beſtehenden Waſſerſtraßen ſollen ſo ausgebaut werden, daß möglichſt weite Gebiete Waſſerver⸗ bindung erhalten. Der Grundplan ſoll ferner auch diejenigen Gebeite feſtlegen, welche der Induſtrie, dem Geſchäftsverkehr und dem Wohnbedürfnis dienen können. Zur Erhöhung der Volksgeſund⸗ heit ſollen große Flächen von der Bebauung frei⸗ geſtellt werden, welche für die Herrichtung von Park⸗ und Gartenanlagen, Rennbahnen, Spiel⸗, Turn⸗ und Sportplätzen aller Art, ſowie von Plätzen zur Abhaltung von Volksbeluſtigungen und Aus⸗ ſtellungen beſtimmt ſind. Die Parkanlagen ſollen durch breite Parkſtraßen miteinander in Ver⸗ bindung gebracht und angemeſſen verteilt werden. Bekanntlich iſt bei der Aufſtellung von Be⸗ bauungsplänen jede Gemeinde in Groß⸗Berlin für ſich vorgegangen und hat ſich hierbei ſelten um ihre Nachbargemeinden gekümmert. So iſt in Groß⸗Berlin ein Bebauungsplan zum Teil ſchon feſtgelegt, zum Teil im Werden begriffen, welcher einer einheitlichen, großzügigen Ausgeſtaltung des Geländes in dem vorſtehend bezeichneten Sinne entbehrt, und es iſt ſchon jetzt ſehr ſchwierig, die Ideen des beabſichtigten Grundplans zur Durch⸗ führung zu bringen. Wenn aber die einzelnen Gemeinden noch fernerhin wie bisher verfahren, ſo werden rings um Berlin einzelne Straßennetze entſtehen, welche mit einander nur wenig in Ver⸗ bindung ſtehen. Wenn dann dieſe in den Bebau⸗ ungsplänen feſtgeſetzten Straßen bebaut ſind, wird es überhaupt nicht mehr möglich ſein, die vorſtehend genannten großen Verkehrswege, ſowie Park⸗ und Wieſenanlagen zur Ausführung zu bringen. Da⸗ her iſt es höchſte Zeit, daß ein einheitlicher Plan aufgeſtellt wird, welcher den einzelnen Gemeinden bei der Aufſtellung ihrer Fluchtlinienpläne als Richtſchnur zu dienen hat. Es iſt nicht wohl denkbar, daß ein ſo großzügig gedachter Grundplan von einer oder wenigen Einzelgemeinden aufgeſtellt werden kann; dazu gehört die Mitwirkung aller Gemeinden. Der eingangs erwähnte Ausſchuß hat ſich daher an die beteiligten Stadt⸗ und Landkreiſe gewandt und ſie erſucht, ſie möchten gemeinſchaftlich den Wett⸗ bewerb veranſtalten. Der Ausſchuß hat auch den Stadt⸗ und Landkreiſen ſeine Mithilfe bei der Ver⸗ anſtaltung und Durchführung der Ausſchreibung zugeſichert. Er berechnet die Koſten für den Wett⸗ bewerb auf insgeſamt 165 000 ℳ und bringt die Verteilung von 5 Preiſen in Vorſchlag, nämlich: 1 erſten Preis in Höhe von . 30 000 ℳ 1 zweiten Preis in Höhe von. . . . 20 000 ℳ 1 dritten Preis in Höhe von . . 15 000 ℳ 1 vierten und fünften Preis in Höhe von je 10 000 %. 20 000 ℳ zuſammen: 85 000 außerdem ſollen mindeſtens 30 000 ℳ ausgeſetzt werden, welche im Betrage von nicht unter 1000 ℳ und nicht über 5000 ℳ zum Ankauf von ferneren Entwürfen verwendet werden ſollen. Der Reſt entfällt auf die Vorarbeiten ſowie Herſtellung von zeichneriſchen Unterlagen uſw. Das Preisgericht ſoll zuſammengeſetzt werden aus Vertretern der beteiligten Stadtgemeinden und der beiden Landkreiſe, ſowie aus Vertretern des Miniſteriums der öffentlichen Arbeiten und des oben genannten Ausſchuſſes. Die Vertreter der Stadt⸗ und Landkreiſe haben in mehreren, von dem Oberbürgermeiſter von Berlin einberufenen Sitzungen dem Vorſchlage des 198 Ausſchuſſes zugeſtimmt und ſind übereingekommen, ihren Kreiſen die Verteilung der Koſten wie folgt zu empfehlen: Derin , „ ., . 82 000 ℳ Charottenburs⸗ 21 000 ℳ Schönebeng . 10 000 ℳ Rixdur . 7 000 ℳ Wumersdorf... 6 000 ℳ Sgandaunuu 22. 3 000 ℳ Aentedan. 2 1, 4 000 ℳ. Niederbarnim / Lichteuberg. 15 000 ℳ. Tettam 2. 7 17 000 ℳ Bei dieſer Verteilung hat man der Stadtge⸗ meinde Berlin vorweg die Hälfte der Geſamtkoſten zugewieſen, die andere Hälfte iſt unter die übrigen Stadt⸗ und Landkreiſe ungefähr nach dem Maßſtab der Einwohnerzahl und der ſtaatlich veranlagten Steuern verteilt worden. Das weitere Verfahren nach dem Abſchluß des Wettbewerbes muß der Zukunft vorbehalten bleiben. Wir haben in Übereinſtimmung mit den an⸗ deren intereſſierten Stadt⸗ und Landkreiſen die Anregung des genannten Ausſchuſſes freudig be⸗ grüßt und geben uns der Hoffnung hin, daß ſie für Groß⸗Berlin von hervorragendem Nutzen ſein wird, mindeſtens aber Anregungen zu einer ein⸗ heitlichen Ausgeſtaltung der Bebauung des ge⸗ ſamten Gebiets von Groß⸗Berlin geben wird. Wir erſuchen, unſerem vorſtehenden Antrage ſtattzugeben und bemerken, daß wir mit demſelben einem einhellig gefaßten Beſchluſſe unſerer Tief⸗ baudeputation folgen. Charlottenburg, den 18. März 1908. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Bredtſchneider. IX E. 312. Dr Maier. Druckſache Nr. 156. Vorlage betr. Umgemeindung der weſtlich des Volksparkgeländes belegenen forſtfiskaliſchen Flächen. Urſchriftlich mit Akten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen. 1. Einer Eingemeindung des weſtlich des Volksparkgeländes und ſüdlich des Berlin⸗ Spandauer Schiffahrtskanals belegenen zum Kreiſe Niederbarnim gehörigen Teils des Gutsbezirks Tegeler Forſt nach Charlotten⸗ burg wird zugeſtimmt, ebenſo erklärt ſich die Stadtverordneten⸗Verſammlung damit einverſtanden, daß das nördlich des Berlin⸗ Spandauer Schiffahrtskanals belegene zum Kreiſe Nieder⸗Barnim gehörige Gelände bis zur künftigen Linienführung des Groß⸗ ſchiffahrtsweges Berlin⸗Stettin nach Char⸗ lottenburg eingemeindet wird. 2. Der Magiſtrat wird ermächtigt behufs Herbeiführung der Zuſtimmung zur Um⸗ gemeindung ein Abkommen zu treffen 2) mit dem Forſtfiskus als Eigentümer der einzugemeindenden Flächen auf Be⸗ freiung desſelben von direkten Gemeinde⸗ abgaben für die Dauer der forſtwirtſchaft⸗ lichen Nutzung des umgemeindeten Gebiets, mit dem Kreiſe Niederbarnim über die nach erfolgter Umgemeindung zu be⸗ wirkende Zahlung einer einmaligen Ent⸗ ſchädigung nach Maßgabe des Kreistags⸗ beſchluſſes vom 9. Dezember 1907 und der dieſem zugrunde liegenden Berechnung.