eigenen die Unterſuchungen für Schöneberg und Wilmersdorf übernehmen. Der Staat verpflichtete 150 — zwiſchen ſich, hierfür eine Pauſchalſumme von 6 Mark für dem Fiskus des preußiſchen Staates, vertreten 1000 Einwohner zu zahlen und ferner die nötigen Entnahmegefäße koſtenfrei zur Verfügung zu ſtellen. Im Dezember trat der Herr Polizeipräſident in Berlin im Auftrage des Herrn Kultusminiſters mit dem Erſuchen an uns heran, auf dieſer Grund⸗ lage ein feſtes Abkommen zu treffen; es kam der hierunter abgedruckte Vertrag zuſtande. Schöne⸗ berg hatte inzwiſchen ſelbſt ein Unterſuchungsamt eingerichtet, dem die ſeuchenpolizeilichen Unter⸗ ſuchungen für den Stadtkreis Schöneberg über⸗ tragen werden ſollen. Die Stadtverordneten⸗Ver⸗ ſammlung vor Abſchluß des Vertrages zu hören, war nicht mehr möglich, da dieſe Einrichtung —4 reits am 1. Januar d. J. in Kraft treten ſollte. Das finanzielle Ergebnis dieſes Abkommens ſtellt ſich wie folgt dar. Charlottenburg und Wil⸗ mersdorf haben zuſammen rund 344 000 Ein⸗ wohner, die vom Staat zu zahlende Entſchädigung beläuft ſich demnach auf 2064 ℳ (344.6 ℳ). Der Etat des Unterſuchungsamtes für 1908 weiſt zwar eine Mehrausgabe von 5700 ℳ auf, dieſem Mehr ſteht einerſeits jedoch außer der Einnahme von 2064 ℳ noch eine Einnahme von 1000 ℳ für Ausführung der Waſſerunterſuchungen für die Waſſerwerke gegenüber, andererſeits iſt dieſe Mehr⸗ ausgabe zum größeren Teil bedingt durch die ſtetig wachſende Inanſpruchnahme des Amtes durch die hieſigen Arzte, und ſeine weitere Ausgeſtaltung infolge Übernahme der Milchunterſuchungen für die Säuglingsfürſorgeſtellen und die Waſſerunter⸗ ſuchungen für die Volksbadeanſtalt, ſowie durch die Wahrnehmung der Aufgaben des hygieniſchen Beirats für die Waſſerwerke und die Volksbade⸗ anſtalt. Wir haben geglaubt, dieſem Abkommen auf die Empfehlung der Geſundheitspflege⸗Deputation zuſtimmen zu ſollen, da wir einerſeits die gewährte Entſchädigung für ausreichend erachten und auch Wert legen nicht nur auf die ſtaatliche Anerkennung unſeres Inſtituts, ſondern auch auf ſeine Aus⸗ dehnung durch die größere Tätigkeit und die da⸗ durch gewonnene Überſicht über das Vorkommen von anſteckenden Krankheiten in unſerer Stadt. Zu b: Der angeforderte Betrag von 1400 ℳ ſetzt ſich wie folgt zuſammen: 1. 1 Trockenſteriliſator 160 2. 1 Brutſchrank 411 ℳ. 3. 1 Desinfektionsapparat 300 ℳ 4. 1 Eisſchrank 70 5. 1 Kaſtendreirad 400 ℳ 6. Für Unvorhergeſehenes 59 Summe wie oben 1400 ℳ. Das Kaſtendreirad ſoll zum Transport der Ent⸗ nahmegefäße von und zu den Apotheken dienen. Bisher wurden die Gefäße teils durch die Poſt, teils durch einen Diener des Krankenhauſes Weſtend befördert; bei der Fülle des jetzt zur Unterſuchung kommenden Materials und im Intereſſe einer be⸗ ſchleunigten Erledigung der Aufträge iſt eine ſolche Beförderung nicht mehr angängig. Die Beſchaffung der übrigen Apparate iſt von dem Leiter unſeres Unterſuchungsamtes für notwendig erachtet. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluß der Deputation für Geſundheitspflege. Charlottenburg, den 5. März 1908. Der Magiſtrat. 1IIa. 2896. Schuſtehrus. Matting. Gottſtein. durch den Königlichen Polizei⸗Präſidenten in Berlin und der Stadtgemeinde Charlottenburg, vertreten durch ihren Magiſtrat, wird folgender Vertrag ge⸗ ſchloſſen: § 1. Der Fiskus des preußiſchen Staates — im folgenden der Staat genannt — überträgt der Stadtgemeinde Charlottenburg und dieſe über⸗ nimmt die Unterſuchungen ſeuchenpolizeilicher Art, welche nach dem Reichsgeſetz vom 30. Juni 1900 betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten und dem Geſetz vom 28. Auguſt 1905 betreffend die Bekämpfung übertragbarer Krank⸗ heiten dem Staat obliegen, für die Städte Char⸗ lottenburg und Wilmersdorf und ſtellt hierfür das Unterſuchungsamt für anſteckende Krankheiten des ſtädtiſchen Krankenhauſes in Weſtend zur Ver⸗ fügung. § 2. Der Staat zahlt an die Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg vom Tage des Inkrafttretens dieſes Vertrages ab (vgl. § 4) jährlich 6 — ſechs — Mark für jedes angefangene Tauſend der Einwohner⸗ ſchaften von Charlottenburg und Wilmersdorf. Maßgebend für die Berechnung dieſer vom Staat zu zahlenden Vergütung für die Zeit vom 1. Januar 1908 bis 31. März 1908 iſt die am 1. Januar 1908 und für die ferneren Jahre die am 1. April eines jeden Jahres in den genannten Städten auf Grund der Fortſchreibungen feſtge⸗ ſtellte Einwohnerzahl. §. 3. Die Verſandgefäße für Unterſuchungsmaterial werden vom Staate geliefert und ſind von dieſem mit der Adreſſe des Unterſuchungsamtes (Unter⸗ ſuchungsamt für anſteckende Krankheiten im Kran⸗ kenhauſe zu Weſtend⸗Charlottenburg) zu verſehen. Die Gefäße werden dem Unterſuchungsamte der Stadt Charlottenburg überwieſen, welches die Verteilung an die Apotheken in Charlottenburg und Wilmersdorf beſorgt. § 4. Der Vertrag wird für die Zeit vom 1. Januar 1908 bis zum 31. März 1909 geſchloſſen. Von dieſem Zeitpunkt ab wird er fortlaufend immer um 1 Jahr ſtillſchweigend verlängert, wenn er von keiner der beiden Parteien bis zu dem dem je⸗ weiligen 31. März voraufgehenden 1. November gekündigt worden iſt. § 5. Die darſtellbare Hälfte der Stempelkoſten dieſes Vertrages trägt die Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg. Berlin, den 19. Februar 1908. Der Polizei⸗Präſident. Charlottenburg, den 5. März 1908. Der Magiſtrat. geu. 441. IIa. M. 07. gen. 21. IIa. M. 08. Druckſache Nr. 133. Vorlage betr. Errichtung eines Aſyls für Obdach⸗ oſe. 2 Mit Akten, 2 Heften, 1 Erläuterungsbericht nebſt Koſtenrechnung und 5 Blatt Zeichnungen an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: