Dor!1 204 — anen für die Stadtverordneten-Verſammlung zu Charlottenburg. In nichtöffentlicher Sitzung⸗ Druckfache Nr. 159. Vorlage betr. Ankauf eines Geländes zur Er⸗ richtung einer Heilſtätte für Lungenkranke. Urſchriftlich mit 1 Heft und 1 Lageplan an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Dem Ankauf des Waldgeländes bei Beetz⸗ Sommerfeld in der Geſamtgröße von ca. 363 Morgen nach Maßgabe der abgedruckten Verträge vom 11. März 1908 — Nr. 970 und 971 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg — wird zugeſtimmt. b) Die erforderlichen Geldſummen ſind aus Anleihemitteln zu entnehmen. Bei dem ſchnellen Wachſen der Bevölkerung unſerer Stadt war vorauszuſehen, daß das Kranken⸗ haus Weſtend nicht für lange Zeit allen aufnahme⸗ ſuchenden Kranken würde Unterkunft gewähren können. Es iſt deshalb bald nach der Inbetrieb⸗ nahme dieſes Krankenhauſes erwogen worden, in welcher Weiſe hier bei Eintritt eines Notſtandes Abhilfe geſchaffen werden kann. Es hat ſich dabei gezeigt, daß einer etwa ein⸗ tretenden Überfüllung geſteuert werden kann, wenn 1. denjenigen Kranken, welche zur vollkommenen Wiederherſtellung ihrer Geſundheit weniger einer ärztlichen Behandlung als einer ein⸗ fachen Erholungspflege bedürfen, und einem Teile derjenigen Kranken, welche an Lungentuberkuloſe leiden, und die wie überall, ſo auch in Charlottenburg einen weſentlichen Beſtandteil der inneren Abteilung unſeres Krankenhauſes bilden, in getrennten Anſtalten außerhalb des Krankenhauſes eine ihrem Zuſtande entſprechende Pflege gewährt wird. Nachdem ſeit Inbetriebnahme des Kranken⸗ hauſes Weſtend Jahre verfloſſen ſind, drängen die Verhältniſſe bei dem jetzigen Stande der Be⸗ völterungsziffer immer mehr zur Verwirklichung dieſes Gedankens. Die ſtädtiſchen Körperſchaften ſind dem Plane ſchon inſofern beigetreten, als ſie in der beantragten Anleihe von 40 Millionen einen Betrag von ins⸗ geſamt 1 400 000 ℳ. für den Bau einer Anſtalt zur Behandlung von Tuberkulöſen und eines Geneſungsheims für Kranke aller Art eingeſetzt haben. Wir ſtehen nun in Übereinſtimmung mit den zuſtändigen Deputationen — Geſundheitspflege⸗ Deputation und Krankenhaus⸗Deputation auf dem Standpunkte, daß die Geneſenden wegen des ſtarken Wechſels zweckmäßig in der Nähe der Stadt mit einfacher Erholungspflege, die Tuber⸗ 10 lulöſen dagegen in waldreicher Gegend mit reiner Luft und in geſchützter Lage unterzubringen ſein werden. Jedenfalls ergibt ſich ſchon aus der Ver⸗ ſchiedenartigkeit der Zwecke, denen die Anſtalten dienen ſollen, die Notwendigkeit der Trennung derſelben. Vorliegend handelt es ſich um die Beſchaffung des Geländes für ein Tuberkuloſeheim. Die Geſund⸗ heitspflege⸗Deputation hat folgendes Programm aufgeſtellt, nach welchem das zu dieſem Zwecke anzukaufende Gelände ausgeſucht werden ſoll: 1. Es wird eine Größe von 150 Morgen er⸗ fordert, wovon 100 Morgen möglichſt alter Waldbeſtand — mindeſtens 50jährig — ſein muß. 2. Das Gelände darf an allen von Berlin aus⸗ gehenden Bahnlinien gelegen ſein, zu denen, wenn möglich, eine Verbindung durch die Stadtbahnhöfe vorhanden iſt. 3. Die Entfernung von der Endſtation ſoll möglichſt nicht über 2,5 km betragen. Auf die verſchiedenſten Bemühungen ſeitens der Grundeigentumsdeputation ſowie auf ein Chiffre⸗Inſerat ſind eine große Anzahl von An⸗ geboten eingegangen. Der größte Teil der an⸗ gebotenen Grundſtücke konnte jedoch deswegen von vornherein keine Berückſichtigung finden, weil die oben angegebenen Bedingungen nicht erfüllt waren; ein anderer Teil mußte wegen ungeſunder Lage, unbequemer Eiſenbahnverbindung, zu hohen Preiſes oder allzu großer Entfernung ausſcheiden. Hinſichtlich der Entfernung der auszuwählen⸗ den Grundſtücke iſt der Geſichtspunkt maßgebend geweſen, daß nicht nur im Intereſſe der Verwaltung, ſondern beſonders aus Rückſicht auf die in das Tubertuloſeheim aufzunehmenden Patienten — vor⸗ nehmlich die Unheilbaren, die dauernd von ihren Familien getrennt werden ſollen — eine leichte und bequeme Verbindung mit der Heimat er⸗ forderlich erſcheint, ſo daß die Dauer der Fahrt möglichſt nicht über eine Stunde und der Preis einer Fahrkarte 3. Klaſſe möglichſt nicht über 1 ℳ bis 1,50 ℳ beträgt. Nachdem die Grundeigentumsdeputation unter Beobachtung dieſer Grundſätze das Material ge⸗ ſichtet hatte, hat ein aus Mitgliedern der Geſund⸗ heitspflege⸗, der Grundeigentums⸗ und der Kranken⸗ haus⸗Deputation eigens dazu zuſammengeſetzter Ausſchuß die von der Grundeigentumsdeputation als in Frage kommend und tauglich bezeichneten Gelände, die rinas um Berlin zerſtreut lagen, beſichtigt. Von dieſen Grundſtücken hat er einen bei Beetz⸗Sommerfeld gelegenen Wald unter allen Umſtänden zum Ankauf für die Zwecke eines Tuberkuloſeheims empfohlen.