152 Man könnte den Gedanken verfolgen, daß ſich 40 Einzelwohnungen nunmehr gleich 60 herzurichten, die Aufnahme eines Darlehns umgehen ließe, wenn und der zweite Grund, daß ſeit Aufſtellung des zunächſt nur in dem Umfang der zur Verfügung letzten Entwurfs alſo innerhalb der letzten vier ſtehenden Mittel gebaut würde und erſt nach Ge⸗ Jahre der bauliche Zuſtand des an der Straße ge⸗ nehmigung der neuen Anleihe eine zweite Er⸗ legenen Familienhauſes I ſich erheblich verſchlechtert veiterung vorgenommen würde. Ein ſolches Vor⸗ hat. 2 5 gehen würde jedoch im höchſten Grade unwirt⸗ Im Jahre 1904/05 zeigten ſich größere, durch ſchaftlich ſein, da die für den Betrieb durchaus Hausſchwamm verurſachte Schäden, welche zwar günſtige Verteilung der Räume nach ihrem Ver⸗ mit einer Koſtenſumme von 2500 ℳ anſcheinend wendungszweck nur dann erreicht werden kann, beſeitigt ſind. Die eigentliche Urſache des Haus⸗ wenn gleichzeitig ſämtliche Räume in dem geplanten ſchwammes, die mangelhafte Sicherung gegen Umfang errichtet werden können. Sonſt müßte der erſte Bau nach Errichtung des zweiten einem vollſtändigen koſtſpieligen Umbau unterzogen wer⸗ den. Daß die Bauleitungskoſten ſich bei gleichzeitiger Ausführung billiger ſtellen, ſei nur nebenbei er⸗ wähnt. Aus dieſen Gründen erſuchen wir, um mög⸗ lichſt bald mit dem Bau beginnen zu können, auch von der beſonderen nochmaligen Vorlage eines endgiltigen Entwurfs abſehen zu wollen, wie das in ähnlichen Fällen bereits früher geſchehen iſt. Die Einzelheiten des Neubaues ſind aus dem mit⸗ abgedruckten Erläuterungsbericht erſichtlich. Wir folgen mit unſeren Anträgen den Be⸗ ſchlüſſen der Armendirektion und der Hochbau⸗ deputation. 2 Charlottenburg, den 5. März 1908. Der Magiſtrat. ) u ſt e hrus. Samter. Seeling. 590. 4 Erläuterungsbericht zum Entwurf für die Erweiterungsbauten auf dem Grundſtück der Familienhäuſer Sophie Charlotten Straße 112. Vorgänge. Am 5. Februar 1904 hat der Magiſtrat der Stadtverordneten⸗Verſammlung einen Bauentwurf für den Ausbau der Familienhäuſer Sophie Char⸗ lottenſtraße 112(früher 113/114) zu einem Aſyl für Obdachloſe abſchließend mit einem Koſtenauf⸗ wande von insgeſamt 162 000 ℳ zur Genehmigung vorgelegt, über den Zeitpunkt der Inangriffnahme des Baues ſich aber noch beſondere Genehmigung vorbehalten. Am 1. Juni 1904 hat die Stadtverordneten⸗ Verſammlung den Entwurf mit der Bedingung genehmigt, daß der Zugang zur Bade⸗ und Des⸗ infektionseinrichtung nicht von den Speiſeräumen erfolgen ſoll. Außerdem hat die Verſammlung den Magiſtrat erſucht, ſich mit den Gemeindevertretungen von Groß⸗Berlin behufs Errichtung eines gemeinſchaft⸗ lichen Aſyls in Verbindung zu ſetzen. Über das Ergebnis dieſer Bemühungen wird an anderer Stelle Mitteilung gemacht. War ſchon die oben angeführte Forderung bezüglich des Zugangs zu den Bade⸗ und Desin⸗ fektionsräumen nicht gut ohne eine gänzliche Um⸗ arbeitung des Grundriſſes zu befriedigen möglich, ſo ſind es noch zwei weitere Gründe, welche dazu geführt haben, den in dem damaligen Entwurf feſtgelegten Grundgedanken gänzlich zu verlaſſen und einen neuen Entwurf aufzuſtellen. Der erſte Grund iſt der, daß der Magiſtrat am 31. Dezember 1907 beſchloſſen hat, ſtatt der damals vorgeſehenen Erdfeuchtigkeit konnte indeſſen nicht aus der Welt geſchafft werden und ſo iſt immerhin die Möglichkeit nicht ausgeſchloſſen, daß ſich über kurz oder lang von neuem Folgen von Feuchtigkeit bemerkbar machen. Auch ſonſt hat das Familienhaus 1 ver⸗ hältnismäßig viel jährliche Unterhaltungskoſten verurſacht, ſo daß in der Tat ein Abbruch desſelben anzuraten iſt, zumal alsdann in einem Neubau an deſſen Stelle grade diejenigen Räumlichkeiten an der Straße untergebracht werden können, welche am geeignetſten in der Nähe der Straße liegen. Von den vorhandenen Gebäuden können dagegen noch vorläufig weiter verwendet werden: 1. das Familienhaus 11 mit 10 Familien⸗ wohnungen, der an das Familienhaus II angebaute Seiten⸗ flügel mit 4 Schlafſälen, welche zur Unter⸗ bringung der geforderten Betten für 60 Män⸗ ner verwendet werden können, . ein Stallgebäude, . ein Waſchhaus, eine Holzbaracke, welche gegebenenfalls als Arbeitsraum für Arbeitsloſe verwendbar iſt. 2. t 0 f Allgemeine Anordnung. Die Erhaltung dieſer Baulichkeiten iſt auf die Geſamtanordnung der jetzigen Neubauten ſelbſt mit Rückſicht auf eine ſpätere Erweiterung nicht ſtörend. Es erſcheint vielmehr von vornherein günſtig, zwiſchen dem Neubau für das Aſyl und dem für die Familienwohnungen einen möglichſt großen Zwiſchenraum zu laſſen, der augenblicklich von den alten Baulichkeiten eingenommen wird, ſpäterhin aber eine weitere Vergrößerung ſowohl des Aſyls als auch der Familienwohnungen je nach Bedarf zuläßt. Eine Trennung der herzurichtenden Räume in einen Neubau für ein Aſyl und einen Neubau für Familienwohnungen empfiehlt ſich nicht nur, weil eine äußerliche Trennung der beiderſeitigen In⸗ ſaſſen für die Aufrechterhaltung der Ordnung ge⸗ boten erſcheint, ſondern auch, weil für beide Ge⸗ bäude vollſtändig verſchiedene bauliche Anforde⸗ rungen zu erfüllen ſind, die ſich ſehr ſchwer in einem und demſelben Gebäude befriedigen laſſen. Hatte man trotzdem in dem früheren Entwurf eine Vereinigung in einem Hauſe verſucht, ſo waren hierfür Gründe äußerſter Sparſamkeit beſtimmend geweſen, indem man die Anzahl der Treppen⸗ häuſer nicht durch eine Teilung in mehrere Gebäude unnötig vermehren wollte. Dadurch, daß nun neuerdings mehr Familienwohnungen gefordert werden als früher, iſt die Sachlage inſofern ver⸗ ſchoben, als nunmehr ſo wie ſo aus baupolizeilichen Gründen mehr Treppen erforderlich werden. Beide Gebäude ſind ſo geplant, daß ſie an die ſüdliche Nachbargrenze mit einer Brandmauer anſtoßen, während ſie an der nördlichen Nachbar⸗ grenze mindeſtens 6 m abbleiben, ſo daß hier eine