rößten Hochwaſſer unterhalb der Brücke ein ge⸗ mnewreller und hoher Raum für die Durch⸗ fahrt der Schiffe. Der Baugrund für den Mittel⸗ pfeiler und die Widerlager beſteht aus Sand, die Fundierung kann alſo ohne Schwierigkeit auf Beton zwiſchen Spundwänden hergeſtellt werden. Die Brücke ſoll im weſentlichen aus Beton mit Klinker⸗ verblendung hergeſtellt werden, jedoch bleibt vor⸗ behalten, das Gewölbe ganz aus Klinkern her⸗ zuſtellen. Die Anſichtsflächen der Brücke zeigen Verblendmauerwerk aus Klinkern mit ſparſamer Verwendung von Werkſteinen. Die Fahrbahn der Brücke erhält eine Breite von 11,0 m und die beiderſeitigen Bürgerſteige eine ſolche von je 4,0 m, dazu kommen noch je 0,40 m für die Brüſtung, ſo daß die Brücke eine Geſamtbreite von 19,80 m hat. Neben der Brücke ſoll auf der Südoſtſeite ein Häuschen für die Lademeiſterei, beſtehend aus Eingangsflur und 2 Zimmern, hergeſtellt werden. Über dem Eingang ſoll ein kleiner viereckiger Turm errichtet werden, welcher gleichzeitig einen Sicht⸗ punkt im Zuge der Cauerſtraße bildet. Bisher war die Lademeiſterei in einem ſehr primitiven Häuschen untergebracht, in welchem nicht genügend Raum zur Unterbringung der erforderlichen Hilfskräfte war. Nachdem die Stadt⸗ gemeinde auf der Ladeſtraße am Charlottenburger Ufer 4 fahrbare Maſchinenkrane errichtet hat, iſt der Verkehr der Intereſſenten mit dem Lade⸗ meiſter ſo gewachſen, daß der vorhandene Raum nicht ausreicht, ſondern neue Räume hergeſtellt werden müſſen. 7 Als Gegengewicht zu dem Turm ſoll auf der anderen Seite der Brücke neben dem Charlotten⸗ burger Ufer eine einfache Statue, darſtellend einen Schiffer, aufgeſtellt werden, die gleichzeitig einen Sichtpunkt im Zuge der Doveſtraße abgeben wird. Der gewaltige Schiffsverkehr, welcher ſich an der Ladeſtraße des Landwehrkanels am Charlotten⸗ burger Ufer abwickelt, ſtempelt den Landwehrkanal gleichſam als Hafen, zu welchem die Dovebrücke die Einfahrt bildet, und es erſcheint daher wohl angebracht, an dieſem Eingang die Statue eines Schiffers als Verkörperung der Schiffahrt aufzu⸗ ſtellen. Am Salzufer ſoll neben der Brücke in ähn⸗ licher Weiſe, wie an der Charlottenburger Brücke, eine unterirdiſche Abort⸗ und Bedürfnisanſtalt hergeſtellt werden. Dieſelbe erſcheint hier mit Rückſicht auf den jetzt ſchon nicht unbedeutenden Fußgängerverkehr als ein dringendes Bedürfnis. Sie ſoll die bereits beſtehende hölzerne Anſtalt, die ſich z. 3. am Charlottenburger Ufer in der Nähe der Marchſtraße befindet, erſetzen und im übrigen auch gleichzeitig den Bedürfniſſen der Schiffer, welche im Landwehrkanal liegen, dienen. Gleichzeitig mit dem Neubau der Dovebrücke beabſichtigen wir die Straßen in der Umgebung derſelben durch Regulierung in den endgültigen Zuſtand zu verſetzen. Hierzu gehört einerſeits das Charlottenburger Ufer zwiſchen der Werner⸗ Siemens⸗Straße und Galvaniſtraße, andererſeits das Salzufer zwiſchen der Dovebrücke und der Oſtgrenze des ſtädtiſchen Grundſtücks für das Zwiſchenpumpwerk und endlich die Verlängerung der Ladeſtraße nach Nordweſten bis zur Oſtgrenze des Grundſtücks Band 17 Nr. 991. 261 ——— Das Charlottenburger Ufer liegt auf der genannten Strecke nur in einem beſchränkten Umfange frei und ſoll in der bebauungsplan⸗ mäßig ausgewieſenen Breite freigelegt werden. Dazu gehören auch die beiden Grundſtücke Band 146 Blatt 5202 und Band 146 Blatt 5200, welche in der Gabel zwiſchen Charlottenburger Ufer und Galvaniſtraße liegen, und ſelbſtändige Grundſtücke ſind. Sie werden zurzeit als Steinplätze aus⸗ genutzt. Ferner gehören dazu mehrere Straßen⸗ landparzellen, die ſich noch im Verbande der an⸗ grenzenden bebauten und unbebauten Grundſtücke befinden — vergl. den zugehörigen Plan Blatt 1. Aus demſelben bitten wir auch zu entnehmen, in welcher Weiſe die Ausgeſtaltung des Char⸗ lottenburger Ufers und der Gabel gedacht iſt. Die Ladeſtraße, welche neben dem Charlotten⸗ burger Ufer liegt, hat ihren Zugang von Weſten her durch eine ſteile Rampe, die von der Galvani⸗ ſtraße abzweigt. Mit dem Neubau der Dove⸗ brücke muß dieſe Zufahrt eingehen und weiter nach Weſten verſchoben werden und iſt ſchon aus dieſem Grunde die Verlängerung der Ladeſtraße nach Weſten erforderlich, im übrigen ergibt es ſich von ſelbſt, daß die Ladeſtraße an jener Stelle gleichzeitig mit der Regulierung des Charlotten⸗ burger Ufers verlängert wird. Das Salzufer hat neben der Dovebrücke eine ſehr geringe Breite und befindet ſich noch nicht im Beſitz der Stadtgemeinde. Hier muß der Neubau der Dovebrücke ſogar fremdes, allerdings bebauungsplanmäßiges Straßenland in Anſpruch nehmen. Es iſt daher erforderlich, auch am Salz⸗ ufer, ſoweit es möglich iſt, endgültige Verhält⸗ niſſe zu ſchaffen. Zu dieſem Zweck muß das bebauungsplanmäßige Straßenland des Grund⸗ ſtücks Band 87 Blatt 3266 des Grundbuches in voller Breite erworben werden. Neben dieſem Grundſtück befindet ſich das ſtädtiſche Zwiſchen⸗ pumpwerk, von welchem ſich das bebauungs⸗ planmäßige Straßenland bereits in unſerem Beſitz befindet. Es wird nun beabſichtigt, die definitive Regulierung des Salzufers an der Oſtgrenze dieſes Grundſtücks enden zu laſſen. Eine weitere Fortſetzung nach Oſten hin iſt z. 3. nicht möglich, weil hier Grundſtücke angrenzen, auf welchen ſich Gebäude befinden, die zum Teil auf bebauungs⸗ planmäßigem Straßenland errichtet ſind, und weil hier die Freilegung in voller Breite mit Rückſicht auf die Bebauung nicht unerhebliche Schwierigkeiten bereiten würde. Was nun die Koſten anbetrifft, ſo ſind dieſelben nach den Koſtenanſchlägen ermittelt und in unſerem Antrage zu IIa bis d einſchl. derjenigen für den Grunderwerb angegeben. In der Anleihe des Jahres 1907 und der früheren Jahre ſind die Koſten im Geſamtbetrage von 1265000 ℳ vorgeſehen, und zwar: a) für den Neubau der Dovebrücke 540000 ℳ b) für die Freilegung uſw. des Char⸗ lottenburger Uufers. 51 2000 ℳ c) für die Verlängerung der Lade⸗ ſtraßcc/e.. 213000 ℳ Die koſtenanſchlagmäßig ermittelten Koſten be⸗ tragen nach unſerem Antrage zu IIa, b und aber 1315000 ℳ. Von den Koſten zu IIb und 11d unſeres Antrages beabſichtigen wir einen ſeiner Höhe nach noch feſtzuſetzenden Teil auf Grund des § 9 des