—— 20s Laſten öffentlich rechtlicher Natur ſchulden⸗ und laſtenfrei. Nutzungen und Laſten gehen mit dem Tage der Auflaſſung auf die Käuferin über. Die Übergabe der Grundſtücke gilt mit der Auf⸗ laſſung als erfolgt und hat miets⸗ und pachtfrei zu geſchehen. Verkäufer verpflichtet ſich, von heute ab bis zur Entſcheidung über dieſe Kaufofferte keinerlei Veränderungen an den Holzbeſtänden vorzunehmen. § 4. Die Koſten und Stempel dieſes Vertrages und die der Eigentumsübertragung übernimmt die Stadtgemeinde Charlottenburg. Die Umſatzſteuern trägt die Stadtgemeinde. 5 Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt ab⸗ hängig von der Genehmigung desſelben durch den Magiſtrat und die Stadtverordnetenverſamm⸗ lung zu Charlottenburg. Wird dieſe Genehmigung nicht bis zum 1. Juni 1908 erteilt und dem Verkäufer ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Vertrage irgendwelche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vorgeleſen, von denſelben genehmigt und wie folgt eigenhändig unterſchrieben worden: Rudolf Hoffmann, Ar t hur LI5, Dr Karl Pr üh ß, Magiſtrats⸗Aſſeſſor, Urkundsperſon der Stadtgemeinde Charlottenburg. Druckſache Nr. 160. Vorlage betr. Ankauf des Grund ſtücks Bismarck⸗ ſtraße 48 mit Hinterland von Wilmersdorfer Straße 36. Urſchriftlich nebſt einem Heft und 1 Lageplan an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Dem Ankauf des Grundſtücks Bismarck⸗ ſtraße 48 — Band 23 Blatt Nr. 1215 — nebſt einer zu dem Grundſtück Wilmers⸗ dorfer Straße 36 Band 148 Blatt Nr. 5249 — gehörigen Hinterlandfläche mit 442 qm, nach Maßgabe des abgedruckten Kaufvertrages vom 7. Februar 1908 wird zugeſtimmt. b) Der Kaufpreis mit 170 000 ℳ iſt dem Grund⸗ ſtückserwerbsfonds zu entnehmen. Die ſtädtiſchen Grundſtücke an der Bismarck⸗ ſtraße Nr.50/51 und Spielhagenſtraße Nr. 16/ſ18 haben durch den im September 1906 erfolgten Ankauf des zunächſt zu Schulzwecken verwendeten Grundſtücks Bismarckſtraße 49 eine für die ſpätere Bebauung recht vorteilhafte Erweiterung erfahren. Die Verwendungsmöglichkeit dieſes Geländes iſt beſonders dadurch bedeutend geſteigert worden, daß die Frontbreite an der Bismarckſtraße von 35 auf 50 m gewachſen iſt. Nun ſchiebt ſich aber das Hinter⸗ land von dem den Höhne ſchen Erben gehörigen Grundſtück Wilmersdorfer Straße 36 in einer Breite von 16 m und in einer Tiefe von 28 m keilartig in das ſtädtiſche Gelände hinein und be⸗ engt in gewiſſem Grade die Bebauungsmöglichkeit des ſtädtiſchen Grundſtücks. Wir beabſichtigten deshalb ſchon 1906 dieſes Hinterland zugleich mit dem Grundſtück Bismarckſtraße 49 zu erwerben. Die Verhandlungen mit den Höhne' ſchen Erben haben damals aber zu keinem Abſchluß geführt. In einem ſpäteren Angebot machten die Höhne⸗ ſchen Erben den Verkauf des Hinterlandes davon abhängig, daß zugleich das ihnen ebenfalls gehörige Grundſtück Bismarckſtraße 48 ſeitens der Stadt⸗ gemeinde miterworben würde. Dieſes Angebot mußte aber wegen zu hohen Preiſes abgelehnt werden. Erſt die neuerdings wieder aufgenomme⸗ nen Verhandlungen haben nach erheblichem Preis⸗ nachlaß zu einem annehmbaren Ergebnis geführt. Iſt nun die Erwerbung der fraglichen Hinter⸗ landfläche notwendig, ſo iſt der Ankauf des Grund⸗ ſtücks Bismarckſtraße 48 nicht minder wünſchens⸗ wert. Zunächſt wird dadurch der ſtädtiſche Beſitz in der denkbar günſtigſten Weiſe abgerundet. Sodann wird dadurch erreicht, daß den jetzt in dem ſtädtiſchen Hauſe eingerichteten Schulklaſſen das erforderliche Licht erhalten bleibt. Schließlich werden für das ſtädt. Gelände an Straßenfront 16 m hinzugewonnen, was bei der ſpäteren Neu⸗ bebauung von größtem Vorteil iſt. Die jetzige Straßenfrontlänge an der Bismarckſtraße beträgt rund 50 m. Dieſes Maß iſt für die Errichtung eines öffentlichen Gebäudes ſehr gering. Zur Anordnung eines Mittelbaues mit zwei ſeitlichen Flügelanbauten reicht dieſe Länge kaum aus, da der Mittelbau meiſt allein eine Länge von 25 m erfordert. Außerdem wirkt für die Grundrißaus⸗ bildung eine größere Frontlänge bedeutend günſtiger. Nach dem Entwurf einer Gemeindedoppel⸗ ſchule auf dem an der Spielhagenſtraße belegenen Geländeteil blieb an der Bismarckſtraße eine Fläche von rund 900 qm verfügbar, die ſich nach dem Ankauf des Grundſtücks Bismarckſtraße 49 auf 1750 qm vergrößert hat. Durch den Ankauf der Höhne' ſchen Grundſtücke mit einem Geſamt⸗ flächeninhalt von (872—442—) 1314 qm ermög⸗ licht ſich aber eine Anordnung des Baues für die Gemeindedoppelſchule derart, daß an der Bis⸗ marckſtraße eine Fläche von rund 3070 qm (66 m Frontbreite und 46 m Tiefe) verfügbar bleibt. Danach wird zwar an verfügbarer Fläche nicht mehr gewonnen, als hinzugekauft wird, doch wird der Wert derſelben dadurch ein höherer. Bewertet man die jetzt verfügbare Reſtfläche von 1750 qm auf 200 ℳ für 1 qm (2837 für 1 —R), ſo ergibt ſich für dieſe ein Geſamtwert vun e 4 350000 1 Bewertet man aber die nach dem An⸗ kauf der Höhne'ſchen Grundſtücke ver⸗ fügbar bleibende Fläche von 3070 qm auf 180 ℳ für 1 qm (— 2553 ℳ. für 1 IR), ſo ergibt ſich für dieſe ein Ge⸗ ſamtwert vu , 552 600 /. Es tritt ſomit durch den beantragten Hinzukauf eine Wertſteigerung von. 202 600 ℳ ein, während der Kaufpreis für die Höhne ſchen Grundſtücke nur. 170 000 ℳ beträgt. Das Grundſtück Bismarckſtraße 48 hat eine Flächengröße vonn 872 qm 1,48 R das Hinterland von Wilmers⸗ 1 dorfer Straße 36 eine ſol⸗ 47 che von 17 31,16 R 52,1 K. 442 qm zuſammen 1314 qm Bismarckſtraße 48 iſt zu einem Teil mit alten Gebäuden bebaut: das Hinterland iſt unbebaut. Beide Grundſtücke ſind an den Kaufmann Friedrich Höhne für jährlich 2000 ℳ bis zum 31. März 1909 als Holz⸗ und Kohlen⸗Lagerplatz vermietet.