—— 269 — — Behälters von 1000 ebhm Inhalt keinerlei Reſerve vorhanden, die eine gefahrloſe Fortſetzung der Waſſerlieferung gewährleiſtet. Wir haben deshalb auf Vorſchlag der De⸗ putation für die Waſſerwerke den Bau eines zweiten Waſſerturmes mit Pumpſtation beſchloſſen. Die Errichtung des neuen Turmes iſt neben dem alten Waſſerturm auf dem Waſſerwerks⸗ grundſtück in Weſtend zwiſchen der Spandauer Chauſſee und der Akazienallee beabſichtigt. Beide Türme ſollen durch ein Gebäude ver⸗ bunden werden, in welchem eine Waſſermeſſer⸗ prüfſtation, ein Wachraum, Magazinräume, eine kleine Werkzeug⸗Reparaturſchmiede, Bureauräume für den Magazinverwalter und die Waſſermeſſer⸗ kontrolleure und im Obergeſchoß zwei Dienſt⸗ wohnungen für Wächter untergebracht werden ſollen. Die jetzt für die gleichen Zwecke zur Verfügung ſtehenden Räume, die wir von der Aktiengeſellſchaft Charlottenburger Waſſerwerke gemietet haben, ſind durchaus unzureichend. In dem neuen Turm iſt unter dem Behälter für die Hochdruckzone des Weſtendplateaus ein zweiter Behälter in gleicher Höhe mit dem Behälter des alten Turmes als Reſerve für dieſen projektiert. — Der untere ſowohl wie der obere Behälter haben ein Faſſungsvermögen von 500 ehm. Für die Pumpſtation haben wir elektriſchen Antrieb im Anſchluß an das ſtädtiſche Elektrizitäts⸗ werk gewählt, weil auf dieſe Weiſe die für einen Villenvorort unerläßliche Geräuſch⸗ und Geruch⸗ loſigkeit am vollkommenſten erreicht werden kann⸗ Die vorgeſehenen Maſchinen beſtehen aus 2 direkt mit Drehſtrommotoren gekuppelten, auf einem ge⸗ meinſamen Fundamentrahmen montierten Zentri⸗ fugalpumpen mit automatiſcher Anlaß⸗ und Aus⸗ rückvorrichtung von je 100 Liter ſekundlicher Leiſtung. Eine dieſer Pumpen kann den Maximalbedarf von 200 Liter pro Kopf und Tag für etwa 30 000 Einwohner liefern, die zwelte dient als Reſerpe. Die Anlage iſt bis auf die dreifache Leiſtung erweiterungsfähig, wodurch den Be⸗ dürfniſſen für die fernſte Zukunft genügend Rechnung getragen iſt. Mit Rückſicht auf die Lage des Bauplatzes in einer Villengegend und an einer Hauptverkehrs⸗ ſtraße haben wir auf eine monumentale Geſtaltung des Turmes Bedacht genommen. Die eine weite Rundſicht bietende Dachgalerie des Turmes kann dem Publikum ohne Störung des Betriebes zu⸗ gänglich gemacht werden. Die Geſamtkoſten der Bauausführung betragen nach dem beigefügten Koſtenanſchlage 370 000 ℳ. Die erforderlichen Mittel ſind bereits in der neuen Anleihe vorgeſehen. Da das durch den neuen Turm zu verſorgende Gebiet bereits teilweiſe der Bebauung erſchloſſen iſt, ſo iſt die geplante Erweiterung der Waſſer⸗ werksanlage auf Weſtend dringend notwendig. Wir erſuchen daher, unſerem Antrage zu ent⸗ ſprechen. Charlottenburg, den 30. April 1908. Der Ma giſtrat. Matting. Seydel. II1 . 291. Druckſache Nr. 220. Vorlage betr. Neuban der Dovebrücke und. Re⸗ gulierung von anſchließenden Straßen. Urſchriftliſcch mit den Akten Fach 18 Nr. 1 und der Mappe 111-73, enthaltend 11 Blatt Zeichnungen, 1 Erlauterungebericht und 1 Heft Koſtenanſchläge an die Slodwere,reter verſanmlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der vorgelegte Entwurf für den Neuban der Dovebrücke wird genehmigt. II. Die erforderlichen Mittel, und zwar: a) für den Neubau der Sovebrücke mit Ein⸗ ſchluß der unterirdiſchen Abort⸗ und Be⸗ dürfnisanſtalt im Betrage von 546 300 ℳ, b) für die Freilegung, Verbreiterung und Regulierung des Charlottenburger Ufers auf der Strecke von der Werner⸗Siemens⸗ Straße bis an die Galvaniſtraße mit Einſchluß der platzartigen Erweiterung zwiſchen Charlottenburger Ufer und Gal⸗ vaniſtraße im Betrage von 513 900 ℳ, c% für die Verlängerung der Ladeſtraße am Charlottenburger Ufer auf der Strecke zwiſchen der Dovebrücke und der Oſt⸗ grenze des Grundſtücks Band 17 Blatt 991 im Betrage von 254 800 ℳ, d) für die Verbreiterung und Regulierung des Salzufers auf der Strecke zwiſchen der Dovebrücke und der Oſtgrenze des ſtädtiſchen Grundſtücks im Bertce von 94 800 ℳ werden bewilligt. III. Die Mittel zu IIa, b und e ſind der Anleihe zu entnehmen. Die Koſten zu 11d ſind, ſoweit ſie noch im Jahre 1908 entſtehen ſollten, vorſchußweiſe zu decken, im übrigen aber im vollen Betrage von 94 800 ℳ in den Straßenbauetat für das Jahr 1909 ein⸗ zuſetzen. Im Zuge der Cauer⸗ und Doveſtraße iſt im Jahre 1890 durch die Stadtgemeinde »eine Holzbrücke über den Landwehrkanal hergeſtellt worden. Bei der Genehmigung dieſer Brücke durch die Königliche Waſſerbauverwaltung und den Herrn Polizeipräſidenten zu Berlin als Landespolizeibehörde iſt uns ſ. 3t. die Auflage gemacht worden, die Holzbrücke nach längſtens 15 Jahren durch eine maſſive Brücke zu erſetzen. Die Brücke iſt inzwiſchen ſehr ſchadhaft ge⸗ worden, ſie hat außerdem einen ſehr lebhaften Verkehr und genügt infolgedeſſen in ihren Breitenverhältniſſen dem Verkehrsbedürfnis nicht mehr. Wir beabſichtigen daher, dieſe Holzbrücke ſo ſchnell wie möglich durch eine neue maſſive Brücke zu erſetzen. Während des Neubaues bleibt die Holzbrücke noch beſtehen und nimmt nach wie vor den Verkehr auf. Sie iſt von vornherein ſo angelegt, daß ſie den Neubau der Brücke nur wenig hindert. Die Höhenlagen der beiderſeitig anſchließenden Straßen ſind bereits hoch genug bzw. können ſie ohne beſondere Schwierigkeit auf die für den Neubau erforderliche Höhe ge⸗ bracht werden. Wie wir aus dem Entwurf zu entnehmen bitten, iſt es möglich, den Neubau als eine maſſive, gewölbte Brücke herzuſtellen und die Ladeſtraße am Charlottenburger Ufer durch eine ſeitliche, gleichfalls gewölbte beſondere Off⸗ nung hindurchzuführen. Dabei verbleibt bei dem