— , 444f. arlagen für Stadtverordneten- Verſammlung zu In nichtonenclicher Sionna die Charlottenburg. Druckſache Nr. 196. Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Entſchädigung für in den Kaiſerdamm fallendes Straßenland des Dames⸗ und Cramer ſchen Grund ſtücks (Druckſache Nr. 161). Verhandelt Charlottenburg, den 3. April 1908. Anweſend: Stadtv. Becker, Dunck, Haack, Harniſch, Klick. Seitens des Magiſtrats: Stadtſyndikus Dr. Maier. Entſchuldigt: Stadtv. Bartſch, Jachmann. Nicht an weſend: Stadtv. Dr. Flatau, Lingner. Der Ausſchuß bildet ſich wie folgt: Vorſitzender iſt der Stadtv. Becker. Schriftführer ein Beamter der Geſchäftsſtelle. Der Antrag des Magiſtrats vom 20. März 1908—IX E. 403 — lautet wie folgt: 1. Der mit Dames& Cramer am 14. März 1908 geſchloſſene Vertrag betreffend 2) Feſtſetzung der Entſchädigung für das vom Grundſtück Band 121 Blatt Nr. 4433 zum Kaiſerdamm und zu den Nebenſtraßen abzutretende Straßenland, b) den Verkauf einiger Parzellen des ſtäd⸗ tiſchen Grundſtücks Band 83 Blatt Nr. 3147 an Dames & Cramer wird genehmigt. . Die Kaufpreiie zu 1 b ſind beim Erxtra⸗ ordinarium des Sonderetats 7 zu verein⸗ nahmen. 1. Der Ausſchuß empfichlt der Stadtverordneten⸗ Verſammlung einſtimmig 12 die Annahme der Magiſtratsvorlage. Berichterſtatter: Stad t v. Harniſch. v. g. u. G. Becker, O. Harniſch, Dunk, Klick, Haack. St. V. 316. — 2 Druckſache Nr. 197. Vorlage betr. Abſchluß eines Vergleichs mit dem Akademiſchen Segler⸗Berein. Urſchriftlich mit den Akten Fach 38 Nr. 126 und Fach 29 Nr. 8 Bd. 1/11 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit dem Akademiſchen Seglerverein eine Einigung über die Entſchädigung für die Beeinträch⸗ tigung ſeines an der ſcharfen Lanke belegenen Grundſtücks durch die Rieſelſickerwaſſer nach Maßgabe der abgedruckten Bedingungen zu treffen. . Die Entſchädigungsſumme von 1416,83 , ſowie der von der Stadt zu übernehmende Anteil der Koſten des Streitverfahrens ſind aus den beim Sonderetat 1 Ord. Abſchn. 5 Nr. 11 zur Verfügung ſtehenden Mitteln zu beſtreiten. Der Akademiſche Seglerverein iſt grundbuchlich eingetragener Eigentümer des an der ſcharfen Lanke belegenen, im Grundbuche von Gatow Bd. 3 Bl. Nr. 73 verzeichneten Grundſtücks, das mit einem Klubhauſe bebaut iſt. Von dieſem Grund⸗ ſtück hat die Stadtgemeinde im Jahre 1899 ein Trennſtück zwecks Einbaues des durch Beſchluß der Stadtverordneten⸗ Verſammlung vom 7. Sep⸗ tember 1898 (Druckſache Nr. 224) genehmigten Abfangegrabens zur Aufnahme der nach Norden von dem Rieſelfelde Carolinenhöhe⸗Gatow ab⸗ fließenden Sickerwäſſer käuflich erworben. In dem Kaufvertrage hat ſich die Stadtgemeinde ver⸗ pflichtet, für alle Schäden und Nachteile, die dem Verkäufer nachweisbar aus dem Bau, dem Betriebe, der Unterhaltung und en Beſeitigung der Ent⸗ wäſſerungsanlage erwachſen, aufzukommen. Im Jahre 1906 trat auf dem Grundſtück des Vereins eine Verſumpfung des Bodens ein. Der Verein ſtrengte hierauf im Januar v. Is. gegen die Stadt⸗ gemeinde unter Berufung auf die vertraglich über⸗ nommene Erſatzverbindlichkeit als auch unter Be⸗ hauptung der außervertraglichen begründeten Schadenserſatzpflicht wegen ſchuldhafter Im⸗ miſſionen die Schadenserſatzklage an. Er ver⸗ langte eine Entſchädigung von 3533 ℳ, nämlich 2033,66 ℳ als Erſatz der Aufwendungen für Schutz⸗ vorkehrungen und 1500 ℳ Erſatz für Nutzungs⸗ ausfall. Wenn auch die gegneriſche Behauptung, daß durch den Entwäſſerungskanal die Verſumpfung des klägeriſchen Grundſtücks herbeigeführt ſei, zu widerlegen iſt, ſo mußten wir doch auf Grund des Ergebniſſes von Meſſungen des Grundwaſſer⸗ ſtandes bei mittlerem Waſſerſtande der Havel die Tatſache zugeben, daß der Grundwaſſerſtand auf dem Grundſtück des Vereins durch das Rieſelſicker⸗ waſſer ſo erhöht iſt, daß Durchfeuchtungen für das klägeriſche Grundſtück eintreten konnten. Wir glaubten daher, Einigungsvorſchläge nicht ablehnen zu dürfen. Die unten abgedruckten vom Verein bereits angenommenen Bedingungen ſehen als ein⸗ malige Entſchädigung weniger als die Hälfte der urſprünglich beanſpruchten Summe, ſowie einen Verzicht des Vereins und ſeiner Rechtsnachfolger für alle Zeiten auf weitere Entſchädigungsfor⸗