e, breite Durchfahrtsſtraße verbleibt, welche den Zu⸗ gang zu den einzelnen Gebäuden vermittelt. Die Verlegung der Durchfahrtſtraße an die nördliche Grenze des Grundſtücks empfiehlt ſich deshalb, weil die ſüdlich anſchließenden Grundſtücke eine geſchloſſene Bebauung aufweiſen, während nach Norden hin das Grundſtück der Pumpſtation und des Lagerplatzes der Tiefbauverwaltung anſtößt, ſo daß nach dieſer Seite hin ſtets eine offene Bau⸗ weiſe vorherrſchen wird. Die Anordnung der Gebäude quer zur Längs⸗ richtung des Grundſtücks iſt aus dem Grunde gewählt worden, um möglichſt allen Räumen Sonnenlicht zuzuführen. Das Aſylgebäude. Das in der Baufluchtlinie angeordnete, nur durch einen etwa 9 m tiefen Vorgarten von der Straße getrennte Aſylgebäude erhält im Unter⸗ geſchoß für Männer und Frauen getrennte Eingänge. Auch die Anordnung der einzelnen Räume im Innern führt eine vollſtändige Trennung durch, und zwar in der Weiſe, daß zwiſchen beiden Teilen ſich immer noch die Räume für die beiderſeitige Verwaltung und Verſorgung einſchieben. So liegt zwiſchen beiden Eingangshallen das Geſchäfts⸗ zimmer, von welchem aus die Abfertigung der neu Eintretenden erfolgt. Von hier aus werden die neu Eintretenden entweder unmittelbar zur Spei⸗ ſenausgabe im I1. Stock verwieſen oder ſie werden zunächſt in die ebenfalls ebenerdig gelegene Bade⸗ anlage geſchickt. Dieſe beſteht auf jeder Seite aus 2 Wannen und 6 Brauſen. Zwiſchen beiden be⸗ findet ſich ein Desinfektionsraum. Der Betrieb erfolgt in der Weiſe, daß auf jeder Seite die Baden⸗ den durch ein Fenſter ihre Kleidung abgeben können, um ſie nach Durchſchreiten des Brauſebeckens durch ein anderes Fenſter gereinigt wieder in Empfang zu nehmen. In dem Untergeſchoß befindet ſich an der Nordecke des Gebäudes die Pförtnerwohnung, von der aus nicht nur die Eingänge in das Aſyl, ſondern auch die Durchfahrtsſtraße überwacht werden können. Ein an der Südweſtecke gelegener kleiner Raum kann erforderlichenfalls zur Unter⸗ bringung einer beſonderen Sicherheitswache oder für Gerätſchaften dienen. Das unter dem ganzen Hauſe ſich erſtreckende Kellergeſchoß ſoll hauptſächlich zur Lagerung der den Aſyliſten gehörigen Möbel dienen. Im erſten Obergeſchoß befindet ſich über der Pförtnerwohnung die Wohnung des Hausver⸗ walters, ferner zwei durch die gemeinſchaftliche Küche und deren Nebenräume getrennte Speiſe⸗ ausgaberäume, in welchen je etwa 24 Perſonen gleichzeitig Platz finden können. Der noch übrig bleibende Raum im 1. Ober⸗ geſchoß kann als abgetrennter Schlafraum für 6 Frauen und 15 Kinder verwendet werden. Die Hauptſchlafſäle befinden ſich dagegen in den oberſten drei Geſchoſſen in welchen je ein Haupt⸗ raum von etwa 135 qm Grundfläche Platz für je 18 Frauenbetten und 30 Kinderbetten bietet. In jedem Geſchoß befinden ſich außerdem noch je ein Waſchraum mit 6 bis 7 Waſchbecken, 4 Abtritte, ein Aufſeherzimmer, ein kleiner Geräteraum und ein 40 qm großer Tageraum. Das Wohngebäude. Das etwa 100 m hinter der Straße gelegene Wohngebäude enthält in fünf Geſchoſſen zuſammen fünfzig Wohnungen, welche einem beſonderen Be⸗ ſchluß der Armen⸗Direktion entſprechend aus je einer Stube und einer kleinen Küche beſtehen. Die Abmeſſungen der Räume ſind verſchieden gewählt, um je nach der Kopfzahl der Familie ver⸗ ſchieden große Wohnungen zur Verfügung zu haben. Durch Anordnung einiger Verbindungstüren zwi⸗ ſchen zwei Wohnungen ſoll die Möglichkeit geſchaffen werden, im Ausnahmefall auch einmal 2 Wohnungen an 1 Familie abzugeben. Ebenfalls einem Beſchluß der Armendirektion entſprechend iſt für je zwei Wohnungen ein Abtritt vorgeſehen. Bauart. Die Ausführung der beiden Gebäude ſoll ſelbſtverſtändlich in möglichſt einfacher Weiſe erfol⸗ gen, jedoch erſcheint es zweckmäßig, wenigſtens in den unteren Geſchoſſen maſſive Decken herzuſtellen, um eine Schwammgefahr von vornherein auszu⸗ ſchließen. Ebenſo läßt die Art und Weiſe der Be⸗ nutzung die Anlage einer Zentralheizung beſonders wünſchenswert erſcheinen. Es ſoll verſucht werden, den für die Heizung, die Badeanlage und Desinfektion erforderlichen Dampf von der Pumpſtation zu entnehmen, wofür dann jährlich eine Entſchädigung zu zahlen wäre. Ko ſten. Der genaue Koſtenanſchlag des Entwurfs vo Jahre 1903/04 hat einen Einheitspreis von 17,5 f. d. chm umbauten Raumes ergeben. Bei den in der Zwiſchenzeit eingetretenen Preisſteigerungen iſt dieſer Einheitspreis nicht mehr einzuhalten, er muß vielmehr auf 19 ℳ, erhöht werden. Danach berechnen ſich die Koſten wie folgt: A. Vordergebäude. 1. Grundfläche 74 (25,80 27,). 11,0 290,40 . e , 6,93 1. AMR. 5,35 2, 40 9,59 (1,60 T1, 70). ,506. 0,83 150 0,253 0,38 „ 11,10 139 4,5 . 19,50 338,73 2. Höhe 2,30-3,50 —3,80-3. 4,30 22,5 2 , ,s „„ 9,6 2,3 5,5 5,8 3. Umbauter Raum 22,3. 308,4 33 . 6932,93 „ . 106,56 58 18,5 113,10 7 152,59 Koſten 7153 chm zu 19,0 ℳ 135 907 rund 136 000 ℳ B. Wohngebäude. 1. Grundfläche 29,24. 11,56. 338,01 qm 26,10 1,39. 16,96 qm 354,97 qm „Dohe 2,50⸗ 5.3,3030 19,0 m 9 10 Umbauter Raum 19,0. 354,97 6744,43 chm rund 6745 chm 128 155 ℳ rund 128 000 ℳ .Koſten 6745. 19,0