die Magiſtratsvorlage anzunehmen und über die vorliegende Eingabe zur Tages⸗ ordnung überzugehen. Berichterſtatter: Stad tv. D r. Frentzel. b) Der Magiſtrat hat den Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeinde⸗ angelegenheiten der Stadt Charlottenburg für das Rechnungsjahr 1906 am 20. Februar 1908 zur Kenntnisnahme überſandt. Der Ausſchuß empfiehlt der Stadtverord⸗ neten⸗Verſammlung, die vorliegende Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Berichterſtatter: v. 8. u. Kaufmann, Hirſch, Wenig, Vogel 1, Münch, Dr Stadthagen, F. Zietſch, Dr Frentzel. St. V. 204. Stad t v. Otto. Druckſache Nr. 130. Vorlage betr. Herſtellung einer Zufahrtsſtraße auf der Nordweſtſeite des Bahnhofs Zoologiſcher Garten und Regulierung der Joachimsthaler Straße. Urſchriftlich mit den Akten Fach 7 Nr. 41 Bd. II und III und Fach 8 Nr. 73 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Magiſtrat wird in Abänderung des Be⸗ ſchluſſes vom 11. September 1907 ermächtigt, mit dem Königlich Preußiſchen Fiskus über die Herſtellung einer Zufahrtsſtraße auf der Nordweſtſeite des Bahnhofs Zoologiſcher Garten und die Regulierung der Joachims⸗ thaler Straße einen Vertrag auf der Grundlage des abgedruckten Entwurfs abzuſchließen. Der Feſtſetzung von Fluchtlinien für die Joachimsthaler Straße zwiſchen Hardenberg⸗ Straße und Kurfürſten Allee auf der Grund⸗ lage des vorgelegten Entwurfs wird zu⸗ geſtimmt. Durch Beſchluß vom 11. September v. IJ. — Druckſache Nr. 386 — hat die Stadtverordneten⸗ Verſammlung den Magiſtrat ermächtigt, mit dem Fiskus über die Herſtellung einer Zufahrtsſtraße auf der Nordweſtſeite des Bahnhofs Zoologiſcher Garten und über die Regulierung der Joachims⸗ thaler Straße einen Vertrag auf der Grundlage des zu Druckſache Nr. 338 für 1907 abgedruckten Entwurfs mit der Maßgabe abzuſchließen, daß der § 5 des bezeichneten Vertrages folgenden Zuſatz erhält: 0 Für den Fall, daß der auf der anzulegenden Privatſtraße ſich entwickelnde Verkehr ſich ſo vermehrt, daß polizeilicherſeits eine Verbrei⸗ terung dieſer Straße und etwa auch der Durchfahrt gefordert wird, verpflichtet ſich der Fiskus, dieſe Verbreiterungen auf ſeine Koſten vorzunehmen und dauernd zu unt⸗ terhalten. Mit Rückſicht auf dieſe von der Stadtverordneten⸗ Verſammlung beſchloſſene Maßgabe ſind wir mit dem Fiskus in Verhandlungen eingetreten. Dieſe Verhandlungen haben zu dem Ergebnis geführt, daß der Fiskus die geſtellte Bedingung im weſent⸗ lichen annahm. Eine Abweichung liegt nur inſofern vor, als die Unterhaltung der auf polizeiliche An⸗ 146 forderung zu Laſten des Fiskus verbreiterten und durch dieſe Anforderung in eine öffentliche Straße umgewandelten Zufahrtsſtraße durch die Stadt⸗ gemeinde zu erfolgen hat. Dieſe Anderung ent⸗ ſpricht den für die Regulierung von öffentlichen Straßen üblichen Bedingungen. Bei neu zu regulierenden Straßen wird gemeindeſeitig ledig⸗ lich die erſte Einrichtung gefordert, die Unterhaltung der öffentlichen Straßen übernimmt dagegen die Stadtgemeinde. Ein Grund zur Abweichung hiervon liegt für den gegebenen Fall nicht vor. Während der Verhandlungen über die von der Stadtverordneten⸗Verſammlung geſtellte Bedin⸗ gung hat ſich die Notwendigkeit ergeben, das ge⸗ ſamte eiſenbahnfiskaliſche Gelände, welches nach dem beſtehenden Bebauungsplan teilweiſe in die Joachimsthaler Straße entfällt (ſ. die rot angelegte Fläche auf dem Plan Bl. 45 der Akten Fach 7 Nr. 41 Bd. III), für künftige Eiſenbahnerweiterungszwecke vorzubehalten. Bei dem lebhaften Intereſſe, das die Stadtgemeinde an einer ſachgemäßen Aus⸗ geſtaltung der im Stadtgebiet Charlottenburg belegenen Verkehrseinrichtungen beſitzt, erſchien es geboten, den Wünſchen des Eiſenbahnfiskus ſoweit entgegenzukommen, als hierdurch eine Mehrbe⸗ laſtung der Stadtgemeinde gegenüber der früher beabſichtigten Vertragslage nicht eintrat. Es iſt deshalb in die Verſchiebung der Joachimsthaler Straße zwiſchen Hardenberg⸗Straße und Kur⸗ fürſten⸗Allee, wie ſie ſich aus dem den Akten Fach 7 Nr. 41 Bd. III vorgehefteten Plane ergibt, ge⸗ willigt. Das einzige Bedenken, das gegen eine derartige Verſchiebung der Straße ſprechen könnte, nämlich die teilweiſe Hinausſchiebung der Straße über die Gemarkungsgrenze, wird dadurch beſeitigt, daß der Stadtgemeinde vor förmlicher Anderung der Fluchtlinien die erforderliche Freiheit in der Anlage der Straße ohne entſprechende Verpflichtung durch eine förmliche Erklärung der zuſtändigen Polizeibehörden gewährt wird (vgl. die vom Herrn Polizei⸗Präſidenten in Berlin unterm 6. Februar d. I. abgegebene Erklärung Blatt 128 der Akten Fach 7 Nr. 41 Bd. III). Dieſe Erklärung iſt die Vorausſetzung für den Abſchluß des Vertrages (vgl. § 3 des Vertragsentwurfs). Ein Lageplan von der Zufahrtsſtraße iſt den Akten Fach 8 Nr. 73, ein Plan von der Joachims⸗ thaler Straße den Akten Fach 7 Nr. 41 Bd. I1II vorgeheftet. Über die Ausführung der Regulierung der Joachimsthaler Straße werden wir der Stadtver⸗ ordneten⸗Verſammlung ſeinerzeit eine beſondere Vorlage zugehen laſſen. Im übrigen nehmen wir auf unſere Vorlage vom 20. Juni v. I. — Druck⸗ ſache Nr. 338 — bezug. Mit unſerer Vorlage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Tiefbau⸗Deputation. Wir erſuchen, unſere Vorlage als dringlich zu behandeln, da den Staatsbehörden an einer mög⸗ lichſten Beſchleunigung der Angelegenheit ge⸗ legen iſt. Charlottenburg, den 5. März 1908. Der Magiſtrat. Schuſte hr us. Bredtſchneider. Dr. Maier. IXD. 340. 1