der Bewohner des öſtlichen Stadtteiles machte ſ. 3. die Errichtung einer 3weigſtelle außerordentlich wünſchenswert. Während vor ihrer Eröffnung ſich die Bewohner des Oſtviertels einſchl. beider Seiten der Joachimsthaler Straße an den Bücherent⸗ leihungen nur in geringem Maße (mit noch nicht ganz 3%%) beteiligten, ſtieg die Beteiligung im Jahre der Eröffnung bereits auf 17 % und im darauffolgenden Jahre auf 25 %. Nach den letzten ſtatiſtiſchen Erhebungen entfielen trotz des weiteren Ausbaues des weſtlichen Stadtgebietes auf die Zweigſtelle im abgelaufenen Jahre noch immer 24 % der Entleihungen. Dieſe Zahlen bekunden, daß die Bewohner der öſtlichen Bezirke ein erheb⸗ liches Intereſſe an dem Fortbeſtehen der Zweigſtelle haben. Da uns in dortiger Gegend geeignete Räume in ſtädtiſchen Gebäuden nicht zur Ver⸗ fügung ſtehen, haben wir wegen Weitermietung der jetzt benutzten Räume mit dem Beſitzer des Grundſtücks verhandelt. Dieſer hat ſich bereit er⸗ klärt, die Räume vom 1. Oktober 1908 ab auf 1 Jahr zu einem jährlichen Mietszins von 2200 ℳ der Stadtgemeinde weiter zu vermieten. Er hat ſich ferner verpflichtet, auf Verlangen den Vertrag vom 1. Oktober 1909 ab auf weitere 3 Jahre unter den gleichen Bedingungen zu verlängern. Der ge⸗ forderte erhöhte Mietszins von 2200 ℳ kann den allgemein erhöhten Mietspreiſen entſprechend als angemeſſen bezeichnet werden. Wir erſuchen um Zuſtimmung. Mit unſerem Antrage ſind wir einem Beſchluſſe der Deputation für das ſtädtiſche Fortbildungsſchul⸗ weſen gefolgt. Charlottenburg, den 30. Januar 1908. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Sch mitt. VII B 3 1035/07. Druckſache Nr. 81. Vorlage betr. Bereitſtellung von Mitteln zur Gewährung von Prämien für zweck⸗ entſprechende Ausgeſtaltung von Gebänden am Kaiſerdamm und an der Bismarckſtraße. Urſchriftlich an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Magiſtrat wird ermächtigt, für die zweck⸗ entſprechende Ausgeſtaltung von Gebäuden am Kaiſerdamm und an der Bismarckſtraße in geeigneten Fällen Prämien als Beihilfen an die betreffenden Bauunternehmer zu ge⸗ währen. Für dieſen Zweck werden 50 000 ℳ aus dem Extraordinarium des Sonderetats 7 für 1907 (Verbreiterung der Bismarckſtraße) zur Verfügung geſtellt. Die Charlottenburger Straßenbilder ent⸗ ſprechen, wie wir in Übereinſtimmung mit der Stadtverordneten⸗Verſammlung ſchon früher aus⸗ geführt haben, nur ſelten den Anforderungen des guten Geſchmacks und verletzen ſogar vielfach das Schönheitsgefühl in erheblicher Weiſe. Die meiſten Mietshäuſer ſind unter Außerachtlaſſung der aller⸗ gewöhnlichſten künſtleriſchen Grundſätze ohne ein⸗ heitliche Geſichtspunkte und ohne Anpaſſung an die benachbarten Gebäude in den verſchiedenſten Stil⸗ formen aneinandergereiht. Überall zeigt ſich das Beſtreben, entweder durch Schaffung ſchroffer Gegenſätze oder durch übermäßige Verwendung von Zierteilen nach Möglichkeit aufzufallen. Es iſt des⸗ 74 —— halb dringend notwendig, daß ſeitens der Stadt⸗ gemeinde etwas geſchieht, um in dieſer Beziehun eine Beſſerung herbeizuführen. 3 Eein erſter derartiger Verſuch iſt bereits ge⸗ legentlich der Aufteilung des an den Luiſenplatz anſtoßenden früher von Wartenbergſchen Grund⸗ ſtücks unternommen worden. Hier galt es in erſter Linie zu verhindern, daß durch eine willkürliche, unharmoniſche Bebauung die vornehme Wirkung des Schloßbaues beeinträchtigt würde. Die Stadt⸗ gemeinde ſicherte ſich durch Verträge einen gewiſſen Einfluß auf die Faſſadenausgeſtaltung der dort zu errichtenden Gebäude und ſtellte durch Beſchluß vom 25. November/6. Dezember 1905 — Druck⸗ ſache Nr. 446 — einen Betrag von 15 000 ℳ bereit, aus dem Beihilfen für die Ausarbeitung der Faſſa⸗ denentwürfe gezahlt werden konnten. Wenn auch der Erfolg dieſer Maßnahmen kein vollkommener war, ſo iſt doch immerhin eine ziemlich einheitliche, ruhig wirkende Bebauung durch ſie bewirkt worden. Ein erheblich größeres Intereſſe als an dieſem verhältnismäßig kleinen Gelände hat die Stadt⸗ gemeine an der baulichen Entwicklung des umfang⸗ reichen, von der Bismarckſtraße und dem Kaiſer⸗ damm berührten Stadtgebietes. Beſonders wichtig erſcheint es, die Bebauung des Kaiſerdamms von vornherein in die richtigen Bahnen zu lenken, weil erfahrungsgemäß die zuerſt errichteten Gebäude im guten wie im ſchlechten einen bedeutenden Einfluß auf die fernere bauliche Entwicklung eines Straßen⸗ zuges ausüben. Aber auch die wirtſchaftliche Seite muß in Betracht gezogen werden, denn bei den er⸗ heblichen Aufwendungen, die ſtädtiſcherſeits für die Aufſchließung der Gegend gemacht ſind, iſt es äußerſt wünſchenswert, ihr durch Schaffung reiz⸗ voller und anheimelnder Wohngelegenheiten eine möglichſt ſteuerkräftige Einwohnerſchaft zuzuführen. Aus dieſen Gründen ſind wir, entſprechend dem Gemeindebeſchluß vom 13./19. Juni 1907 — Druck⸗ ſache Nr. 293 — ſeit längerer Zeit damit beſchäftigt, für die Bebauung des Kaiſerdammes und der an⸗ grenzenden Bauquartiere einheitliche Geſichts⸗ punkte aufzuſtellen, an der Hand deren auf die Bau⸗ ſtelleninhaber eingewirkt werden ſoll. Als Anlieger kommen hauptſächlich die Terraingeſellſchaften „Park Witzleben“ und „Neu⸗Weſtend“ in Frage. Beide unterſtützen unſere Beſtrebungen dadurch, daß ſie die Käufer ihrer Bauſtellen zur Herſtellung architektoniſch würdig ausgeſtalteter Faſſaden und von Wohnungen mit einer beſtimmten Mindeſtzahl von Zimmern verpflichtet haben. Mit einer ähnlichen Verpflichtung ſind die von der Stadtgemeinde verkauften, an der Südſeite der Bismarckſtraße belegenen Reſtgrundſtücke belaſtet. Für die übrigen Grundſtücke an der Bismarckſtraße beſtehen überhaupt keine Abmachungen. Abgeſehen von letzteren ſind indeſſen auch die vorhandenen ver⸗ traglichen Verpflichtungen nicht für diejenigen Bauten ausreichend, die im Rahmen des allge⸗ meinen Grundgedankens architektoniſch beſonders betont werden ſollen. Bei dieſen genügt nicht allein eine angemeſſene Faſſadengliederung, ſondern es muß auch, je nach der mehr oder weniger hervor⸗ ragenden Stelle, an der ſie zu ſtehen kommen, auf eine beſſere Ausgeſtaltung des ganzen Gebäudes in bezug auf Material, Aufbauten uſw. Wert gelegt werden. Von den Bauherren werden alſo in ſolchen Fällen das gewöhnliche Maß überſteigende Mehr⸗ aufwendungen zu machen ſein. Die Willfährigkeit hierzu wird mangels einer geſetzlichen oder vertragli⸗