— 268 — Druckſache Nr. 227. Vorlage betr. Bereitſtellung von Mitteln zur Zahlung von Witwen⸗ und Waiſengeld. Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Das den Hinterbliebenen des Setretärs Leukroth für die Zeit vom 1. Mai 1908 bis 31. März 1909 aus ſtädtiſchen Mitteln zu zahlende Witwen⸗ und Waiſengeld in Höhe von 77,48 ℳ iſt dem Dispoſitionsfonds Ord. 1 — 14 — 1 für 1908 zu entnehmen. Der Sekretär Leukroth iſt am 11. Januar d. I. verſtorben. Er hat eine Witwe und eine Tochter hinterlaſſen. Letztere vollendet im Juni d. I. das 18. Lebensjahr. Das Gnadenvierteljahr iſt mit Ende April d. I. abgelaufen. Am 1. April wäre das Gehalt des Leukroth von 3900 ℳ auf 4200 ℳ ge⸗ ſtiegen. Die Hinterbliebenenbezüge werden nach dem Gemeindebeſchluſſe vom 20./28. Juni 1905 (Druckſache Nr. 255 S. 410 für 1905) von dem Ge⸗ halt von 4200 ℳ berechnet. Unter Zugrundelegung dieſes Gehalts und der von Leukroth am Todestage zurückgelegten anrech⸗ nungsfähigen Dienſtzeit von 32 Jahren 90 Tagen würde das Ruhegehalt gemäß §§ 6, 7 des Ortsſtatuts vom 16./31. März1900 betreffend die Gewährung von Ruhegehalt 82/120 von 4200 ℳ 2871 ℳ betragen haben. Die den Hinterbliebenen zuſtehenden Be⸗ züge betragen nach §§ 3 und 4 des Ortsſtatuts vom 16./31. März 1900 betreffend die Gewährung von Witwen⸗ und Waiſengeld: 24) Witwengeld 40% von 2871 ℳ — 1148,40 ℳ b) Waiſengeld 1/5 von 1148,40 ℳ 229,68 „ zuſammen 1375,08 I jährlich. 74. 424 Die Stadtgemeinde war mit Leukroth bei der Brandenburgiſchen Witwen⸗ und Waiſerverſorgungs⸗ anſtalt beteiligt, deren Leiſtungen gemäß § 17 des zuletzt genannten Ortsſtatuts auf den vorſtehenden Betrag in Anrechnung kommen. Die Anſtalt zahlt jährlich: Witwengeld.. 1066,80 Waiſengend 213,60 „ zuſammen 1280,40 . Aus ſtädtiſchen Mitteln iſt hiernach bis Ende Juni d. I. der Unterſchied zwiſchen 1378,08 ℳ) und 1280,40 ℳ 97,68 ℳ und von da ab — infolge Wegfalls des Waiſengeldes — zwiſchen 1148,40 ℳ und 1066,80 ℳ 81,60 ℳ jährlich zu zahlen. Auf das laufende Rechnungsjahr entfallen 77,48 ℳ. Der Unterſchied wird etwas größer werden, wenn durch die mit Wirkung vom 1. April 1908 in Ausſicht genommene Reoſſton des Normalbeſol⸗ dungsetats eine Erhöhung des Gehalts der Sekretäre eintreten ſollte, da nach dem oben genannten Ge⸗ meindebeſchluſſe derartige während des Gnaden⸗ quartals eintretende Gehaltserhöhungen bei Be⸗ rechnung der Hinterbliebenenbezüge mit zu berück⸗ ſichtigen ſind. 11. S, Charlottenburg, den 14. Mai 1908. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Seydel. I. 528. Druckſache Nr. 228. Vorlage betr. Berſtärkung der Mittel für Tiefer⸗ legung der Ladeſtraße an der Spree. Urſchriftlich mit Akten IX I. B. IL. 2 Band III an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Zur Verſtärkung der Etatsnummer 11 des Sonderetats 2, Ordinarium, Abſchnitt 1 — Reſte 1906 — (Tieferlegung der Ladeſtraße an der Spree uſw.) werden 7650 ℳ aus lau⸗ fenden Mitteln des Sonderetats 2 nachbe⸗ willigt. Die Tieferlegung der Ladeſtraße an der Spree erforderte u. a. auch die Anderung und Ausbeſſerung des die Ladeſtraße gegen die Spree abgrenzenden Bohlwerks, wofür die Koſten auf Grund der vor⸗ hergegangenen Beſichtigung von der Waſſerſeite aus mit 2000 ℳ veranſchlagt waren. Die Frei⸗ legung des Bohlwerks vor Beginn der Anderungs⸗ und Ausbeſſerungsarbeiten ergab jedoch, daß ſowohl Pfähle als auch Hinterſetzungsbohlen in erheblichem Umfange angefault waren, weshalb im Intereſſe der Standſicherheit des Bohlwerks umfangreiche Ausbeſſerungen ſofort ausgeführt werden mußten, die gegenüber dem Anſchlage rund 8930 ℳ Mehr⸗ koſten verurſachten. Es war anzunehmen, daß dieſer Betrag durch eine Minderausgabe bei der Herſtellung des Reihenpflaſters gedeckt werden würde und tatſächlich iſt auch hier die Erſparnis eingetreten, weil die Reihenſteine billiger, als ver⸗ anſchlagt, von dem ſtädtiſchen Lagerplatz geliefert werden konnten. Bei anderen Poſitionen ſind jedoch unerwartet ſo große Mehrausgaben notwendig geworden, daß die Erſparnis wieder aufgezehrt wurde und der verfügbare Geſamtbetrag überſchritten wird. Dieſe Mehraufwendung iſt dadurch entſtanden, daß die Arbeiten zur Vermei⸗ dung einer Störung der Schiffahrt und des Lade⸗ verkehrs im Winter ausgeführt und daß ſie infolge der ungünſtigen Witterung des Winters 1906/7 unterbrochen und im Winter 1907/8 zu Ende geführt werden mußten. Im einzelnen ſind dieſe Mehrausgaben bei folgenden Arbeiten eingetreten: bei der Bodenbewegung, bei der Verſetzung des Handkranes, des Wiegehauſes und beim Neubau der Ratswage infolge der ungünſtigen Witterung im Winter 1907/8, bei Herſtellung von provi⸗ ſoriſchem Pflaſter infolge Unterbrechung der Ar⸗ beiten im Frühjahr 1907, bei Ausführung der Ent⸗ wäſſerungsanlagen infolge beſonderer Anſprüche der Miniſterial⸗Bau⸗Kommiſſion und ſchließlich bei der Verlängerung der Rampenſtützmauer zur Erzielung einer ſanfteren Steigung der Zufahrtſtraße. Der Mehraufwand gegenüber der auf 57 000 ℳ bemeſſenen Bauſumme beträgt 7642,56 ℳ . Die vergleichende Koſtenüberſicht befindet ſich auf Blatt 193 ff. der Akten. Die Schlußrechnungen für die Tieferlegung der Ladeſtraße liegen bereits vor, es ſind daher weitere Ausgaben nicht mehr zu erwarten. Wir beantragen in Übereinſtimmung mit der Tiefbaudeputation den angegebenen Betrag nachzubewilligen. Charlottenburg, den 12. Mai 1908. Der Mag iſt rat:, Schuſtehrus. Bredtſchneider. 47 1. B. II. 183.