— 2 — Arbeitsfeld zuzuweiſen und die mögliche Aus⸗ dehnung desſelben ſpäterer Entwickelung vor⸗ behalten zu ſollen, ſelbſt auf die Gefahr hin, in der Zurückhaltung das unbedingte Gebot der Vorſicht vielleicht etwas zu überſchreiten. Immerhin haben wir beabſichtigt, den aus⸗ geſprochenen Wünſchen der Verſammlung ſchon jetzt nach Möglichkeit entgegenzukommen und hoffen, daß der Deputation auch auf dem von uns aus⸗ gemeſſenen Felde d und befriedigende Arbeit möglich ſein wird. Charlottenburg, den 16. Januar 1908. Der Magiſtrat. Sch u ſte hru s. Mattin g. IIIb. 1520. Beſtimmungen über die Einſetzung einer Deputation für Kunſt zwecke in Gemäßheit des § 59 der Städte⸗Ordnung. Zuſammenſetzung. 5 Magiſtratsmitglieder, 5 Stadtverordnete, 5 Kunſtſachverſtändige oder Künſtler als Bürger⸗ deputierte. Die letzteren werden auf Vorſchlag der erſten 10 Mitglieder von der Stadtverordneten⸗ Verſammlung gewählt. Zeit dauer der Mitgliedſchaft. Die Wahl der Mitglieder erfolgt auf die Dauer von ſechs Jahren. Alle drei Jahre ſcheidet die Hälfte derjenigen 10 Mitglieder aus, welche nicht Magiſtratsmitglieder ſind. Das erſte Mal ent⸗ ſcheidet das Los. Wiederwahl iſt zuläſſig. 3 u ſt ändigkeit. 1. Der Deputation für Kunſtzwecke wird über⸗ wieſen: a) Die Sorge für die Ausſtattung der ſtädtiſchen Gebäude und Amtsräume, der ſtädtiſchen Straßen und Plätze durch Anſchaffung von Werken der Bildhauerkunſt oder Malerei oder des Kunſtgewerbes, und b) die Pflege dieſer Künſte und des Kunſt⸗ gewerbes außerhalb des Rahmens der Kunſt⸗ gewerbeſchule. Zu dieſen Zwecken wird ihr die Verfügung über diejenigen Mittel übertragen, welche im Etat oder durch beſondere Bewilligung für die 3wecke zu 1 bereitgeſtellt ſind. 3. Ihr liegt ob die Abgabe von Gutachten in allen Kunſtangelegenheiten, die ſeitensdes Magiſtrats oder der anderen Deputationen von ihr erfordert werden oder die ſie aus eigenem Antrieb zu er⸗ ſtatten wünſcht. Druckſache Nr. 24. Vorlage betr. Nachbewilligungen im Kapitel des Etats für 1907. Mit Akten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Folgende Etatsnummern des Ordinariums Kapitel v von 1907 werden in Höhe der bei den einzelnen Nummern angegebenen Be⸗ träge aus laufenden Mitteln verſtärkt: a) V—1—2a bis e (Pflege⸗ gelder7/) um 17 750 b) v—3—4a/% (Beſondere ärzt⸗ liche Hilfeleiſtungen und ortho⸗ pädiſche Behandlung) 2 — 2 500. , 2 22 er Betätigung eine fruchtbare anderen Nummern ſtimmtheit — fügung, von denen bis zum 4. Janu⸗ eſte I 75) I 109 75 ℳ angewieſen ſind, ſo daß noch 15 UÜbertrag 18 250 ſ c%% v—13—5a bis (Heilmittel),, 4000 d) v—3—7 (Unterbringung von Geiſteskranken) 4000 e) Vv—3—8 (Unterbringung von Siechen, Krüppeln, Blinden) f) v—3—9 (Unterbringung von unheilbaren Lungenkranken) g) v—3—10a (Unterbringung von Perſonen in nicht ſtäd⸗ tiſchen Krankenanſtalten) h) v—5—6 aſb (Ausgaben in⸗ folge des Fürſorgeerziehungs⸗ geſeßes 12: i) V—7—6a/b (Unterhaltung der Gebäude, Keſſel und Ma⸗ ſchinen) „ 7 e, , 1000 „ % 2000 77 3000 7¹ 7¹ 800 % 1600 222 zuſammen 34 650 . Auch in dieſem Jahre haben ſich eine Anzahl von Anſätzen des Armenetats als zu niedrig be⸗ meſſen erwieſen, ſo daß ihre Verſtärkung um die in unſerem Antrage angegebenen Beträge erforderlich geworden iſt. Soweit es ſich ſchon überſehen läßt, werden im Kapitel V die Einnahmen bis zum Jahres⸗ ſchluſſe etwa 7000 ℳ mehr betragen, als im Etat angenommen iſt, und auf der anderen Seite bei des Etats, ſofern nicht durch ſtrenge Kälte oder andere Urſachen ein unvorher⸗ geſehener Mehrbedarf eintritt, etwa 24 000 ℳ erſpart werden. Der Geſamtabſchluß wird ſich daher, wenn ſich das auch natürlich nicht mit Be⸗ ſchon jetzt ſagen läßt, vorausſichtlich mur um rund 4000 ℳ ungünſtiger ſtellen, als im Etat vorgeſehen. 24 2 2 Im einzelnen bemerken wir: 2 Zu a. Die Zahl der Pflegekinder iſt auch in dieſem Jahre ſehr ſtark angewachſen. Während im ganzen Jahr 1906 ſich nur 967 Kinder dauernd oder zeitweiſe in ſtädtiſcher Pflege befunden haben, iſt ihre Zahl ſchon bis zum 7. Januar 1908, alſo in etwas mehr als dreiviertel Jahren auf 1013 ange⸗ wachſen, von denen allerdings 194 an dieſem Tage ſchon wieder aus der Pflege ausgeſchieden waren. Gewachſen iſt insbeſondere auch die Zahl der in An⸗ ſtaltspflege befindlichen Kinder. Die Urſache der vermehrten Zahl der in Pflege genommenen Kinder dürfte zum Teil, wie wir von vornherein er⸗ wartet hatten, in der Einführung der Generalvor⸗ mundſchaft zu ſuchen ſein, von deren Mündeln bis⸗ her 108 in ſtädtiſche Pflege genommen worden ſind, dann aber, wie wir ſchon früher betont haben, auch darin, daß das Geſetz über die Fürſorgeerziehung vielfach die Aufmerkſamkeit auf Verhältniſſe gelenkt hat, die ein Eingreifen erfordern, ohne daß doch, namentlich nach der neueren Rechtſprechung des Kammergerichts, die Vorausſetzungen für die Für⸗ ſorgeerziehung gegeben ſind. Auch die ſtärkere Be⸗ legung der ſtädtiſchen Entbindungsanſtalt dürfte nicht ohne Einfluß geweſen ſein, da ein großer Teil der hier geborenen Kinder hier in Pflege verbleibt und ſehr häufig in ſtädtiſche Pflege genommen werden muß. Die vermehrte Entſendung von Frauen in Lungenheilſtätten hat ebenfalls auf die Zahl der ſtädtiſchen Pflegetinder Einfluß gehabt, da namentlich kleinere Kinder während der Ab⸗ weſenheit der Mutter häufig in Pflege unter⸗ gebracht werden mußten. 2 , Nach dem Etat ſtehen 124 300 ℳ. zur Ver⸗ muar 1908 225