Dahlmann⸗ und Droyſenſtraße belegenen Grund⸗ ſtücks Band 51 Blatt Nr. 2145 des Grundbuchs von der Stadt Charlottenburg. Von dieſem Grundſtück verkauft der Er⸗ ſchienene zu 2 die auf dem angehefteten Lage⸗ plan grün umränderte, mit den Buchſtaben e h c i k de umſchriebene Fläche in der Größe von 1367 qm — 96,37 QR hiermit an die Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg und verpflichtet ſich, das Eigentum an dieſer Parzelle der Stadtgemeinde zu verſchaffen. § 2. Der Kaufpreis wird auf 75 000 ℳ in Worten „Fünfundſiebzigtauſend Mark“ feſtgeſetzt. Der Kaufpreis wird wie folgt belegt: a) ein Betrag von 65000 ℳ iſt in Ab⸗ teilung III des für dieſe Parzelle neu an⸗ zulegenden Grundbuchblattes an erſter Stelle auf dem Grundſtück einzutragen. Der Be⸗ trag iſt mit 4 — vier — vom Hundert zu ver⸗ zinſen. Die Zinſen ſind vierteljährlich nach⸗ her an der Stadthauptkaſſe zu zahlen. Die Kündigung der zu beſtellenden Reſtkaufgeld⸗ hypothek von 65000 Fünfundſechzig⸗ tauſend — ℳ iſt für beide Teile mit einer Friſt von 3 — drei — Monaten zum Erſten eines Kalendervierteljahres, jedoch für die Verkäuferin früheſtens am 1. Januar 1911 zum 1. April 1911, zuläſſig. b) Der Reſt des Kaufgeldes von 10000 ℳ, in Worten „Zehntauſend Mark“ wird an dem Tage, an welchem die Auflaſſung des Grund⸗ ſtücks entſprechend den Bedingungen dieſes Vertrages erfolgt iſt, gegen eine bezügliche Beſcheinigung des Magiſtratsvertreters bei der Stadthauptkaſſe in Charlottenburg bar gezahlt. Sollte die Zahlung an dem be⸗ zeichneten Tage nicht mehr möglich ſein, ſo hat ſie an dem folgenden Werktage zu ge⸗ ſchehen. § 3. Die Auflaſſung des Grundſtücks an die Stadt⸗ 4. hat ſpäteſtens 2 Monate nach erfolgter enachrichtigung der Verkäuferin von der Ge⸗ nehmigung des Kaufvertrages durch die Gemeinde⸗ behörden zu erfolgen, und zwar ſchulden⸗ und laſtenfrei. Nutzungen und Laſten gehen mit dem Tage der Auflaſſung auf die Käuferin über. Die Ubergabe des Grundſtücks gilt mit der Auflaſſung als erfolgt. § 4. Die Koſten und Stempel dieſes Vertrages und die der Eigentumsübertragung übernimmt die Stadtgemeinde Charlottenburg. Die Umſatzſteuer trägt die Stadtgemeinde. Das Grundſtück iſt zur Erweiterung des Geländes der Gemeindeſchule an der Sybel⸗ ſtraße beſtimmt. Die Stadtgemeinde nimmt daher gemäß § 5f des Stempelſteuergeſetzes vom 31. Juli 1895 für ſich Stempelbefreiung in Anſpruch. § 5. Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt abhängig von der Genehmigung desſelben durch den Ma⸗ giſtrat und die Stadtverordnetenverſammlung zu Charlottenburg. Wird dieſe Genehmigung nicht bis zum 1. Februar 1908 erteilt und dem Verkäufer ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien 6 aus dieſem Vertrage irgend welche Rechte her⸗ leiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vorgeleſen, von denſelben genehmigt und wie folgt eigenhändig unterſchrieben worden. Rudolf Hoffmann. Martin Flatow. Dr. Karl Prühß, Gerichtsaſſeſſor, Urkundsperſon der Stadtgemeinde Charlottenburg. Druckſache Nr. 5. Vorlage betr. Ankauf eines Geländes an der Sybel⸗Straße. Urſchriftlich nebſt 1 Heft und 1 Lageplan an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Dem Ankauf der an der Sybelſtraße 3 und 4 belegenen Grundſtücke der Aktien⸗ Geſellſchaft in Firma Bodengeſellſchaft Kurfürſtendamm — Band 194 Blatt 6639, Band 194 Blatt 6640 und Band 198 Blatt 6767 des Grundbuchs — nach Maßgabe des Kaufvertrages vom 17. De⸗ zember 1907 wird zugeſtimmt. b) Der Kaufpreis mit 455775 ℳ iſt dem Grundſtückserwerbsfonds zu entnehmen. Die Schulverwaltung hatte im Frühjahr 1907 den Antrag geſtellt, ihr ein Grundſtück im Süden der Stadt, in der Nähe des Savigny⸗Platzes oder der Leibniz⸗Straße für den Bau einer 4. höheren Mädchenſchule zur Verfügung zu ſtellen. Die Stadtgemeinde beſitzt in dieſer Gegend nur das Gelände an der Niebuhr⸗ und Leibniz⸗ Straße, das für den Bau einer Zentralmarkthalle verfügbar bleiben muß, und das Grundſtück Mommſen⸗Str. 24/25 — früher Haus Hagemann —, das für den Bau einer Realſchule in Aus⸗ ſicht genommen iſt. Es blieb deshalb nur übrig, ein Schulgrundſtück käuflich zu erwerben. Da nun das Gelände in dieſer Gegend faſt völlig bebaut iſt, war zunächſt ein geeignetes Grundſtück nicht ausfindig zu machen. Es gingen trotz erfolgter Ausſchreibung nur wenige Angebote ein, die zum Teil wegen zu hohen Preiſes, zum Teil, weil un⸗ geeignet, abgelehnt werden mußten. Schließlich wurden uns die Grundſtücke Leibniz⸗Straße 105 und 108 angeboten, deren Lage zwar den An⸗ forderungen der Schulverwaltung nicht ganz ent⸗ ſprach, die ſonſt aber für den Bau einer höheren Lehranſtalt — unter Hinzunahme eines Teiles des Hinterlandes des ſtädtiſchen Grundſtücks Bismarck⸗ Straße 20 — als ſehr geeignet erſchienen,weshalb wir, in Ermangelung eines beſſer geeigneten Geländes, dieſe Grundſtücke zum Ankauf . 1. 2 24. Oktober 7 Durch Gemeindebeſchluß vom 18. Dezember 1907 — Druckſache Nr. 491 — iſt der Ankauf dann auch vollzogen worden. Inzwiſchen ſind uns nun die oben bezeich⸗ neten 3 Grundſtücke Sybelſtraße Nr. 2, 3 und 4 — nahe der Leibniz⸗Straße gelegen — in einer Geſamtflächengröße von 4517 qm 318,43 R angeboten worden. Dieſes Gelände kommt nach ſeiner Lage und Beſchaffenheit dem Wunſche der Schulverwaltung näher, ſodaß die 4. höhere Mädchenſchule hier ganz zweckmäßig errichtet 2 5 —7