271 4) für die Verbreiterung und Regulierung Weges und die Kreuzung unſerer Druckrohrleitungen des Salzufers auf der Strecke zwiſchen der Dovebrücke und der Oſtgrenze des ſtädtiſchen Grundſtücks im Betrage von 94 800 ℳ werden bewilligt. III. Die Mittel zu IIa, b und e ſind der Anleihe zu entnehmen. Die Koſten zu 11d ſind, ſoweit ſie noch im Jahre 1908 entſtehen ſollten, vorſchußweiſe zu decken, im übrigen aber im vollen Betrage von 94 800 ℳ in den Straßenbauetat für das Jahr 1909 ein⸗ zuſetzen. — 4 Nach eingehender Beratung empfiehlt der Ausſchuß die Annahme der Magiſtratsvorlage. Berichterſtatter: Stadt v. Wagner. v. g. u. Protze, Wilk, I. Wagner, Wöllmer, G. Schmidt, Gredy. St. V. 466. Druckſache Nr. 233. Vorlage betr. Vertrag mit der Stadtgemeinde Spandau über Druckrohrleitungen nach dem Rieſelfelde. Urſchriftlich mit Akten Fach 28 Nr. 1 Bd. I1—III, Fach 25 Nr.3, Beiakten II zu den Akten Fach 28 Nr. 2, Spezial⸗Faszikel II und 4 Blatt Zeichnungen an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Erſuchen, zu beſchließen: Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit der Stadt⸗ gemeinde Spandau auf der Grundlage der unter der Bezeichnung „Neuer Vertrag“ ab⸗ gedruckten Bedingungen einen Vertrag betr. die Druckrohrleitungen nach dem Rieſelfelde abzuſchließen. Die Pumpſtationen unſerer Kanaliſation ſind zurzeit mit unſeren Rieſelfeldern vermittels zweier Druckröhren von 0,55 und 0,75 m Durchmeſſer ver⸗ bunden. Die beiden Druckröhren liegen auf einer Länge von etwa 5,735 km außerhalb unſeres Ge⸗ meindegebiets bzw. außerhalb der von uns er⸗ worbenen und uns gehörigen Druckrohrparzellen, alſo auf fremdem Gebiet. Für den Einbau, die Unterhaltung und den Betrieb der Druckrohr⸗ leitungen innerhalb des fremden Gebiets haben wir die Genehmigung eingeholt und erhalten von der Provinzialverwaltung und von der Stadtgemeinde Spandau; außerdem hat uns die Königliche Waſſer⸗ bauverwaltung in Potsdam die Erlaubnis zur Kreuzung der Havel mit den Druckrohrleitungen mittels einer Dükeranlage erteilt. Mit der Pro⸗ vinzial⸗Verwaltung iſt für das erſte der beiden Druckrohre der Vertrag vom 19. Auguſt und 5. Ok⸗ tober 1889 und für das zweite Druckrohr der Vertrag vom 20. Auguſt und 2. September 1896, mit der Stadtgemeinde Spandau iſt für beide Druckrohre der Vertrag vom 13. Januar und 25. März 1892 abgeſchloſſen und außerdem iſt von der Königlichen Waſſerbauverwaltung für die Dükeranlage unter der Havel die Genehmigung vom 11. Januar 1890 — 1 W. 18/16/. 9380 — erteilt worden. Es iſt ferner mit der Stadtgemeinde Spandau ein Ver⸗ trag vom 17. Juni/25. Juli 1898 abgeſchloſſen worden, welcher die Herſtellung des Abfanggrabens nördlich am Rieſelfelde innerhalb eines Spandauer mit dem Spandauer Notauslaß behandelt. Alle die vorſtehend genannten Verträge und Genehmigungen ſind nachſtehend unter der ge⸗ meinſamen Bezeichnung: „Alte Verträge“ abge⸗ druckt. In der Zwiſchenzeit ſind die Provinzialchauſſee, auf welche ſich der Vertrag vom 19. Auguſt und 5. Oktober 1889 und der Nachtragsvertrag vom 20. Auguſt und 2. September 1896 bezog, und gleich⸗ zeitig auch die Rechte und Pflichten aus dieſen Verträgen auf die Stadtgemeinde Spandau über⸗ gegangen. Demnach haben wir es hinſichtlich un⸗ ſerer Druckrohrleitungen, ſoweit dieſelben außer⸗ halb des Charlottenburger Gemeindegebiets liegen, nur noch zu tun mit der Stadtgemeinde Spandau und der Königlichen Waſſerbauverwaltung. Die zuſtändige Landespolizeibehörde, nämlich das Königliche Polizeipräfidium in Berlin, hat uns bei der Gelegenheit der Genehmigung des Ent⸗ wurfs für unſer Kanaliſationsſyſtem I1 (Weſtend) die Verpflichtung auferlegt, zur Verbindung unſerer Pumpſtationen mit den Rieſelfeldern ein drittes Druckrohr ſo ſchnell wie möglich herzuſtellen. Dieſes Druckrohr ſoll einen Durchmeſſer von 1,10 m erhalten. Wir verweiſen in dieſer Beziehung auf unſere Vorlage vom 25. April 1907 — Druckſache Nr. 190 — in welcher der Entwurf für das dritte Druckrohr feſtgeſtellt und die erforderlichen Koſten genehmigt worden ſind. Die dritte Druckrohr⸗ leitung ſoll in 2 Bauabſchnitten hergeſtellt werden, und zwar in dem erſten Bauabſchnitt der Teil zwiſchen dem Pumpwerk 1 und der ſogenannten „Neuen Welt“ diesſeits der Havel, in dem zweiten Bauabſchnitt der Reſt. Die Königliche Staatsregierung will die Havel an derjenigen Stelle, an welcher unſere Druckrohr⸗ leitungen dieſe kreuzen und an welcher die Havel einen großen Bogen macht und damit die Schiff⸗ fahrt, welche dort außerordentlich lebendig iſt, ſehr erſchwert, durch einen in der Bogenſehne anzule⸗ genden Durchſtich erſetzen. Gleichzeitig beabſichtigt die Stadtgemeinde Spandau, den verlaſſenen Havelarm als Hafen auszubauen und das Gelände zwiſchen der Havel und den Durchſtich für Hafen⸗ zwecke nutzbar zu machen. Dieſen beiden Vorhaben ſind unſere beiden beſtehenden Druckrohrleitungen, welche dort in unſeren eigenen Druckrohrparzellen gelegen ſind, hinderlich. Einerſeits kann der Durchſtich nicht bewirkt werden, ohne daß die vor⸗ handenen Druckrohrleitungen beſeitigt werden, und anderſeits kann auf dem zukünftigen Hafengelände fremder Beſitz nicht Platz greifen, zumal wenn ſich in dem fremden Beſitz noch unterirdiſche An⸗ lagen befinden. Die Königliche Waſſerbau⸗Ver⸗ waltung und die Stadtgemeinde Spandau haben daher das gemeinſchaftliche Intereſſe, dahin zu wirken, daß unſere Druckrohrleitungen mindeſtens auf der Strecke zwiſchen dem alten Havelbett und dem Durchſtich, ſowie in dem Durchſtich ſelbſt be⸗ ſeitigt werden. Die Stadt Spandau hat außerdem noch das Intereſſe, die uns gehörigen Druckrohr⸗ parzellen innerhalb dieſer Strecke in ihr Eigentum zu bringen. Die beiden Intereſſen können dadurch befriedigt werden, daß die beiden vorhandenen Druckröhren einerſeits durch den demnächſt einzu⸗ bauenden, die alte Havel abſperrenden Damm, anderſeits über die bereits in der Bauausführung begriffene Brücke über den neuen Durchſtich ge⸗ führt werden; und es ſind die Beſtrebungen darauf