— 175 — Bedingungen dieſes Vertrages erfolgt iſt, gegen eine bezügliche Beſcheinigung des Magiſtratsvertreters bei der Stadthauptkaſſe in Charlottenburg bar gezahlt. Sollte die Zahlung an dem bezeichneten Tage nicht „ mehr möglich ſein, ſo hat ſie an dem folgenden Werktage zu geſchehen. 75 2 3 Die Auflaſſung des Grundſtücks an die Stadt⸗ gemeinde hat ſpäteſtens zwei Monate nach erfolgter Benachrichtigung des Verkäufers von der Ge⸗ nehmigung des Kaufvertrages durch die Gemeinde⸗ behörden zu erfolgen, und zwar außer den nach § 2 zu übernehmenden Hypotheken ſchulden⸗ und laſtenfrei. Nutzungen und Laſten gehen mit dem Tage der Auflaſſung auf die Käuferin über. Die Übergabe des Grundſtücks gilt mit der Auf⸗ laſſung als erfolgt. Die Baulichkeiten werden in dem Zuſtande, in dem ſie ſich zurzeit der Auf⸗ laſſung befinden, von der Stadtgemeinde über⸗ nommen. § 4. Das Grundſtück iſt für 2940 ℳ, in Worten: „zweitauſendneunhundertvierzig Mark“ an mehrere Mieter vermietet. Die Stadtgemeinde tritt in die Rechte und Pflichten hinſichtlich ſämtlicher Mietsverträge ein. Der Mietswert der vom Verkäufer bewohnten Räume beträgt etwa 1300 . Dem Verkäufer ſind die von ihm gegenwärtig benutzten Räume (Wohnung, Werkſtatt und Hof⸗ raum) bis zum 1. April 1910 für den Jahresmiets⸗ zins von 1300 ℳ in Worten: „Eintauſenddrei⸗ hundert Mark“ zu vermieten. Der Abſchluß eines beſonderen Mietsvertrages hierüber bleibt vorbehalten. § 5. Die Koſten und Stempel dieſes Vertrages und die der Eigentumsübertragung übernimmt die Stadtgemeinde Charlottenburg. Die Umſatzſteuer trägt die Stadtgemeinde. 6 2* Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt ab⸗ hängig von der Genehmigung desſelben durch den Magiſtrat und die Stadtverordneten⸗Verſammlung zu Charlottenburg. Wird dieſe Genehmigung nicht bis zum erſten März 1908 erteilt und dem Verkäufer ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Vertrage irgend welche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vorgeleſen, von denſelben genehmigt und wie folgt eigenhändig unterſchrieben worden: Rudolf Hoffmann. Iulius Schach. Dr Karl Prühß, Gerichtsaſſeſſor, Urkundsperſon der Stadtgemeinde Charlottenburg. Nummer 964 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den vierundzwanzigſten Februar des Jahres eintauſendneunhundertundacht. Vor mir, dem unterzeichneten Magiſtrats⸗ Aſſeſſor Dr jur. Karl Prühß aus Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg und Dritten zu beurkunden, durch die ſich der eine Teil zur Übertragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grundſtücke verpflichtet, erſchienen heute: 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig, der Magi⸗ ſtratsſekretär Rudolf Hoffmann von hier, unter Berufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 30. September 1902. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Erklärungen nur unter Vorbehalt der Ge⸗ nehmigung des Magiſtrats und der Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung abgebe. 2. Der Schmiedemeiſter Julius Schach, wohnhaft zu Charlottenburg, Krumme Straße 6a. Der Erſchienene zu 2 iſt geſchäftsfähig und von Perſon bekannt. Die Erſchienenen ſchloſſen vorbehaltlich der Genehmigung des Magiſtrats und der Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung zu Charlottenburg fol⸗ genden Vertrag: 2 Zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg und dem Erſchienenen zu 2 iſt am 13. Dezember 1907 — Nr. 933 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg — ein Kaufvertrag über das an der Krummen Straße 6a belegene Grundſtück Band 52 Blatt Nr. 2180 des Grundbuchs von der Stadt Char⸗ lottenburg geſchloſſen worden. 2 24 Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt abhängig von der Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadtverordneten⸗Verſammlung zu Charlottenburg. Die Friſt, bis zu welcher dieſe Genehmigungen erteilt ſein müſſen und bis zu welcher dem Ver⸗ käufer davon ſchriftlich Mitteilung gemacht ſein muß, wird hiermit bis zum 20. April 1908 verlängert. Im Übrigen bleiben die Beſtimmungen des Vertrages vom 13. Dezember 1907 in vollem Umfange beſtehen. 7 Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vorgeleſen, von denſelben genehmigt und wie folgt eigenhändig unterſchrieben worden: Rud olf Hoffmann. Iulius Schach. Dr Karl Prüh ß, Magiſtrats⸗Aſſeſſor, Urkundsperſon der Stadtgemeinde Charlottenburg. Nummer 969 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den elften März des Jahres 2 eintauſendneunhundertacht. Vor mir, dem unterzeichneten Magiſtrats⸗ Aſſeſſor Dr jur. Karl Prühß aus Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg und Dritten zu beurkunden, durch die ſich der eine Teil zur Übertragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grundſtücke verpflichtet, erſchienen heute: 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig, der Magiſt⸗ ratsſekretär Rudolf Hoffmann von hier, unter Berufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 30. September 1902. Derſelbe ſchickte