—— 106 — DdDer Eiſendreher 42 2 iſt am Druckſache Nr. 117. 15. Auguſt 1870 zu Budapeſt in Oſterreich⸗Ungarn „ 4 5 4 3 geboren, katholiſcher Religion und beſitzt durch Varlade . “ 45 Abſtammung die öſterreich⸗ungariſche Staats⸗ 5 Urſchriftlich mit 1 Heft angehörigkeit. 5 Von ſeiner Geburt bis zum Jahre 1896 hat ; 7 „93, 7 er ſich in ſeiner Heimat, daran anſchließend in an mie Stebtvererdeeten Berſmmttng. Stuhl Weißenburg (Ungarn) und Raab aufge⸗ Nachdem die Königliche Regierung in Pots⸗ halten: ſeit dem 1. Februar 1906 wohnt er in dam den Gemeindebeſchluß vom 11./22. Jannar 1908 über die anderweite Zuſammenſetzung der Schuldeputation genehmigt hat, erſuchen wir, Charlottenburg, z. 3. Erasmusſtr. Nr. 8. Der Genannte ernährt ſich und ſeine Familie nunmehr fünf Mitglieder der Verſammlung in die Schuldeputation zu wählen. durch ſein Handwerk als Eiſendreher; er iſt für 1907 guuc einem Einkommen von 1350 ℳ/1500 ℳ zur Steuer veranlagt. 2 Di 1 t 1. il d. I. Skriwanek iſt mit einer Ungarin verheiratet. 6 gahee V efolct me K-Abent 8. Fh f In ſeinem Haushalt befindet ſich ein Pflegekind. Zur Begründung ſeines Geſuches führt er an, daß er das bei ihm wohnende Pflegekind zu adoptieren gedenke und auch beabſichtige, ſich dauernd in Preußen niederzulaſſen. Dem Antrage ſtehen keine Bedenken ent⸗ gegen. Charlotenburg, den 19. Februar 1908. Der Magiſt ra t. III a. 2594. Matting. Seydel. Charlottenburg, den 19. Februar 1908. Der Magiſtrat. Matting u. i. V. VII. A. 1. 1443. 07. Neufert. Druckſache Nr. 118. Vorlage betr. Wahl von Mitgliedern verſchiedener Verwaltungs⸗Deputationen. 2 Bezeichnung Name und Stand 3 der des Ausſcheidenden und Bemerkungen 2 Deputation Grund des Ausſcheidens Der Neuzuwählende braucht Stadtverordneter der Stadtverordneten Verſamm⸗ ſteuern. legt das Amt nieder. lung nicht anzugehören. Die Wahl erfolgt ür die Stadtver⸗ ordneten auf die Dauer der Wahl⸗ zeit als ſolche, hinſichtlich der übrigen Mitglieder auf die Dauer von 3 Jahren Jolenberg 1] Ausſchuß zur Veranlagung der direkten Gemeinde⸗ 2] Kanaliſations⸗Deputation. Dr Frentzel Stadtverordneter legt das Amt nieder. Der Neuzuwählende braucht der Stadtverordneten⸗Ver amm⸗ lung nicht anzugehören. Die Wahl erfolgt für den Reſt der Wahlzeit bis Ende Juni 1912. Dr Flatau Stadtverordneter Wie vor. Die Wahl erfolgt 3 Desgl. jedoch für den Reſt der Wahlzeit legt das Amt aus Berufs⸗ rückſichten nieder. bis Ende Juni 1909. 4 Deputation zur Beratung über die Frage der Beſchaf⸗ minderbegüterten Klaſſen. fung von Wohnungen für die Dr Frentzel Stadtverordneter legt das Amt nieder. Der Neuzuwählende muß Stadtverordneter ſein. Die Wahl zeit gilt für die Dauer der Wahl⸗ zeit als Stadtverordneter.