Das Weitere bitten wir aus dem beigefügten Erläuterungsbericht zu entnehmen. Mit unſerer Vorlage folgen wir den Beſchlüſſen der Schuldeputation und der Hochbaudeputation. Charlottenburg, den §. Januar 1908. Der Magiſtrat. Matting. Seeling. u. i. V. X. 73/07. Erläuterungsbericht zum Bauentwurf einer III. Hilfsſchule in der Joachimsthaler⸗ Straße 31/32. Hierzu 2 Blatt Zeichnungen, 1 Koſtenanſchlag, 1 Maſſenberechnung. 1. Bauſtelle. Es iſt die Uberbauung der Turnhalle der Ge⸗ meindedoppelſchule in der Ioachimsthaler⸗Straße 31/32 vorgeſehen. Die Klaſſen erhalten Nord⸗Weſt⸗Licht. 2. Raumeinteilung der Bauſtelle. Für die Schüler der Hilfsſchule konnte ein Bewegungsraum auf dem Dache des neuen Ge⸗ bäudes von 206,00 qm vorgeſehen werden, da der Bewegungsraum auf dem Hofe für die Schüler und Schülerinnen der VII. und VIII. Gemeinde⸗ ſchule ſchon jetzt für den Kopf nur 1,10 bzw. 1,09 qm beträgt. Bei einer Belegungsfähigkeit von 40 Schülern bzw. Schülerinnen für jede der 3 Klaſſen ergibt ſich demnach auf dem Dache ein Bewegungsraum von 1,72 qm für den Kopf. 3. Grundrißeinteilung des Gebäudes. Die nach dem Programm geforderten Räume ſind in der Weiſe untergebracht, daß im I. Ober⸗ geſchoß 2 Klaſſen und das Amtszimmer, im II. Ober⸗ geſchoß 1 Klaſſe und das Lehrerzimmer liegen. Die Größe der auf durchſchnittlich je 40 Kinder berechneten Klaſſen beträgt 45,50 bzw. 50,38 qm: die Klaſſenbreite iſt ſo bemeſſen, daß 3 Reihen zwei⸗ ſitzige Kippbänke nebeneinander geſtellt werden können. Im I1. Obergeſchoß liegt außerdem noch eine Werkſtatt für Handfertigteitsunterricht. Die Flure ſind ſo angeordnet, daß hier noch Lehrmittelſchränke Aufſtellung finden können. Im Erdgeſchoß befindet ſich der alte Turnſaal nebſt Geräteräumen 4. Flure und Treppenhäuſer. Die Flure ſind in einer Breite von 3,65 m angelegt und erhalten einſeitige Beleuchtung. Die Treppenhäuſer ſind ſo gelegen, daß der Be⸗ ſtimmung: „Sämtliche Räume ſollen Zugang zu 2 Treppen haben“ genügt wird. 5. A b vr te. Die Aborte ſind im 1. und 11. Obergeſchoß übereinander neben dem Flur angeordnet, gut be⸗ lichtet und gut ventiliert. In jedem Abortraum der beiden Stockwerke, von einem Vorraum aus zugänglich, liegt ein Kloſett für Lehrer bzw. Lehrerinnen. 6. Heizung. Die Heizung erfolgt durch Einzelöfen. 7. Lüf tun g. Die verbrauchte Luft der einzelnen Unterrichts⸗ räume wird durch Abluftkanäle über Dach geführt. 26 — 8. Faſſaden. Die Faſſade wird entſprechend der Faſſade der Gemeindedoppelſchule in Backſteinverblendung aus⸗ geführt. 9. Baukoſten. Die Baukoſten betragen unter Zugrundelegung eines Einheitsſatzes von 21,00 ℳ für 1 bhm um⸗ bauten Raum und der Koſten für den Abbruch der alten Bauteile und Verſtärkung der ſchwer be⸗ laſteten Mauerpfeiler insgeſamt 90 000 ℳ. Charlottenburg, den 31. Dezember 1907. Der Stadtbaurat. Der Stadtbauinſpektor. Seeling. Spickendorff. Druckſache Nr 19. Vorlage betr Beitritt der Stadtgemeinde Charlottenburg zu einem Verkehrsverbande. urſchriftlich mit Akten Fach 21 Nr. 25, Fach 21 Nr. 1 Bd. III und Heft 38 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung, hier mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem abgedruckten Satzungsentwurfe wird zugeſtimmt und der Magiſtrat ermächtigt, auf der Grundlage des Satzungsentwurfs den Beitritt der Stadtgemeinde Charlottenburg zu einem Verbande zu erklären, um die nach den Zuſtimmungsverträgen mit der Großen Berliner Straßenbahn, der Berlin⸗Charlotten⸗ burger Straßenbahn, der Weſtlichen und Südlichen Berliner Vorortbahn gegenüber dieſen Straßenbahngeſellſchaften zuſtehenden Rechte auf Überlaſſung der Straßenbahnen oder einzelner Teile in Gemeinſchaft mit den anderen beteiligten wegeunterhaltungspflich⸗ tigen Gemeinden und Kommunalverbänden auszuüben. Die Große Berliner Straßenbahn, die Berlin⸗ Charlottenburger Straßenbahn und die Weſtliche und Südliche Berliner Vorortbahn üben in Berlin und in den Vororten durch ein weit verzweigtes, Groß⸗Berlin umfaſſendes Straßenbahnnetz den beherrſchenden Einfluß über den Groß⸗Berliner Straßenbahnverkehr aus. Von dieſen Geſellſchaften berühren das Charlottenburger Stadtgebiet die Unternehmungen der drei Erſtgenannten. Die neben den vier Geſellſchaften noch außerdem be⸗ ſtehenden ſtädtiſchen Straßenbahnen der Stadt Berlin (unter der Firma „Berliner elektriſche Straßenbahn⸗Aktien⸗Geſellſchaft“)ſowie die Berliner Oſtbahn, die Steglitzer und die Lichterfelder Bahn ſind für den Groß⸗Berliner Verkehr von nur ge⸗ ringer Bedeutung. Die tatſächliche Macht der Großen Berliner Straßenbahn, der Berlin⸗Char⸗ lottenburger Straßenbahn, der Weſtlichen und Südlichen Berliner Vorortbahn wird noch beſonders dadurch gefeſtigt, daß dieſe Geſellſchaften, wenn auch nicht rechtlich, ſo doch tatſächlich eine Einheit bilden. Die Große Berliner Straßenbahn befindet ſich nämlich im Beſitz der Aktien der drei übrigen Geſellſchaften und ſchließt hierdurch jeden Wett⸗ bewerb der genannten Geſellſchaften untereinander aus. Die Erfahrungen bei den zahlreichen Ver⸗ handlungen wegen Einführung von Verbeſſerungen des Straßenbahnverkehrs haben auch in Charlotten⸗ burg gelehrt, daß dieſe Verbeſſerungen, wenn über⸗ haupt, nur mit Schwierigkeiten und erheblichen Konzeſſionen zu erlangen ſind. Es wird deshalb der gegenwärtige Zuſtand der tatſächlichen Ohn⸗ macht der Gemeinden auf dem Verkehrsgebiete als F