— 151 —— e, 1. Der vom Hochbauamt aufgeſtellte Bauent⸗ wurf für den Bau eines Aſyls für Obdachloſe, abſchließend mit 282 000 ℳ, wird endgültig genehmigt. Die Baukoſten ſind der Anleihe vom Jahre 1905 mit 162 000 ℳ zu entnehmen. Der Reſt von 120 000 ℳ iſt vorbehaltlich einer noch einzuholenden Genehmigung des Be⸗ zirksausſchuſſes durch ein vorübergehendes Darlehn von der ſtädtiſchen Sparkaſſe zu be⸗ ſchaffen und aus der nächſten, vorausſichtlich im Jahre 1911 aufzunehmenden Anleihe zu⸗ rückzuzahlen. 13 Durch Gemeindebeſchluß vom 5. Februar/ 1. Juni 1904 — Druckſache Nr. 88 — iſt der damals vom Hochbauamt aufgeſtellte Bauentwurf für den Ausbau der Familienhäuſer Sophie⸗Charlotten⸗ Straße 113 zu einem Aſyl für Obdachloſe, ab⸗ ſchließend mit 162 000 ℳ genehmigt, der Zeitpunkt der Inangriffnahme des Baus aber einer ſpäteren Beſchlußfaſſung vorbehalten worden. Dem da⸗ maligen Bauentwurf lagen die in der Anlage mit abgedruckten „Grundſätze für die Aufnahme in das ſtädtiſche Obdach“ zugrunde. Inzwiſchen hat die Stadtverordneten⸗Verſammlung uns erſucht, mit den Gemeindeverwaltungen von Groß⸗Berlin be⸗ hufs Errichtung eines gemeinſchaftlichen Aſyls für Obdachloſe für Groß⸗Berlin in Verbindung zu treten, ſowie Erwägungen darüber einzuleiten, ob es ſich nicht empfiehlt, für dieſe Zwecke einen Zweckverband innerhalb Groß⸗Berlins anzuſtreben, und ferner eine Erweiterung unſeres Aſyls dahin vorzunehmen, daß auch ledige obdachloſe Perſonen darin aufgenommen werden können. Wegen des gemeinſamen Aſyls für Groß⸗Berlin haben wir die Verhandlungen eingeleitet; ob und wann ſie zu einem Ergebnis führen werden, läßt ſich noch nicht über⸗ Bedenken, die früher gegen ein ſolches allgemeines Aſyl beſtanden, auch jetzt nicht beſeitigt ſind, und daß es ſich daher empfiehlt, ſich auf die Schaffung einer Unterkunft für ſolche Perſonen zu beſchränken, die in Charlottenburg obdachlos gewor d e n ſind. Auch wir haben uns nach ein⸗ gehender Prüfung dieſen Ausführungen ange⸗ ſchloſſen. Bei der nochmaligen Durcharbeitung des früheren Bauentwurfs ergab ſich die Notwendigkeit einer Anderung nach zwei Richtungen. Einmal erſchien die Zahl der in dem Entwurf vom Jahre 1904 vorgeſehenen Familienwohnungen mit 40 für die gegenwärtigen Verhältniſſe zu gering bemeſſen, da ſchon jetzt bis zu 40 Familien gleichzeitig Auf⸗ nahme gefunden haben, und daher eine Mindeſtzahl von 60 ſolcher Wohnungen erforderlich. Bei dem Entwurf vom Jahre 1904 war ferner in Ausſicht genommen, das an der Straße ſtehende alte Fa⸗ milienhaus I noch zu erhalten. Es hat ſich jedoch gezeigt, daß dies aus alter Zeit ſtammende kleine Gebäude ſo viel Reparaturkoſten erfordert, daß es ſich nicht empfiehlt, es länger zu erhalten, zumal es durch ſeine Lage ein erhebliches Hindernis für die zweckmäßige Geſtaltung des Ausbaues bildet. Es erſchien deshalb eine völlige Neubearbeitung geboten. In dem neuen Entwurf, den wir der Verſammlung vorlegen, iſt vorgeſehen, das alte Haus abzureißen und an ſeiner Stelle das eigent⸗ liche Aſyl zu errichten. Durch den Neubau dieſes Hauſes, durch die Vermehrung der vorzuſehenden Familienwohnungen um ein Drittel und durch die inzwiſchen eingetretene allgemeine Preis⸗ ſteigerung — der Entwurf von 1904 ſah auf Grund eines ausführlichen Koſtenanſchlages einen Preis von 17,50 ℳ? für den cbm umbauten Raumes vor, während heute ein Einheitspreis von 19 ℳ zu⸗ ſehen. Die Aufnahme lediger obdachloſer Per⸗ grunde gelegt werden muß — erhöht ſich natürlich ſonen war ſchon in dem erſten Bauentwurf vom die Bauſumme nicht unerheblich. Sie beträgt jetzt Jahre 1904 vorgeſehen, ſo jedoch, daß nur ſolche Perſonen nächtliches Obdach erhalten ſollten, „die in Charlottenburg obdachlos wer⸗ den, ſofern nach Lage der Verhältniſſe anzu⸗ nehmen iſt, daß ſie ein ſofortiges anderweites Unterkommen nicht finden können.“ Abweichungen hiervon in Einzelheiten waren der Genehmigung der Armendirektion als der zuſtändigen Deputation vorbehalten. In dem Entwurf vom Jahre 1904 war von der Errichtung eines allgemeinen Aſyls für nächt⸗ liche Obdachloſe, wie es in Berlin beſteht, Abſtand genommen worden. Es wurde befürchtet, daß, wenn ein ſolches Aſyl beſtände, vorausſichtlich alle Obdachloſen aus Groß⸗Berlin, denen der Weg nach dem Charlottenburger Aſyl näher als nach dem Berliner iſt, es naturgemäß vorziehen würden, das Charlottenburger Aſyl aufzuſuchen; die Folge würde ſein, daß die Stadt ſehr bald zu erheblichen Erweiterungsbauten gezwungen ſein könnte, wäh⸗ rend doch eine Verpflichtung, für die Obdachloſen von Groß⸗Berlin zu ſorgen, für die Stadt Charlottenburg nach dem Sinne des Geſetzes ſicher nicht beſteht. Aus Anlaß des oben wieder⸗ gegebenen Erſuchens der Stadtverordneten⸗Ver⸗ ſammlung iſt die Armendirektion erneut in eine Prüfung eingetreten, ob ſich nicht vielleicht doch die Errichtung eines allgemeinen Aſyls ähnlich wie in Berlin empfiehlt. Sowohl der von der Armen⸗ direktion eingeſetzte Ausſchuß als die Armendirektion ſelbſt ſind jedoch zu dem Ergebnis gelangt, daß die 282 000 ℳ., während in der Anleihe von 1905 auf Grund des früheren Koſtenanſchlages nur 162 000ℳ vorgeſehen waren. Der Mehrbetrag von 120 000 ℳ welcher erſt durch eine ſpäter aufzunehmende An⸗ leihe gedeckt werden kann, wird vorläufig durch ein Darlehn ſeitens der ſtädtiſchen Sparkaſſe auf⸗ zubringen ſein, wozu beim Bezirksausſchuß die er⸗ forderliche Genehmigung nachgeſucht werden muß. Mit dem ganzen Bau bis zur Genehmigung einer neuen Anleihe, alſo etwa bis zum Jahre 1911 zu warten, erſcheint nicht angängig. Der Herr Polizei⸗Präſident hat dringend erſucht, für eine anderweite Unterbringung der jetzt für unſere Rechnung in Polizeigewahrſam aufgenommenen nächtlich Obdachloſen Sorge zu tragen, da er dazu fernerhin nicht mehr in der Lage ſei, und auf unſer Erſuchen ſich nur noch bis zur Fertigſtellung des geplanten Neubaus zur Aufnahme im Polizeige⸗ wahrſam bereit erklärt. Ferner verlangt aber auch, ganz abgeſehen don der Unzulänglichkeit der Räume, der bauliche Zuſtand der auf dem Grundſtück vorhandenen Bau⸗ lichkeiten dringend die Inangriffnahme neuer Bau⸗ ten. Im Vorderhaus hat ſich vor einigen Jahren Schwamm gezeigt, welcher nur unter Aufwendung größerer Koſten hat beſeitigt werden können. Ein erneutes Auftreten des Schwammes iſt indeſſen nicht ausgeſchloſſen, da die eigentliche Urſache, nämlich der mangelhafte Schutz gegen das Ein⸗ dringen von Bodenfeuchtigkeit, ſich nicht hat be⸗ ſeitigen laſſen.