— 197 — legt das Amt infolge anderer Inanſpruchnahme nieder. 2 Bezeichnung Name und Stand 1 2 der der Ausſcheidenden und Bemerkungen 2 Deputation Grund des Ausſcheidens 5 Deputation für Kunſt⸗ Es ſind 5 Mitglieder neu Die Zuwählenden müſſen zwecke. zu wählen. Stadtverordnete ſein. Die Wahl⸗ erfolgt auf die Dauer von 6 Jah⸗ ren. Vgl. Stadtverordnetenbe⸗ ſchluß vom 12. 2. 1908 und die Beſtimmungen über Einſetzung einer Deputation für Kunſt⸗ zwecke. 6] Krankenhausbaudeputation. Dr Spiegel Der Neuzuwählende braucht Stadtverordneter der Stadtverordneten⸗Verſamm⸗ lung nicht anzugehören. IIIb. 2403. Urſchriftlich Der Magiſtrat. Matting .1. V. an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, die oben bezeichneten Erſatzwahlen vorzunehmen. Charlottenburg, den 19. Februar 1908. Seydel. Charlortenburg, den 21. Februar 1908. Der Stadtverordneten⸗Vorſteher. Kaufmann. Druck von Adolf Gertz, G. m. b. H., Charlottenburg.