— — — 83. —— Die Umſatzſteuer trägt die Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg. Der Plan der hier in Frage kommenden Fluchtlinien hat gemäß § 11 des Fluchtliniengeſetzes vom 2. Juli 1875 offen gelegen. § 6. Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt abhängig von der Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadtverordnetenverſammlung zu Charlottenburg. Wird dieſe Genehmigung nicht bis zum 1. März 1908 erteilt und der Verkäuferin z. H. der Frau Elsbeth Haffer ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Vertrage irgendwelche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vorgeleſen, von denſelben genehmigt und wie folgt eigenhändig unterſchrieben: Frau Elsbeth Haffer geb. Koennecke. R i ch. Koennecke. Otto Glöckner. Beurkundet Dr Adolf Maier. Stadtſyndikus als Urkundsbeamter. Druckſache Nr. 86. Vorlage betr. Aunſtellung eines ſtädtiſchen Beamten auf Lebenszeit (Aſſiſtenten). Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Anſtellung des Aſſiſtenten Köhler als ſtädtiſchen Beamten (Klaſſe B IV a des Normalbeſoldungsetats) auf Lebenszeit wird zugeſtimmt. Köhler iſt am 25. Auguſt 1870 geboren und hat ſonach die im § 2 des Ortsſtatuts betr. die An⸗ ſtellung der Beamten vom 16./31. März 1900 vor⸗ geſchriebene Altersgrenze von 37 Jahren bereits überſchritten. Er befindet ſich ſeit dem 2. Januar 1905 im ſtädtiſchen Dienſt und iſt ſeit dem 1. Auguſt 1905 als Aſſiſtent auf Kündigung angeſtellt. Gegen dieſe Anſtellung ſind ſ. 3t. ſeitens der Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung Einwendungen nicht erhoben worden (Beſchluß vom 6. September 1905 — Bl. 42 d. A.). Seine Leiſtungen und ſeine Führung waren ſeitdem zufriedenſtellend. Wir haben deshalb ſeine lebenslängliche An⸗ ſtellung als ſtädtiſchen Beamten der Gehaltsklaſſe B IVa des Normalbeſoldungsetats beſchloſſen. Charlottenburg, den 29. Januar 1908. Der Magiſtrat. Matting. I. 3646. Druckſache Nr. 87. Vorlage betr. ung eines ſtädtiſchen Auſtell Beamten auf Lebenszeit (Aſſiſtenten). Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Anſtellung des Aſſiſtenten Tornow als ſtädtiſchen Beamten (Klaſſe B IV a des Normalbeſoldungsetats) auf Lebenszeit wird zugeſtiumt⸗ Tornow iſt am 4. Dezember 1870 geboren und hat ſonach die im § 2 des Ortsſtatuts betr. die Anſtellung der Beamten vom 16./31. März 1900 vorgeſchriebene Altersgrenze von 37 Jahren bereits überſchritten. Er befindet ſich ſeit dem 2. Januar 1905 im ſtädtiſchen Dienſt und iſt ſeit dem 1. Auguſt 1905 als Aſſiſtent auf Kündigung ange⸗ ſtellt. Gegen dieſe Anſtellung ſind ſ. 3t. ſeitens der Stadtverordneten⸗Verſammlung Einwendungen nicht erhoben worden (Beſchluß vom 6. September 1905 — Bl. 36 d. A.). Seine Leiſtungen und ſeine Führung waren ſeitdem zufriedenſtellend. Wir haben deshalb ſeine lebenslängliche An⸗ ſtellung als ſtädtiſchen Beamten der Gehaltsklaſſe B IV a des Normalbeſoldungsetats beſchloſſen. Charlottenburg, den 29. Januar 1908. Der Magiſtrat. Matting. I. 3649. Druckſache Nr. 88. Vorlage betr. Anſtellung eines ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Boten). Urſchriftlich mit dem Perſonalheft W Nr. 85 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Militäranwärters Wetzel als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Boten B VvI des Normalbeſoldungs⸗ etats) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären. Der Genannte iſt 33 Jahre alt und befindet ſich ſeit dem 16. Auguſt 1907 auf Probe in einer im Stadt⸗ haushaltsplan vorgeſehenen offenen Botenſtelle. Leiſtungen und Führung waren zufriedenſtellend: nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 24. Januar 1908 iſt er geſund und dienſtbrauchbar. Wir haben deshalb ſeine Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung beſchloſſen. Charlottenburg, den 1. Februar 1908. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. — 3767. Druckſache Nr. 89. Vorlage betr. Gewährung einer Unterſtützung an einen Beamten. Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Gewährung einer einmaligen Unter⸗ ſtützung von 200 ℳ an den Sekretär Granit⸗ ſchek aus Ord. Kapitel I Abſchn. 13 Nr. 2 für 1907 wird zugeſtimmt. Die Ehefrau des Sekretärs Granitſchek leidet ſeit längerer Zeit an Blutarmut und Nervoſität. Zur Wiederherſtellung ihrer Geſundheit mußte ſie im vorigen Sommer auf ärztliches Anraten einen fünf⸗ wöchigen Landaufenthalt nehmen. Eine im Oktober vorigen Jahres erfolgte Fehlgeburt machte eine größere Operation notwendig. Frau Granitſchek iſt infolge dieſer Krankheiten ſehr geſchwächt und be⸗ darf dauernd ärztlicher Behandlung und beſſerer Pflege. Zur Führung der Wirtſchaft, Pflege der Ehefrau und zur Wartung der beiden 5 und 2 Jahre alten Kinder mußte ſich deshalb Granitſchek fremde Hilfe annehmen. Durch dieſe vorgenannten Umſtände ſind dem Sekretär Granitſchek erhebliche Koſten entſtanden, die er wie folgt berechnet: a) Arzt⸗ und Entbindungskoſten 163 b) Arznei⸗ uſw. Koſten 25 c) Koſten des Landaufenthalts. . 180 ℳ d) Koſten für beſſere Verpflegung und 19 % Annahme einer Hilfskraft zuſammen 558 7.