werden könnte. Aber ſelbſt wenn dieſe Schule auf den Grundſtücken Leibniz⸗Straße 105 und 108 erbaut werden ſollte, halten wir es dennoch für zweckmäßig, jetzt auch noch das Gelände an der Sybel⸗Straße anzukaufen, da die Stadtgemeinde in dieſem Stadtteil unbedingt noch ein Schulgrund⸗ ſtück haben muß und bei der immer weiter fort⸗ ſchreitenden Bebauung ſpäter in dieſer Gegend, beſonders nach dem Savigny⸗Platz zu, ein Schul⸗ grundſtück überhaupt nicht mehr zu haben ſein wird; außerdem erſcheint es nicht ratſam, für den vorliegenden Zweck ein noch weiter nach Weſten belegenes. Grundſtück anzukaufen. Die Grundſtücke Sybel⸗Straße 2, 3 und 4haben eine Flächengröße von 4517 qam ⸗ 318,43 OR, wo⸗ von 4310 qm — 34,850 OR auf Bauland und 207 qm — 14,58 QR auf Vorgartenland ent⸗ fallen. Der Preis beträgt 1500 ℳ für 1 R reines Bauland, mithin bei 303,85 OR Bauland 455 775 ℳ. Das Vorgartenland iſt nicht mit in Rechnung geſtellt. Es ſoll die Summe von 400 000 ℳ. zu 4% verzinslich, auf 3 Jahre hypothekariſch eingetragen, der Reſt mit 55 775 aber am Auflaſſungstage bar gezahlt werden. Die nach § 4 des Kaufvertrages zu über⸗ nehmenden, in Abteilung 11 des Grundbuchs auf den Grundſtücken eingetragenen Laſten — ver⸗ gleiche Blatt 18—22 des Heftes — beziehen ſich auf Hofgemeinſchaften, wie ſie auf dem Lage⸗ plan dargeſtellt ſind, auf das Verbot der Errichtung von Stallungen und Werkſtätten ſowie Einrichtung von Läden und auf die Abtretung von Straßen⸗ land ſowie Unterhaltung und Beſeitigung der Vorgärten. Gegen dieſe Laſten beſtehen keine Bedenken; ſie können ohne Schädigung der ſtädtiſchen Intereſſen übernommen werden. Die Preisforderung betrug anfangs 1650 ℳ für die Quadratrute. Es iſt uns gelungen, den Betrag auf 1500 ℳ herabzuſetzen. Eine weitere Ermäßigung desPreiſes halten wir für ausgeſchloſſen. Den Betrag von 1500 ℳ für eine Quadratrute reines Bauland halten wir in Übereinſtimmung mit der Grundeigentums⸗Deputation für einen annehm⸗ barenPreis; jedenfalls dürfte in dieſer Gegend billigeres Gelände nicht zu haben ſein. Wir empfehlen deshalb den Ankauf der Grund⸗ ſtücke und erſuchen unſerem Antrage zuzuſtimmen. Da die Anſtellungsfriſt am 1. Februar 1908 ab⸗ läuft, erſuchen wir in der letzten Januar⸗Sitzung zu beſchließen. Es erſcheint uns ausſichtslos, daß der Verkäufer auf eine Verlängerung der An⸗ ſtellungsfriſt eingehen wird, ohne eine höhere Preisforderung zu ſtellen. Charlottenburg, den 31. Dezember 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Schliemann. V. 1429. Nummer 936 des Urkunden⸗ verzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den ſiebzehnten Dezember des Jahres eintauſendneunhundert und ſieben. Vor mir, dem unterzeichneten Gerichtsaſſeſſor Dr. Karl Prühß aus Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürger⸗ lichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg und Dritten zu be⸗ urkunden, durch die ſich der eine Teil zur Ueber⸗ 7 tragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grundſtücke verpflichtet, erſchienen heute: 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig, der Ma⸗ giſtratsſekretär Rudolf Hoffmann von hier, unter Berufung auf die Vollmacht des Ma⸗ giſtrats vom 30. September 1902. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Er⸗ klärungen nur unter Vorbehalt der Ge⸗ nehmigung des Magiſtrats und der Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung abgebe. Der Direktor Herr Kommerzienrat Georg Haberland zu Berlin, Charlottenſtraße 60, alleiniger Vorſtand der zu Berlin domizi⸗ lierenden Aktiengeſellſchaft in Firma Boden⸗ geſellſchaft Kurfürſtendamm. Der Erſchienene zu 2 iſt geſchäftsfähig und von Perſon bekannt. Die Erſchienenen ſchloſſen vorbehaltlich der Genehmigung des Magiſtrats und der Stadtver⸗ ordneten⸗Verſammlung zu Charlottenburg folgen⸗ den Vertrag: 10 § 1. Die Aktien⸗Geſellſchaft in Firma Boden⸗ geſellſchaft Kurfürſtendamm zu Berlin iſt einge⸗ tragene Eigentümerin der an der Sybel⸗Straße Nr. 2, 3 und 4 belegenen, anf dem anliegenden Lageplan rot umränderten und mit den Buch⸗ ſtaben a. b, c, d, e, f. g. h, a umſchriebenen 194 6639 Grundſtücke Band 194 Blatt Nr. 6640 des Grund⸗ 198 6767 buchs von der Stadt Charlottenburg, in der Flächengröße von ungefähr (1492, 1492 und 1533) — 4517 qm — 318,43 Quadratruten, wovon 4310 qm 303,85 Quadratruten auf Bauland und 207 qm — 14,58 Quadratruten auf Vorgarten⸗ land entfallen. Namens der Bodengeſellſchaft Kurfürſtendamm verkauft der Erſchienene zu 2 dieſe Grundſtücke ſo wie ſie ſtehen und liegen hiermit an die Stadtgemeinde Charlottenburg und verpflichtet ſich, ihr das Eigentum an dieſen Grundſtücken zu verſchaffen. § 2. Der Kaufpreis wird auf 1500 ℳ, in Worten: „Eintauſendfünfhundert Mark“ für eine Quadrat⸗ rute reines Bauland feſtgeſetzt. Verkäufer leiſtet — 303,85 Quadratruten reinen Baulandes Ge⸗ währ. 8 Der Kaufpreis von 455775 ℳ, in Worten: „Vier hundert fünfund fünfzigtauſendſiebenhundert⸗ fünfundſiebzig Mark“ wird wie folgt belegt: a) Der die Snumme von 400 000 ℳ über⸗ ſteigende Betrag von 55775 ℳ, in Worten: „Fünfundfünfzigtauſendſiebenhundertfünf⸗ undſiebzig Mark“ wird an dem Tage, an welchem die Auflaſſung des Grundſtücks ent⸗ ſprechend den Bedingungen dieſes Vertrages erfolgt iſt, gegen eine bezügliche Beſcheinigung des Magiſtratsvertreters bei der Stadthaupt⸗ kaſſe in Charlottenburg bar gezahlt. Sollte die Zahlung an dieſem Tage nicht mehr möglich ſein, ſo hat ſie an dem folgenden Werktage zu geſchehen. der Reſt des Kaufgeldes im Betrage von 400000 ℳ, in Worten: „Vierhunderttauſend Mark“ wird der Käuferin geſtundet. Dieſes Reſtkaufgeld iſt vom Tage der Auflaſſung ab mit 4 — vier — v. H. zu verzinſen. b)