gegen Zahlung eines nach Zahl der Flammen und ihrer Brenndauer zu be⸗ rechnenden, den beſtehenden Tarifen ent⸗ ſprechenden Geldbetrages. 4. Die Stadtgemeinde übernimmt die auf die eiſenbahnfiskaliſche Front an der Joachims⸗ thaler Straße entfallenden Anliegerbeiträge auf Grund des zur Ausführung des Bau⸗ fluchtengeſetzes erlaſſenen Ortsſtatuts und befreit dementſprechend den Eiſenbahnfiskus. Hinſichtlich der Kanaliſationsbeiträge und Gebühren für die Front des Eiſenbahngrund⸗ ſtücks an dem abzutretenden Teil der Joachims⸗ thaler Straße gelten die ortsſtatutariſchen Be⸗ ſtimmungen. Die Gebühren ſind nur zu entrichten, ſofern ein Anſchluß der Bahnhofs⸗ räume nach dieſer Straße hin erfolgt. § 6. Die Stempelkoſten fallen der Stadtgemeinde zur Laſt. Im Stempelintereſſe wird der Wert des abzutretenden Straßenlandes auf 6 ℳ für das Quadratmeter angegeben. Druckſache Nr. 131. Vorlage betr. Gewährung eines Beitrages für eine Robert Koch⸗Stiftung zur Bekämpfung der Tuberkuloſe. Urſchriftlich mit den Vorgängen an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zur Begründung einer Robert Koch⸗Stiftung zur Bekämpfung der Tuberkuloſe wird ein einmaliger Beitrag von 10 000 ℳ. aus lau⸗ fenden Mitteln bewilligt. Im Jahre 1907 waren 25 Jahre verfloſſen, ſeitdem Robert Koch ſeine Entdeckung des Tuber⸗ kelbazillus bekannt gegeben hat. In Erinnerung an dieſe für die Erforſchung der geſamten Infek⸗ tionskrankheiten, insbeſondere aber für die Er⸗ forſchung und Bekämpfung der Tuberkuloſe überaus bedeutungsvolle Veröffentlichung hat ſich am 7. Juni 1907 ein Komitee gebildet, das ſich die Aufgabe ſtellt, eine Robert Koch⸗Stiftung zur Bekämpfung der Tuberkuloſe ins Leben zu rufen. Die Stiftung ſoll ſowohl der Ehrung Kochs als auch der Förderung wiſſenſchaft⸗ licher Arbeiten und damit zugleich praktiſcher Be⸗ ſtrebungen zur Bekämpfung der Tuberkuloſe dienen. Die Verwaltung der Stiftung ſoll einem Kurato⸗ rium übertragen und durch Statuten geregelt werden. Spender von höheren Beiträgen (min⸗ deſtens 10 000 ℳ) werden als Donatoren der Stiftung dauernd geführt und erhalten eine be⸗ ſondere Vertretung im Kuratorium. Das Komitee, dem der Staatsminiſter Dr. von Studt als Vorſitzender und der Wirkliche Ge⸗ heime Rat Dr. Althoff als ſtellvertretender Vor⸗ ſitzender angehören, hat ſich auch an die Städte mit der Bitte um Gewährung von Beiträgen ge⸗ wandt. Von größeren Beiträgen hat u. a. die Stadt Berlin 50 000 ℳ, der Staat Hamburg 30 000 ℳ, das Präſidium des Deutſchen Zentral⸗ komitees für die Bekämpfung der Tuberkuloſe 50 000 ℳ bewilligt. Bei der Erörterung des auch an uns ergangenen Erſuchens um einen größeren einmaligen Beitrag haben wir anerkannt, haß gerade die unter einer beträchtlichen Sterblichkeit an Tuberkuloſe leidenden Großſtädte an einer Ver⸗ 129 — — minderung dieſer Sterblichkeit ein außerordentlich großes materielles Intereſſe haben, daß ſchon jetzt unter dem Einfluß der Entdeckung Robert Kochs unverkennbare Erfolge in der Herabſetzung der Tuberkuloſe⸗Erkrankungs⸗ und Sterbeziffer durch die gemeinſchaftlichen Bemühungen aller beteiligten Kreiſe erreicht worden ſind, daß aber noch ſehr viel geſchehen muß, um dieſe verderblichſte aller Volks⸗ ſeuchen einzudämmen. Der Ausbau der experimen⸗ tellen Forſchung aber, dem wir die bisher erreichten Fortſchritte verdanken, iſt durch die Notwendigkeit, Verſuche im großen anzuſtellen, außerordentlich koſtſpielig und bedarf großer Mittel. Eine be⸗ ſondere Veranlaſſung, den Beitrag in der von uns vorgeſchlagenen Höhe zu bemeſſen, erblicken wir auch darin, daß Robert Koch unſer Mitbürger iſt. Durch den Aufruf zur Begründung der Stiftung und das darauf begründete beſondere Anſchreiben des Komitees vom 23. Januar d. I. iſt uns die ſchon bei ſeiner Rückkehr aus Afrika erwogene Ge⸗ legenheit zur Ehrung dieſes unſeres bedeutenden Mitbürgers noch einmal gegeben worden, von der wir nunmehr gern Gebrauch machen. Charlottenburg, den 3. März 1908. Der Magiſtrat. Schuſt ehrus. Gottſt ein. IIIb. 2484. Druckſache Nr. 132. Vorlage betr. Uebernahme der ſeuchenpolizei⸗ lichen Unterſuchungen für die Städte Charlotten⸗ burg und Wilmersdorf. Urſchriftlich mit den Akten 17—18 „Unter⸗ ſuchungsamt für anſteckende Krankheiten“ an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a. Dem Abſchluß des abgedruckten Vertrages mit dem preußiſchen Fiskus betr. ÜUbernahme der ſeuchenpolizeilichen Unterſuchungen für die Städte Charlottenburg und Wilmersdorf wird nachträglich zugeſtimmt. b. Zur Beſchaffung der für die Ausgeſtaltung des Unterſuchungsamtes für anſteckende Krankheiten erforderlichen Apparate pp. wer⸗ den 1400 ℳ aus laufenden Mitteln bewilligt. Zu a: Nach dem Reichsgeſetz vom 30. Juni 1900 betr. die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten und dem Geſetz vom 28. Auguſt 1905 betr. die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten liegen die Unterſuchungen ſeuchenpolizeilicher Art dem Staat ob. In Ausführung dieſer geſetzlichen Beſtimmungen wurden im April vorigen Jahres vom Kultusminiſterium Verhandlungen wegen Ein⸗ richtung von Medizinal⸗Unterſuchungsämtern im Landespolizeibezirk Berlin eingeleitet. Die Be⸗ ſprechungen, die im Laufe des Jahres zwiſchen Vertretern des Kultusminiſteriums, der zuſtändigen ſtaatlichen Behörden und der Magiſtrate von Berlin, Charlottenburg, Schöneberg, Wilmersdorf und Rixdorf ſtattgefunden haben, führten ſchließlich zu dem Ergebnis, daß der Stadtkreis Berlin in 4 Teile eingeteilt werden ſollte, von denen je einer dem Inſtitut für Infektionskrankheiten, dem Hygi⸗ eniſchen Univerſitätsinſtitut, dem ſtädtiſchen Unter⸗ ſuchungsamt für gewerbliche und hygieniſche Zwecke und der Unterſuchungsſtelle im Krankenhauſe am Friedrichshain zugewieſen werden ſollte; Rixdorf ſollte einen der Berliner ſtädtiſchen Anſtalten an⸗ gegliedert werden, und Charlottenburg außer den