Gläubiger zu einem früheren Zahlungstermin als zum 1. April 1916 ausgeſchloſſen ſein. Werden jedoch die Zinſen des Kapitals nicht pünktlich, das heißt, innerhalb acht Tagen nach der Fälligkeit, voll gezahlt, ſo ſind die Gläubiger berechtigt, ohne vorherige Kündigung die ſofortige Zahlung des geſamten Kapitals zu verlangen. Die Käuferin und die Verkäufer bewilligen und beantragen die Eintragung dieſer Hypothek von 600 000 ℳ. nebſt den Zinſen, Zahlungs⸗, Kündigungs⸗ und Fälligkeitsbeſtimmungen in das Grundbuch der belaſteten Grundſtücke für a) die verwitwete Frau Amtsgerichtsrat Laza⸗ rus, Martha geb. von Gillhaußen zu Stutt⸗ art, b) die verwitwete Frau Doktor Lazarus, Mar⸗ garethe geb. Lüdke zu Charlottenburg, c) die Frau Regierungsrat Heydemann Luiſe geb. Lazarus zu Hannover, d) die Frau Landgerichtspräſident Huth Jo⸗ hanna geb. Lazarus zu Gleiwitz, 9 e) die Frau Rittergutsbeſitzer von Steinmetz, Martha geb. Lazarus zu Haſel bei Linderode in der Nieder⸗Lauſitz, f) den Schloßgutsbeſitzer Hans Lazarus zu Nikolausdorf bei Görlitz, mit dem Bemerken einzutragen, daß die Gläubiger betreffs dieſer Hypothek in ungetrennter Erbge⸗ meinſchaft ſich befinden, daß die Verfügung über Kapital und Zinſen nur den jeweiligen Vollſtreckern des am 6. März 1897 publizierten Teſtaments des Juſtizrats Dr Julius Lazarus zuſteht und daß die Schuldnerin nicht befugt iſt, eine Mahnung oder Kündigung der Gläubiger, auch wenn ſolche ohne Vorlegung des Hypothekenbriefes erfolgt, zurück⸗ zuweiſen. Der Hypothekenbrief ſoll der Firma Auguſt I. Meyer, deren alleiniger Inhaber Herr Auguſt Meyer iſt, in deren Geſchäftslokal in Berlin, Charlottenſtraße 82, ausgehändigt werden. Nur ihm, nicht auch den übrigen Teſtamentsvoll⸗ ſtreckern, auch nicht den Erben, ſoll die Eintragungs⸗ benachrichtigung zugehen. Verkäufer verpflichtet ſich, für den Fall, daß die Stadtgemeinde das Vorderland des Grund⸗ ſtücks Berliner Straße 126 verkaufen ſollte, ihre Einwilligung dazu zu geben, daß das zu verkaufende Grundſtück aus der Mithaft für die eingetragenen 600 000 ℳ entlaſſen, dafür aber je nach der Größe des zu verkaufenden Grundſtücksteils 1500 ℳ für die Quadratrute als Hypothek für die Lazarus'ſche Erbengemeinſchaft an erſter Stelle auf dem ver⸗ kauften Teil eingetragen wird. Um die ſo ge⸗ bildete Hypothek ſollen die 600 000 ℳ, die dann noch auf dem im Eigentum der Stadtgemeinde pen Grundſtücke haften, vermindert wer⸗ en. Die Stadtgemeinde verpflichtet ſich außerdem, die Anzahlung, welche ſie vom Erwerber des Vorderlandes etwa erhalten wird, den Verkäufern auszuzahlen. Um dieſen Betrag ſoll ſich die auf den beiden Grundſtücken haftende Geſamthypothek von 600 000 ℳ vermindern. Für die im Falle des Verkaufes des Vorder⸗ landes auf dieſem Teile einzutragende Hypothek in Höhe von 1500 ʒ für jede verkaufte Quadrat⸗ rute übernimmt die Stadtgemeinde die ſelbſt⸗ ſchuldneriſche Bürgſchaft. 171 — — 25 5. Die Auflaſſung der verkauften Grundſtücke hat ſpäteſtens am 1. Mai 1908 zu erfolgen, und zwar ſchulden⸗ und laſtenfrei. Nutzungen, Laſten und Abgaben gehen mit dem 1. Mai 1908 auf die Käuferin über. Die Übergabe der Grundſtücke gilt mit der Auflaſſung als erfolgt. Die Gebäude werden in dem Zuſtande übernommen, in dem ſie ſich zurzeit der Übergabe befinden. § 6. Die Grundſtücke ſind laut Pachtvertrag vom EI 2 1. Jan 1887, 1. Juni 1897, 23. Januar 1904 und 5. Oktober 1906 für den Preis von 13 000 ℳ jährlich an Herrn Kaufmann Hermann Engelhardt bis zum 31. März 1917 verpachtet. Die Stadt⸗ gemeinde tritt in die Rechte und Pflichten dieſes Pachtvertrages ein. 45 § 7. Die Koſten und Stempel dieſes Vertrages, der Auflaſſung, der Eintragungen und des Hypo⸗ thetenbriefes ſowie auch die Umſatzſteuer trägt die Stadtgemeinde Charlottenburg. 8 Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt abhängig von der Genehmigung desſelben durch den Ma⸗ giſtrat und die Stadtverordneten⸗Verſammlung zu Charlottenburg. Wird dieſe Genehmigung nicht bis zum 15. April 1908 erteilt und den Verkäufern zu Händen des Erſchienenen zu 2b ſchriftlich mit⸗ geteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Ver⸗ trage irgend welche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vorgeleſen, von denſelben genehmigt und wie folg eigenhändig unterſchrieben worden: Hermann Lisco. Augu ſt Meyer. Paul Huth. Rudolf Hoffmann. Dr Karl Prühß, Magiſtrats⸗Aſſeſſor, 41 Urkundsperſon der Stadtgemeinde Charlottenburg. Pacht⸗Vertrag. unter dem heutigen Datum iſt von den Unter⸗ ſchriebenen nachſtehender Vertrag verabredet und geſchloſſen worden: 23 84. 2 2 Es verpachtet Herr Juſtizrat Lazarus die beiden ihm gehörigen Häuſer, Berliner Straße 108 und Krumme Straße 6 nebſt den dazu gehörigen Höfen und Gärten an Herrn Kaufmann Engelhardt für die Zeit vom 1. Juli 1887 bis zum 1. Juli 1899 — alſo auf 12 Jahre — in Pauſch und Bogen. 2 Die Räumlichkeiten und Zubehörungen des Hauſes Krumme Straße 6 ſind durch die noch laufenden Verträge an den Gärtner Knauſt und die Arbeiter Schulz, Schwarz und Handtke ver⸗ mietet. Der Pächter Engelhardt übernimmt alle dem Verpächter Lazarus aus dieſen Verträgen zuſtehenden Rechte und Pflichten. Der p. Lazarus verpflichtet ſich, falls der p. Engelhardt es wünſcht, die Verträge, ſobald ſie kündbar ſind, behufs Ab⸗ ſchließung neuer Verträge zu kündigen.