—.— 420 —— Abſchnitt 5 — Waremhausſteuer — Nr. 1 — überſchuß aus dem Aufkommen aus dem Rechnungsjahre 1907 nach der Verwendung des Betrages unter Abſchnitt 4 Nr. 2 20 000 ℳ — iſt zu ſtreichen. HEafie, . 2E Nr. 2 wird Nr. 1. Abſchmtt 8. Rr. 1 — Schanttonzeſſionsſteuer, 150 000 ℳ. — iſt zu ſtreichen,, Aſchn. ird Abſchn. 8.. Die Verſammlung hat beſchloſſenn 4 a) Perſonen mit einem Einkommen von nicht mehr als 900 ℳ werden von der Pflicht, im Rechnungs⸗ jahre 1908 Gemeindeeinkommenſteuer zu zahlen, entbunden; b) die Gemeindeeintommenſteuer kommt in Höhe eines, Zuſchlages von, 100. % zur Staatsein⸗ tommenſteuer zur Erhebunaaae c die Realſteuern kommen in Höhe von 169,11% der ſtaatlich veranlagten Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbeſteuer zur Erhebung und zwar:⸗⸗ 1. die Gemeinde⸗Gewerbeſteuer — unter Berückſichtigung des Beſchluſſes zud — in Höhe von 100 % der ſtaatlich veranlagten Gewetbeſteuer ⸗ 125 % der in den Gewerbeſteuer⸗ klaſſen I und II ſtaatlich veranlagten Steuerſätze und 50 % der in den Gewerbeſteuerklaſſen 1II und IV ſtaatlich veranlagten Steuerſätze (§ 31 Ziffer 1 des Kommunalabgabengeſetzes), 2. die Gemeinde⸗Grundſteuer in Höhe von 191,32 % der ſtaatlich veranlagten Grund⸗ und Gebäudeſteuer = 2,4 %s des gemeinen Wertes der bebauten und 4,8 % des gemeinen Wertes der unbebauten Grundſtücke; d) im Rechnungsjahre 1908 wird die Gewerbeſteuer der in den Klaſſen III und IV veranlagten Steuerpflichtigen außer Hebung geſtellt. Die im Rechnungsjahre 1908 aufkommende Waren⸗ hausſteuer wird in Höhe von 105000 ℳs im Rechnungsjahre 1909 zur Deckung des Gewerbe⸗ ſteuerſolls der Gewerbetreibenden der Gewerbeſteuerklaſſen III und IV verwendet; e) die Betriebsſteuer wird in Höhe von 100 % der feſtgeſetzten Betriebsſteuer erhoben; f) die Gemeindeumſatzſteuer kommt in Höhe von 1 % des Umſatzwertes der bebauten und 2 % des Umſatzwertes der unbebauten Grundſtücke zur Erhebung: 4 g) die nach Maßgabe des Gebäudenutzungswertes zu erhebende 2 2 44 4. wird auf 1 %, die Gebuhr für die Beſeitigung des Hausmülls auf 0,8 % eſtgeſetzt. 4 11 4 1 u 1 Sonderetat Nr. 5. — Gasanſtalten — Drdinarium. Ausgaben. —— 1² 24 1, 1n A bf chn i t t AXN. Als Nr. 12 iſt neu einzuſtellen: 82 4 Errichtung von Notbeleuchtung in den mit elektriſcher Beleuchtung verſehenen Straßen 17000 ℳ. 222 1eft Rir „„ttt Auibſchen iutt: XAz⸗ 4 Nr. 1 — Für Kohlen zur Vergaſung — ermäßigt auf 2 826 250 422 444 , nc ſch t Nr. 20 — Schreibbedürfniſſe — erhöht auf 14 000 ℳ. — Abſchnitt XXII. Nr. 1 — Reingewinn — erhöht auf 1 844 200 . Sonderetat Nr. 9. K Müllbeſeitigung Ausgaben. Abſchnitt 3. Nr. 1 — Der allgemeinen Müllverwertungsgeſellſchaft für Abfuhr des Hausmülls — ermäßigt auf 338 432 . Nr. 2 — Der allgemeinen Müllverwertungsgeſellſchaft für außergewöhnliche Reinigung und Desin⸗ fektion der Gefäße 40% 3000 ℳ Nr. 3 — Verzinſung uſw. — 4 2222. Nr. 4 — Kuückzahlung uſw. — 10 000 zu ſtreichen. Nr. 5 bis 7 ſind zu ändern in Nr. 3 bis 5. Als Nr. 6 iſt neu einzuſtellen: 3 An N. N. als Gläubiger der allgemeinen Müllverwertungs⸗Geſellſchaft auf Grund der Bürgſchaft für die Verzinſung einer Sonderſchuld, zahlbar in vierteljährlichen Teilbeträgen von je 7500 l auf beſondere Anweiſung, vorbehaltlich der Rückforderung nach Aufſtellung der Bilanz 30 000 Nr. 8 — Insgemein — erhält die Nr. 7 und wird ermäßigt auf 366