—— —. 186 — —2 Abſchnitt 7 bleibt unverändert. Abſchnitt 8. Nr. 2 — Dem Rendanten der Witwenkaſſe uſw. — erhöht auf 2500 . Abſchnitt 9 bleibt unverändert. Einmalige Ausgaben bleiben unverändert. Einnahmen. Abſchnitte 1 und 2 bleiben unverändert. Abſchnitt 3. Nr. 2 — Erſtattete Alterszulagen — ermäßigt auf 472112,50 ℳ Abſchnitt 4 bleibt unverändert. Kapitel II. — Höhere Lehranſtalten — Ausgaben. Abſchnitt 1. Nr. 1 — 163 — Beſoldungen — erhöht auf 806150 . Kapitel XV. —Gemeiudeſtenern. — Ausgaben. Abſchnitt 1. 1 — Am Jahresſchluſſe auf beſondere An⸗ weiſung an den Hauptetat für 1909 uſw. zu übertragen — erhöht auf 105000 ℳ. Nr. 2 — Zuſchuß zu Kapitel IV Abſchn. 2 Nr. 5 am Jahresſchluſſe auf beſondere Anweiſung zu übertragen — ermäßigt auf 45000 ℳ. Abſchnitte 2 und 3 bleiben unverändert. Einnahmen. bſchnitte 1—3 ble iben unverändert. Abſchnitt 4 — Gemeindegewerbe ſteuer — Nr. 1 b — Ausfall infolge Freilaſſung der in den Gewerbeſteuerklaſſen III und IV veranlagten Steuerpflichtigen — erhöht auf 105000 ℳ Nr. 2 ſoll lauten: Warenhausſteuer. Aufkommen aus dem Rechnungsjahre 1907 105000 ℳ. Abſchnitt 5 — Warenhaus⸗ ſteuer — Nr. 1 — Überſchuß aus dem Aufkommen aus dem Rechnungsjahre 1907 nach der Verwendung des Betrages unter Abſchn. 4 Nr. 2 20000 ℳ. — iſt zu ſtreichen. 2 wird Nr. 1. Abſchnitte 6 und 7 bleiben unverändert. Abſchnitt 8 Nr. 1 — Schankkonzeſſionsſteuer 150000 ℳ. — iſt zu ſtreichen. Abſchn. 9 wird Abſchn. 8. Der Ausſchuß empfiehlt der Stadtverord⸗ neten⸗Verſammlung, zu beſchließen: ) Perſonen mit einem Einkommen von nicht mehr als 900 ℳ., werden von der Pflicht, im Rechnungsjahre 1908 Gemeindeeinkommen⸗ fteuer zu zahlen, entbunden; Nr. Nr. b) die Gemeindeeinkommenſteuer kommt in Höhe eines Zuſchlages von 100 % zur Staats⸗ einkommenſteuer zur Erhebung; c) die Realſteuern kommen in Höhe von 169,11% der ſtaatlich veranlagten Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbeſteuer zur Erhebung und zwar: 1. die Gemeinde⸗Gewerbeſteuer unter Berückſichtigung des Beſchluſſes zu d — in Höhe von 100 % der ſtaatlich veran⸗ lagten Gewerbeſteuer - 125 % der in den Gewerbeſteuerklaſſen I und II ſtaat⸗ lich veranlagten Steuerſätze und 50 % der in den Gewerbeſteuerklaſſen III und I1V ſtaatlich veranlagten Steuerſätze (§ 31 Ziffer 1 der Kommunalabgabengeſetzes), 2. die Gemeinde⸗Grundſteuer in Höhe von 191,32 % der ſtaatlich veranlagten Grund⸗ und Gebäudeſteuer = 2,4 %, des ge⸗ meinen Wertes der bebauten und 4,8 %o des gemeinen Wertes der unbebauten Grundſtücke; d) im Rechnungsjahre 1908 wird die Gewerbe⸗ ſteuer der in den Klaſſen I1II und IV ver⸗ anlagten Steuerpflichtigen außer Hebung ge⸗ ſtellt. Die im Rechnungsjahre 1908 auf⸗ kommende Warenhausſteuer wird in Höhe von 105000 ℳ im Rechnungsjahre 1909 zur Deckung des Gewerbeſteuerſolls der Ge⸗ werbetreibenden der Gewerbeſteuerklaſſen III und IV verwendet; die Betriebsſteuer wird in Höhe von 100 %, der feſtgeſetzten Betriebsſteuer erhoben; die Gemeindeumſatzſteuer kommt in Höhe von 1 % des Umſatzwertes der bebauten und 2 % des Umſatzwertes der unbebauten Grund⸗ ſtücke zur Erhebung; g) die nach Maßgabe des Gebäudenutzungs⸗ wertes zu erhebende Kanaliſationsgebühr wird auf 1 %, die Gebühr für die Beſeitigung des Hausmülls auf 0,8 % feſtgeſetzt. Ertraordinarium des Hauptetats. Ansgaben. Kapitel 1 bleibt unverändert. Kapitel II1 Abſchn. 1 — Zur zinsbaren Anlegung — erhöht auf 147000 ℳ. Kapitel III—vII bleiben unverändert. Kapitel vIII Abſchn. 1 — Ausbau der Kanaliſation — ermäßigt auf 129820 ℳ. Als Abſchn. 6 iſt neu einzuſtellen: Zur Ergänzung der Mittel für den Erwerb von Teilen der Jungfernheide 45000 . Kapitel IX. Abſchn. 3 — Vorſchuß zur Deckung der Ausgaben für die Verbreiterung der Bismarckſtraße — erhöht auf 1842500 ℳ Abſchn. 16 — Erſtattung an die 1905er Anleihe — erhöht auf 756220 Einnahmen. bleibt Enveränd Krt⸗