r E Druckſache Nr. 212. Vorlage betr. Wahl von 7 unbeſoldeten Magiſtrats⸗ mitgliedern. Urſchriftlich 2 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, 2 7 unbeſoldete Stadträte für die Wahlzeit vom 1. Janüar 1909 bis zum 31. Dezember 1914 zu wählen. Am 31. Dezember 1908 läuft die Wahlzeit der nachſtehend aufgeführten unbeſoldeten Stadt⸗ räte ab: Meyer, Stadtrat ſeit 29. Juni 1898, . Schliemann, Stadtrat ſeit 5. Juni 1901, 1 2 7 3. Winckelmann, Stadtrat ſeit 1. Januar 1903, 4. Caſſirer, Stadtrat vom 1. Januar 1897 bis 25. Juni 1902 und ſeit 11. Oktober 1905, 5. Dr. Gottſtein, Stadtrat ſeit 19 De⸗ zember 1906, 6. Sachs, Stadtrat ſeit 15. April 1908, 7. Dr. Penzig, Stadtrat ſeit 15. April 1908. Nach Nr. IX der Inſtruktion zur Ausführung der Städteordnung vom 20. Juni 1853 ſollen die Wahlen nicht ſpäter als 6 Monate vor dem Ab⸗ laufe der Dienſtzeit der ausſcheidenden Mitglieder, d. h. nicht nach dem 30. Juni d. I. vorgenommen werden. Charlottenburg, den 23. April 1908. Der Magiſtrat. Matting. I. 10. Druckſache Nr. 213. Vorlage betr. Drucklegung der Landtagswähler⸗ liſte. Urſchriftlich mit Vorgang an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zum Druck des Namensverzeichniſſes zu den Wählerliſten für die Landtagswahlen werden 9400 ℳ bewilligt. Auf eine Anregung im Etatsausſchuß hin, die Urwählerliſte für die Landtagswahlen diesmal gedruckt erſcheinen zu laſſen, haben wir nach Prüfung der Frage beſchloſſen, den Druck der Liſten in ähnlicher Weiſe ausführen zu laſſen, wie den Druck der Gemeindewählerliſte (des nament⸗ lichen Verzeichniſſes der Wähler) im vergangenen Jahre. Durch die ſehr zeitraubende Drucklegung werden freilich die Auslegetermine um mehrere Tage verſchoben; dafür kann aber das in zahlreichen Exemplaren hergeſtellte und verbreitete gedruckte Namensverzeichnis von allen Intereſſenten un⸗ vergleichlich viel ſchneller und leichter eingeſehen werden. Ferner wird der Druck des Verzeich⸗ niſſes zur Folge haben, daß die Stellen, in welchen die Urwählerliſten öffentlich ausliegen, erheblich entlaſtet und im weſentlichen nur von denjenigen Wählern aufgeſucht werden, die Einſprüche anzu⸗ melden haben. Die Koſten werden etwa 9400 ℳ betragen und dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen ſein. Damit wird zweckmäßig eine neue Etatsnummer: Ord. Kapitel X. B einmalige Ausgabe, Abſchnitt 29 zu bilden ſein. Den Preis für die abzugebenden Exemplare beabſichtigen wir, auf 6ℳ pro Exemplar feſtzuſetzen und werden zu dieſem Zwecke an der angegebenen Stelle auch eine entſprechende Ein⸗ nahmepoſition eröffnen. Wir erſuchen, unſerm Beſchluſſe zuzuſtimmen und die erforderlichen Mittel zu bewilligen. Charlottenburg, den 25. April 1908. Der Magiſtrat. Matting. Seydel. IV. 311. Druckſache Nr. 214. Vorlage betr. Bewilligung von Mitteln für eine Dienſtreiſe. Urſchriftlich nebſt Akten II S. 59 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Die Stadtverordnetenverſammlung erklärt ſich damit einverſtanden, daß ein Stadt⸗ bauinſpektor der Tiefbauverwaltung, zur Information für die Bearbeitung Entwurfs für einen ſtädtiſchen Stätteplatz mit einer Studienreiſe nach verſchiedenen Induſtrie⸗ und Handelsplätzen am Rhein und in Belgien beauftragt wird, mit der Maßgabe, daß die Reiſekoſten, die im Aus⸗ lande entſtehen, nach den Sätzen für Reiſen im Inlande vergütet werden. 5b) Die entſtehenden Koſten ſind zunächſt vor⸗ ſchußweiſe und danach aus den Mitteln für die Herſtellung des Stätteplatzes zu decken. Wie der Stadtverordneten⸗Verſammlung durch die Vorlage vom 30. Auguſt 1905 bekannt geworden, wird beabſichtigt, auf dem ſtädtiſchen 4 Grundſtücke an der Spree, welches an das Grund⸗ ſtück des ſtädtiſchen Elektrizitätswerkes im Weſten angrenzt, einen Stätteplatz mit maſchinellen Verlade⸗ und Fördereinrichtungen für den Trans⸗ port von Maſſengütern einerſeits aus Schiffen auf Fuhrwerke und auf den Stätteplatz und anderſeits von dieſem auf Fuhrwerke einzurichten. Es werden zurzeit die Entwürfe für den Stätte⸗ platz und ſeine Einrichtungen aufgeſtellt. Hierbei kommen in Frage: 1) Uferkräne an der Spree für das eigentliche Löſchgeſchäft, 2) Gleisanlagen für den Transport des Lager⸗ gutes vom Ufer nach dem Stätteplatz auf Schmalſpurwagen mit elektriſchem Antrieb oder mit Seilantrieb und 3) Gerüſtbrücken mit Krähnen zum Ent⸗ oder Beladen von Förderwagen bezw. Fuhr⸗ werken auf dem Stätteplatz. 22 2 Um für die ſpezielle Entwurfsbearbeitung zuverläſſiges Material zu gewinnen, empfiehlt es ſich, durch den zuſtändigen Beamten eine Be⸗ ſichtigung von Anlagen, welche ähnlichen Zwecken dienen, im Betriebe vornehmen zu laſſen. In Betracht kommen Anlagen in den nachgenannten Drten: a) in Deutſchland: Hamburg, Duisburg, Ruhrort und Umgegend, Köln, Mannheim, Ludwigshafen, Rheinau, Frankfurt a. M. und Umgegend, Biebrich, Amöneburg. b) in Belgien: Tienen, Brüſſel, Zeebrügge, Lüttich und Umgebung. 2 Auf Grund des § 7 der Beſtimmungen über die Gewährung von Reiſekoſtenentſchädigungen bei Dienſtreiſen in der ſtädtiſchen Verwaltung vom 8. Mai 1907 iſt zur Bewilligung der Koſten für die in außerdeutſchen Staaten zu nuter⸗ nehmenden Dienſtreiſen ein Gemeindebeſchluß ſerforderlich.