—— 1I 42 3. a) Einladungen zu den Ausſchußſitzungen erhalten alle Stadtverordneten. Die dem Ausſchuß nicht angehörenden Stadtverordneten ſind berechtigt, den Ausſchußberatungen beizuwohnen. b) Jedes ordentliche Mitglied kann im Falle der Behinderung ein ſtellvertretendes Mitglied entſenden. ſes c) Die Ausſchußprotokolle werden am Schluß der Sitzungen feſtgeſtellt. Sie gelangen als Druckſache für die Stadtverordneten⸗Verſammlung zur Verteilung und ſind für die Be⸗ ratungen des Etats in den Sitzungen der Stadtverordneten⸗Verſammlung aufzubewahren. v. 9. en. Kaufmann, br Hubatſch, Otto, Hirſch. Klick, Stadthagen. Charlottenburg, den 27. Februar 1908. Der Stadtverordneten-Vorſteher. Kaufmann. St. V. 209. Druc von Adolf Gerß, G. m. B. F., Eharlottenburg.