— 99 —— Z3um Schreiben vom 10. d. M. In Sachen Windmüller contra Charlottenburg — 2 U. 1755/01 — teilen wir mit, daß wir vor⸗ behaltlich der Zuſtimmung der Stadtverordneten⸗ Verſammlung zu folgendem Vergleich bereit ſind: 1. Die Erben des Windmüller verzichten auf den geltend gemachten Klageanſpruch und nehmen die Berufung bezw. Klage zurück. Sie verpflichten ſich, die Kanaliſationsge⸗ bühr für das Grundſtück Faſanenſtraße 99 Ecke Kurfürſtendamm, auch ſoweit ſie nach Maßgabe der Grundſtücks⸗Straßenfront⸗ länge am Kurfürſtendamm zu entrichten iſt, für die Zukunft nach der geltenden oder noch zu erlaſſenden Kanaliſationsordnung zu entrichten. Die Kläger übernehmen die Gerichtskoſten. Die außergerichtlichen Koſten trägt jede Partei für ſich. 4. Eine Erſtattung der von der Beklagten be⸗ reits gezahlten Gerichtskoſten findet nicht ſtatt. Wir erſuchen dem gegneriſchen Sachwalter hiervon Mitteilung zu machen mit dem Bemerken, daß die für den Vergleich erforderliche Zuſtimmung der Stadtverordneten⸗Verſammlung erſt nach deren Ferien, Anfang September, herbeigeführt werden kann. Ferner wollen Sie eine Berechnung Ihrer Koſten baldigſt einreichen. Charlottenburg, den 10. Juli 1907. Der Magiſtrat. Die Tiefbau⸗Deputation. Dr Maier. 8² g IX B. 1861. Berlin, den 9. Januar 1908. Sehr geehrter Herr Kollege! In Sachen Windmüller contra Charlottenburg ſende ich Ihnen die mir überlaſſene Anlage zurück. Ich erkläre mich mit Ihrem Vorſchlag einverſtanden und akzeptiere alſo den Vergleichsvorſchlag wie er in Ihrem Schreiben vom 10./13. Juli 1907 ge⸗ macht iſt. Damit dürfte die Angelegenheit er⸗ ledigt ſein. Ich bitte um Beſtätigung. Hochachtungsvoll Koch, Rechtsanwalt. An Herrn Rechtsanwalt Dr Reimer. Druckſache Nr. 109. Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel X B—26 für 1907. Urſchriftlich mit den Akten Stelle II1 Fach 18 Nr. 4 und Fach 18 Nr. 18 ſowie 2 Koſten⸗ anſchlägen mit erlänterndem Schriftwechſel an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zur Verſtärtung der Etatsnummer Ord. Kapitel X B Abſchnitt 26 für 1907 „Ein⸗ richtung von Wannen⸗ und Brauſebaderäu⸗ men in dem Ledigenheim“ werden 17 500 aus laufenden Mitteln bewilligt. Im Etat für 1907 iſt als einmalige Ausgabe beim Ord. Kapitel X Abſchnitt 26 ein Betrag von 22 000 ℳ eingeſetzt für die Errichtung einer Volts⸗ badeanſtalt — Zweigſtelle, in dem neu zu erbauen⸗ den Ledigenheim in der Danckelmannſtraße, von deſſen Untergeſchoßräumen ein Teil nach dem Vertrag zwiſchen der Stadtgemeinde und der Volkshotel Aktiengeſellſchaft „Ledigenheim“ zu dem genannten Zweck an die Stadtgemeinde miets⸗ weiſe überlaſſen wird. 3 Dem für die Bewilligung dieſer Summe zugrunde gelegten Koſtenanſchlag vom 24. Ok⸗ tober 1906 diente für die Berechnung der Ein⸗ richtung der Warmwaſſerbereitung der Anſchlag einer Spezialfirma. Die Einrichtung ſollte ge⸗ nügen, um zehn Wannen und 22 Brauſen mit warmem Waſſer zu verſehen, wobei der Waſſer⸗ verbrauch für das Wannenbad mit 250 Liter und für das Brauſebad mit 50 Liter angenommen war. Sie ſollte nach dem Anſchlag vom 24. 10. 1906 8750 ℳ koſten. Bei der Prüfung des Anſchlags durch die Hochbauinſpektion IV fand ſich aber, daß der ein⸗ geſetzte Betrag unter Annahme nur eines Keſſels ſich ergab, der noch dazu in den Stunden des geſteigerten Betriebs zu ſtark beanſprucht war. Außerdem war nur ein Warmwaſſerbereiter an⸗ genommen. Dieſe Art der Anlage läßt befürchten⸗ daß bei jeder kleineren Reparatur die Aufrecht, erhaltung des Betriebes in Frage geſtellt würde. Nach den dauernd fortgeführten Meſſungen in der Volksbadeanſtalt ſind erforderlich für ein Brauſebad durchſchnittlich 168 Liter (vergl. an⸗ liegende Akten Fach 18 Nr. 4 Blatt 132), für ein Wannenbad einſchließlich des zum Reinigen er⸗ forderlichen Waſſers 300 Liter Waſſer. Dieſe Werte entſprechen den allgemein üblichen An⸗ nahmen; ſie werden bei den Berliner Bade⸗ anſtalten noch zum Teil erheblich überſchritten. Unter Zugrundelegung des Verbrauchs von 150 Litern für ein Brauſebad und 300 Litern für ein Wannenbad iſt nun ein neuer Koſtenanſchlag aufgeſtellt worden. Während früher bei Annahme eines Waſſerverbrauchs von 50 Litern für Brauſe und 200 Litern für Wanne, ſowie bei Aufſtellung eines Keſſels mit 17 qm Heizfläche für die Ein⸗ richtung 8750 ℳ veranſchlagt waren, wird nun⸗ mehr die Einrichtung durch die vergrößerten Be⸗ hälter, die doppelt vorhandenen Warmwaſſer⸗ bereiter, die verſtärkten Rohrleitungen und durch die drei jetzt notwendigen Dampfkeſſel von 35“17, alſo zuſammen 51 qm Heizfläche um 17 500 ℳ teurer. Dafür ſind aber auch alle Reſerveteile, welche ein ſicherer Betrieb erfordert, vorhanden und die Anlage iſt derart eingerichtet, daß ſie einerſeits mit dem geringſten Brennſtoffverbrauch arbeitet, andererſeits den Badenden die gleiche Leiſtung für den gleichen Preis darbieten kann, wie die ſtädtiſche Volksbadeanſtalt in der Krumme Straße. In dieſen Mehrkoſten von 17 500 ℳ ſind auch die Koſten für eine Fernthermometeranlage in Höhe von 500 ℳ enthalten, deren ſofortige Ausführung für einen geregelten Betrieb als dringend erwünſcht bezeichnet werden muß. Es iſt noch zu bemerken, daß die weſentlichſten Teile der vermehrten Einrichtung, vor allem alſo die Keſſel und Warmwaſſerbereiter im Beſitz der Stadt auch an anderer Stelle verwendbar bleiben können. Abgeſehen von der größeren Betriebs⸗ ſicherheit bieten die 3 Keſſel bei dem ungleichen Betrieb zu verſchiedenen Tagesſtunden einen beſſeren Ausgleich und ſichern im Verhältnis zu dan Mehrkoſten eine entſprechend längere Lebens⸗ auer. 2