Abt.: Stadtv. Dr. Frentzel, Berichterſtatter für die I. Abt.: Stadtv. Rackwitz. v. g. u. Kaufmann, Dr. Frentzel, Rackwitz, Bartſch, Hirſch. St. V. 1134. den 16. Dezember 1907. Druck von Adolf Gertz, G. m. b. H., Charlottenburg.