3. Die Entſchädigung iſt zunächſt vorſchuß⸗ weiſe zu zahlen und aus dem Ordinarium des künftigen Hauptetats zu erſtatten. Wir haben bereits auf den Wert der Um⸗ gemeindung des ganzen ſüdlich des Spandauer Schiffahrtskanals belegenen Geländes, der zum Kreiſe Niederbarnim gehört, und im Eigentum des Forſtfistus ſteht, aus Anlaß unſerer Vorlage über die Gewährung einer Umgemeindungs⸗ entſchädigung für die Umgemeindung des Volks⸗ parkgeländes der Jungfernheide hingewieſen. Bei den damals geführten Verhandlungen haben wir deshalb auch das grundſätzliche Einverſtändnis des Kreiſes zur Umgemeindung der Flächen, die weſtlich des Volksparkgeländes belegen ſind, gegen Gewährung der in unſerem gegen⸗ wärtigen Antrage bezeichneten Entſchädigung ge⸗ ſichert. — Vergl. Druckſache Nr. 287 von 1907.— Wir nehmen wegen des Erforderniſſes der Um⸗ gemeindung auf die früheren Erörterungen bezug. Der inzwiſchen ergangene Kreistagsbeſchluß, der ſich auf die im Plan Blatt 116 bezeichneten 3 Flächen L D E F M L. C L M F G K 0 und 4 B 0 K H I A erſtreckt, fordert in Anlehnung an dieſe Vereinbarung eine Entſchädigungsſumme von 25 000 ℳ 83 300 ℳ. — 250 000 ℳ zuſammen 358 300 ℳ. Dieſen Entſchädigungen liegen bei den angegebenen Größen ein wenig niedrigere Einheitsſätze zu Grunde. Der Beſchluß des Kreis⸗ tages iſt einer Anweiſung des Herrn Regierungs⸗ präſidenten in Potsdam entſprechend dahin ge⸗ faßt, daß der Umgemeindung ſowohl nach Char⸗ lottenburg als auch nach Spandau gegen die an⸗ gegebene Entſchädigung zugeſtimmt iſt. Das durch den Beſchluß des Kreistages noch nicht betroffene zwiſchen dem jetzigen Spandauer Schiffahrts⸗ Kanal und ſeiner beabſichtigten Verlegung belegene Niederbarnimer Gebiet wird zur Schaffung einer feſten Grenze möglichſt gleichfalls nach Char⸗ lottenburg einzugemeinden ſein. Wir glauben, daß gegen eine nach denſelben Grundſätzen zu berechnende Entſchädigung der Umgemeindung auch dieſes Gebiets kreisſeitig kein Widerſtand entgegengeſetzt wird. Die Entſcheidung, welchem Kommunalverbande das umzugemeindende Ge⸗ lände zu überweiſen ſein wird, liegt beim Bezirks⸗ Ausſchuß in Potsdam. Der Eigentümer und gleichzeitig Gutsherr der in Rede ſtehenden Flächen, der Königliche Forſt⸗ fiskus, hat ſeine Zuſtimmung zur Umgemeindung nach Charlottenburg durch die Königliche Re⸗ gierung unter der üblichen Bedingung erteilt, daß die Stadt während der forſtmäßigen Benutzung der Flächen durch den Fiskus auf die Erhebung von Gemeindeſteuern verzichtet bezw. dem Fiskus die gezahlten Steuern erſtattet. Gegenwärtig hat der Fiskus, da die Jungfernheide zum Gutsbezirk Tegel Forſt gehört, keine Gemeindeſteuern zu ent⸗ richten. Die Gemeinde Spandau hat bereits, wie wir erfahren, die geſtellten Bedingungen angenommen. Wir erſuchen daher, unſern obigen Anträgen zuzuſtimmen. Wir folgen damit einem Beſchluſſe der Tiefbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 19. März 1908. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Bredtſchneider. Dr. Maie r. IX E. 214. 199 —— — Druckſache Nr. 157. Vorlage betr. Berſtärkung von Etatsnummern des Ordin. Kapitel IX für 1907. Urſchriftliſch mit 3 Anlagen an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 2) Zur Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel IX Abſchn. 4 Nr. 2 — Abfuhr des Hausmülls von den ſtädtiſchen Grundſtücken — werden 1200 ℳ, zur Verſtärkung der Etatsnummer Ord. Kapitel IX Abſchn. 4 No. 3 — Außerordent⸗ liche Schneebeſeitigung — werden 17 000 ℳ und c) zur Verſtärkung der Etatsnummer Ord Kapitel IX Abſchn. 4 Nr. 4 — Geräte — werden 3000 ℳ aus laufenden Mitteln des Rechnungsjahres 1907 bewilligt. Zu a: Unter Zugrundelegung der damals vorhandenen Unterlagen haben wir für die Be⸗ ſeitigung des Hausmülls von den ſtädtiſchen Grund⸗ ſtücken für das Rechnungsjahr 1907 6000 vorgeſehen. Im Laufe des Jahres hat es ſich her⸗ ausgeſtellt, daß mit dieſem Betrage die notwendigen Ausgaben nicht ganz gedeckt werden können, da im Laufe des Jahres mehrere bebaute Grundſtücke von der Stadtgemeinde erworben worden ſind und ferner nach der „Ordnung der Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg betreffend die Erhebung von Gebühren für die Wegſchaffung des Hausmülls“ jetzt für einzelne Grundſtücke beträchtlich höhere Gebühren zu entrichten ſind, als es vor dem Inkrafttreten der neuen Ordnung der Fall war. Infolgedeſſen ergibt ſich ein Mehrbedarf von rund 1200 . Zu b: Die im Winter 1906/7 eingetretenen großen Schneefälle haben uns veranlaßt, beſondere Vorkehrungen zu treffen, um in ähnlichen Fällen ſofort energiſch eingreifen zu können. Wir haben deshalb weitere 6 Schneepflüge beſchafft, da ſich die ſeit den Jahren 1902 und 1904 im Betriebe befindlichen Pflüge zum Beiſeiteſchaffen der ge⸗ fallenen Schneemaſſen außerordentlich bewährt haben. Für dieſe 6 Schneepflüge ſowie für einige andere Geräte, deren Anſchaffung erforderlich war, 5) mußecn 2 rd. 8000 ℳ verausgabt werden. Zur Beſeitigung des im Januar d. I. gefallenen Schnees ſind folgende Aus⸗ gaben notwendig geworden: Löhne für Hilfsarbeiter 1d. 5600 1 Fuhrlöhne für Abfuhr der zuſammen⸗ gebrachten Schneemaſſen.. xd. 12600 ℳ für Inſtandhaltung und Ergänzung der Reinigungsgeräteee rd. 2000 ℳ für vermehrte Reinigung der Kanäle, die durch den Einwurf des Schnees verſandet worden ſind 1d. 1000 ℳ Entſchädigung an die Hauswarte und Schuldiener für Reinigung der Bürger⸗ ſteige vor den ſtädtiſchen Grundſtücken von Schnee und Eis rd. 2800 zuſammen 32000 ℳ. Da bei der Itatsnummer IX—4—3 Hr 15000 ℳ zur Verfügung ſtehen, iſt eine Nach⸗ dewilligung voun 17000 ℳ erforderlich.