me — 154 — C. Sonſtige Koſten. 1. Inneneinrichtung. In dem Koſtenanſchlage 1903/1904 ſind für die Inneneinrichtung 12 000 ℳ vorgeſehen. Infolge der Preis⸗ ſteigerung iſt dieſe Summe um 10 v. H. zu erhöhen 2 . . 13 200 ℳ 2. Umwehrung an der Straße 30. 100 3 000 3. Pflaſter auf dem Grundſtück. . 1 800 ℳ 18 000 ℳ. Zuſammenſtellung. A. Vorderhause.. 136 000 ℳ B.E Wohnhaus. 128 000 ℳ C. Sonſtige Ausgaben. 18 000 . 282 000 ℳ Charlottenburg, den 3. Februar 1908. Der Stadtbaurat. Seeling. Der Stadtbauinſpektor. Winterſtein. Grundſätze für die Aufnahme in das ſtädtiſche Obdach. Im Obdach finden Aufnahme: 1. In gemeinſchaftlichen Aufenthaltsräumen (Aſyl) unter Trennung der Geſchlechter: 1. Tages⸗ und Nachtobdach, mit Verpflegung — vorübergehend auf längſtens 4 Wochen —: a) Familien, die in Charlottenburg wohnen und hier obdachlos werden, b) Familien, die, ohne bis dahin in Char⸗ lottenburg gewohnt zu haben, aus be⸗ ſonderen Gründen hier obdachlos da⸗ ſtehen und von der Polizei dem Obdach zugeführt werden. 2. Nächtliches Obdach — ohne Verpflegung — bis zur Dauer von längſtens 1 Woche: Einzelſtehende Männer und Frauen, die in Charlottenburg obdachlos werden, ſofern nach Lage der Verhältniſſe anzunehmen 4 iſt, daß ſie ein ſofortiges anderweites Unter⸗ kommen nicht finden können. LI. In den Einzel⸗Wohnungen (ohne Verpfle⸗ gung): 1. Hier ortsangehörige Frauen, insbeſondere mit zahlreichen Kindern, bei denen nach Lage der Verhältniſſe vorauszuſehen iſt, daß ſie ſich in einer ſelbſt gemieteten Woh⸗ nung auf die Dauer nicht behaupten können. 2 2. Die unter 1. la und b, aufgeführten Fami⸗ lien, welche eine eigene Wohnung in der vorgeſchriebenen Friſt (von 4 Wochen) nicht gefunden haben, mit der Maßgabe, daß dieſelben auch weiter angehalten werden, ſich mit möglichſter Beſchleunigung ein anderweites Unterkommen zu beſchaffen. III. Abweichungen von dieſen Grundſätzen in Einzelheiten bedürfen der Genehmigung der Armendirektion. Druckſache Nr. 134. Antrag. Die Stadtverordneten⸗Verſammlung wolle be⸗ ſchließen: Der Magiſtrat wird erſucht, der Stadtver⸗ ordneten⸗Verſammlung eine Vorlage zu un⸗ terbreiten, durch welche die obligatoriſche Krankenverſicherung der in Charlottenburg wohnenden Heimarbeiter auf Grund des Krankenkaſſengeſetzes (Novelle vom 10. April 1892) eingeführt wird. Charlottenburg, den 24. Februar 1908. F. Zietſch, B. Borchardt, Hirſch, Klick, Scharnberg, Otto Flemming, Sellin, Bartſch, Liebe, Vogel 1, Wilk. St. V. 218. Charlottenburg, den 6. März 1908. Der Stadtverordueten⸗Vorſteher. Kanfmann. Druc von Adolf Gerg, G. m. b. H., Charlottenburg.