2. die Zuſtimmung zu erteilen, daß die Genannte ſogleich auf Lebenszeit angeſtellt wird, ſowie daß als Anfangstermin für die Berechnung der Alterszulagen und für die zur Ent⸗ ſtehung des Ruhegehaltsanſpruchs erforder⸗ liche 10jährige Wartezeit der 1. April 1906 feſtgeſetzt wird. 08 17. Oktober Durch Gemeindebeſchluß v-15. Mavember 1907 iſt eine Stelle einer Leiterin für ſtädtiſche Kinder⸗ gärten — Gemeinde⸗Beamtin — vom 1. Oktober 1907 ab geſchaffen worden. Die Lehrerin Damrow beſitzt die Befähigung zum Unterricht an mittleren und höheren Mädchen⸗ ſchulen einſchließlich des Turn⸗ und Handarbeits⸗ unterrichts. Sie war zunächſt eine Reihe von Jahren an privaten höheren Mädchenſchulen be⸗ ſchäftigt, wurde Oſtern 19905 als Hilfslehrerin in den hieſgen Gemeindeſchuldienſt übernommen und iſt ſeit Oſtern 1906 im Kindergarten tätig. Im Herbſt 1905 hat ſie noch die Prüfung als Lehrerin der Hauswirtſchaftskunde abgelegt und darin auch Unterricht erteilt. Sie beſitzt daher mannigfache Erfahrungen im Schuldienſte, hat ſich gute Kenntnis des Kindergartenweſens angeeignet und den Kinder⸗ geleitet. Nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis iſt ſie geſund und dienſtbrauchbar. Wir haben auf Vorſchlag der Schuldeputation ihre Anſtellung auf Lebenszeit vom 1. Oktober 1907 ab beſchloſſen. Dabei haben wir ihr Beſoldungs⸗ Dienſtalter und den Beginn der 10jährigen Warte⸗ zeit für die Gewährung des Ruhegehalts auf den 1. April 1906 feſtgeſetzt. Die dadurch erfolgte An⸗ rechnung ihrer 1 ½jährigen Tätigkeit im ſtädtiſchen Kindergarten erſcheint gerechtfertigt, da ſie ſich in anerkennenswerter Weiſe dem neuen Dienſtzweig gewidmet hat, ohne Ausſicht zu haben, daß ihr dieſe Zeit bei der Anſtellung als Lehrerin ſeitens der Königlichen Regierung angerechnet wird. Im übrigen erfolgt ihre Anſtellung mit der Maßgabe, daß der Rücktritt in den öffentlichen Schuldienſt einſchließlich des Dienſtes an den Fortbildungs⸗ ſchulen jederzeit vorbehalten bleibt und daß die Ver⸗ heiratung die ſofortige Aufhebung der Anſtellung zur Folge hat. Charlottenburg, den 31. Dezember 1907. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Neufert. VI1 A 1 1169. Druckſache Nr. 28. Vorlage betr. Gewährung von Ruhegehalt an einen in den Ruheſtand verſetzten Beamten. Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem mit Ende März 1908 in den Ruheſtand verſetzten Zeichner Kisker wird vom 1. April 1908 ab ein Ruhegehalt von jährlich 1425 ℳ— gewährt. Der für das Rechnungsjahr 1908 erforderliche Betrag iſt in den Etat für 1908 einzuſtellen. Zeichner Kisker iſt am 2. Juli 1841 geboren, er vollendet mithin in dieſem Jahre ſein 67. Lebens⸗ jahr. Ein organiſches Leiden hat ihn in den letzten Jahren vielfach dem Dienſt entzogen. Da ſeine Wiederherſtellung bis zur dauernden Dienſtfähigkeit 46 ausgeſchleſſen erſcheint, ſo hat er ecee ihn i in den Ruheſtand zu verſetzen. Seine venſionsfähige Dienſtzeit peträgt am 31. März 1908: 47 Dienſtzeit als Beamter der, n, Stadt Charlottenburg vom IAIGt 1. April 1898 bis 31. 413 19082 2225.. b) die anrechnungsfähige Dienſtzeit vorher: Beſchäftigungszeittt außerhalb einer Beammmm tenſtelle im Dienſte der Stadt Charlottenburg e vom 13. September 1886 bis 15. Juni 1887⸗ 226 20o. vom 1. Mai 1888 bis * 31. März 18984 9gahre⸗ E zuſammen 20 Jahre 216 Tage. Kisker bezieht z. 3. als Beamter der Klaſſe IV des Normalbeſoldungsetats 2850 ℳ. Gehalt jährlich. Das Ruhegehalt berechnet ſich am 1. April 1908 Kinder. gemäß § 6 des Ortsſtatuts betr. die Gewährung von Ruhegehalt vom 16./31. März 1900 auf 30/60 des zuletzt bezogenen Gehalts von 2850 ℳ 1425 . garten bisher in umſichtiger und geſchickter Weiſe Das. 0 Das Leiden des Kisker iſt nach dem Gutachten unſeres Vertrauensarztes unheilbar. Bei Be⸗ amten, welche das 65. Lebensjahr vellendet haben, iſt die dauernde Dienſtunfähigkeit nach § 1 Abſatz 4 des genannten Ortsſtatuts nicht Vorbedingung des Anſpruchs auf Ruhegehalt. Wir haben deshalb dem Antrage des Kisker entſprochen und ihn mit Ende März 1908 in den Ruheſtand verſetzt. Charlottenburg, den 6. Januar 1908. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Seydel. I. 3380. Druckſache Aer. 29. Vorlage betr. Gewährung einer unterſtügung an einen Beamten. Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Gewährung einer Unterſtützung von 395 ʒ an den Aſſiſtenten Wölck aus Ord. Kapitel 1 Abſchn. 13 Nr. 2 für 1907 wird zugeſtimmt. 1. 8 Der Aſſiſtent Wölck iſt . Er befand ſich vom 4. Dezember 1906 bis 25. Septem⸗ ber 1907 in der Lungenheilſtätte Belzig. Durch die Kur iſt er ſoweit wiederhergeſtellt, daß er ſeit dem 1. Oktober 1907 Dienſt tun kann. Zur Erhaltung ſeiner Dienſtfähigkeit muß er jedoch auf ärztliche Anordnung neben einer rationellen Hautpflege noch fortgeſetzt Freiluftliegekuren gebrauchen. Zu dieſem Zweck mußte er eine größere Wohnung mit Badeeinrichtung und Balkon mieten. Ferner iſt ihm eine beſſere Diät verordnet. Wölck iſt verheiratet und hat 3 ſchuloflichtige Die Kinder ſind drüſenkrank. Sie ſollen auf ärztliche Anordnung reichlich Milch und Phos⸗ phorlebertran erhalten. 2 Kinder befanden ſich im vorigen Sommer zur Kur an der See Durch dieſe Krankheiten ſind dem Wölck ſehr erhebliche Ausgaben entſtanden. Nach der ſeinem