derungen infolge Rieſelfeld vor. 2 Von erheblichem Vorteil für die Stadtge⸗ meinde iſt auch die in Bedingung 4 dem Verein auferlegte Verpflichtung. Da nach Lage der Sache der Ausgang des ſchwebenden Prozeſſes für die Stadtgemeinde nicht günſtiger vorauszuſehen iſt, Vergleich unter den feſtgeſetzten Bedingungen für annehmbar und erſuchen, ſeinem Abſchluſſe zu⸗ zuſtimmen. Wir beantragen, über die Vorlage in nicht öffentlicher Sitzung zu beſchließen. Charlottenburg, den 26. März 1908. Der Mag iſtrat. Schu ſte hrus. Bredtſchneider. 1 Dr. Maier. IX. A. 338. Bedin gun gen. 1. Die Stadtgemeinde zahlt an den Akade⸗ miſchen Segler⸗Verein eine einmalige Ent⸗ ſchädigung von 1416,83 ℳ nach Rücknahme der Klage und Zuſtellung einer Erklärung, daß auf den eingeklagten Anſpruch verzichtet wird. . Der Akademiſche Segler⸗Verein verzichtet ferner für alle Zeiten auf weitere Ent⸗ ſchädigungsforderungen infolge Durchfeuch⸗ tungen, die durch den Betrieb des Rieſel⸗ feldes entſtanden ſind oder in Zukunft ent⸗ ſtehen können und verpflichtet ſich, die Ver⸗ pflichtung zu einem gleichen Verzicht auch ſeinen Rechtsnachfolgern im Eigentum des Grundſtücks eingetragen, im Grundbuche von Gatow Bd. 3 Bl. 73, ſowie dieſen die Ver⸗ pflichtung aufzuerlegen, im Falle des Weiter⸗ verkaufs entſprechend ihre Rechtsnachfolger zu verpflichten, in gleicher Weiſe für die Über⸗ tragung der Verzichtsverpflichtung zu ſorgen. Die vertragliche Verpflichtung der Stadt⸗ gemeinde, etwaige durch den nördlichen Ab⸗ fangegraben hervorgerufenen 4 4. . 5 vor der Ausmündung und der Waſſ 1 0 4 des Grundſtücks des Akademiſchen Segler⸗ beſeitigen, wird hierdurch nicht berührt. Die bisher entſtandenen Gerichtskoſten trägt jede Partei zur Hälfte, die außergerichtlichen Koſten trägt jede Partei 12 ſic Der Akademiſche Segler⸗Verein räumt der Stadtgemeinde das Recht ein, auf dem Wege der für den Verkehr zu den angrenzenden Grundſtücken benutzt wird, eine Rohrleitung zu bauen, zu betreiben und zu unterhalten und verzichtet auf das Recht des Widerrufs dieſes Zugeſtändniſſes. Die Koſten für eine etwaige Verlegung der Rohrleitungen, die von dem Akademiſchen Segler⸗Verein in Zukunft etwa gewünſcht wird, ſind nur dann von der Stadtgemeinde zu übernehmen, wenn infolge Feſtſetzung von Baufluchtlinien für den genannten Weg die Rohrleitung außerhalb des Wegekörpers zu liegen kommt. Das Recht iſt zugunſten der Stadtgemeinde an erſter Stelle vor allen Eintragungen in Abt. III grundbuchlich zu ſichern. .Die Stadtgemeinde überläßt dem Akade⸗ miſchen Seglerverein pachtweiſe den mit Vertrag vom 7. Februar 1899 an die Stadt⸗ Durchfeuchtungen durch das halten wir in Über⸗ einſtimmung mit der Kanaliſationsdeputation den Vereins auf diesbezügliche Aufforderung zu 2442 —— gemeinde verkauften Grundſtücksſtreifen zur Benutzung, ſoweit dadurch nicht die Zweck⸗ beſtimmung des Streifens (Aufnahme eines Ausmündungsbauwerks) beeinträchtigt wird. Die Stadtgemeinde hat das Recht, das Pacht⸗ verhältnis mit halbjähriger Friſt aufzukün⸗ digen, wenn das Gelände für die Zwecke der 7 Verwaltung in Anſpruch genommen wird. Es iſt dem Akademiſchen Segler⸗Verein ge⸗ ſtattet, auf dem Grundſtücke leichte Schuppen zur Unterbringung der Jachten herzuſtellen. Der Akademiſche Segler⸗Verein iſt jedoch während der Pachtdauer verpflichtet, die Baulichkeiten vorübergehend zu entfernen, für den Fall, daß etwaige Aufgrabungen zwecks Vornahme von Reparaturen an dem Entwäſſerungskanal oder dergl. ausgeführt werden müſſen. Die Beamten der Ver⸗ waltung haben das Recht, das Grundſtück jederzeit ohne vorherige Anmeldung zu be⸗ treten und auf dem Grundſtück Arbeiten zur Räumung der Havel oder zur Ausbeſſerung des Kanals oder dergl. vorzunehmen. Als Anerkennungsgebühr zahlt der Akademiſche Segler Verein die Summe von 3 jährlich am 1. Januar j. I.; die erſtmalige Zahlung erfolgt im Jabre 1908. 2rudſache Ar. 198. Borlage betr. Anſtellung von ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Aſſiſtenten). Ur ſchriftllich nebſt Perſonalheften an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung der Aſſiſtenten auf Probe: ) Bernhard Reinecke, geboren am 20. Auguſt 1883, 5) Max Kaiſer, geboren am 10. Februar 1883, c) Albert de la Croix, geboren a am 25. November 1880, d) Conrad Leuſchner, geboren am 7. Auguſt 1881, . . Blobelt, geboren am 1. Mürz 1882, ) Erich Kuhlmann, geboren am 10. 2. 24 ſtädtiſche Beamte auf Kündigung (Aſſi⸗ ſtenten — B IVa des Normalbeſoldungsetats) gemäß § 56 Nr. 6 der Stadteorpchttuß zu er⸗ klären. Die vorſtehend Genannten befinden ſich auf Probe in offenen im Stadthaushaltsplan vorge⸗ ſehenen Aſſiſtentenſtellen und zwar zu a ſeit dem 10. Mai 1906, zu b ſeit dem 16. Mai 1906, zu « ſeit dem 24. Oktober 1906, zu d—f ſeit dem 1. Mai 1907. Führung und Leiſtungen waren zufriedenſtellend, nach den vertrauensärztlichen Zeugniſſen ſind die Genannten geſund und dienſt⸗ brauchbar. Wir haben deshalb ihre Anſtellung als ſtädtiſche Beamte auf Kündigung beſchloſſen. Charlottenburg, den 1. April 1908. Der Magiſtrat. Mattin g. Se . I. 4419. Druckſache Nr. 199. Vorlage betr. Anſtellung von ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Aſſiſtenten). Urſchriftlich mit den Perſonalheften an die mit dem Antrage,