— 28. — iſt deshalb erforderlich, ſie als „ſtädtiſche Beamte zu vorübergehenden Dienſtleiſtungen“ anzuſtellen (§§ 1 und 2 des Kommunalbeamtengeſetzes und §1 des Ortsſtatuts betr. die Anſtellung der Beamten). Die perſönlichen Verhältniſſe gehen aus den Perſonalheften hervor. Wir haben ſchon einmal in dieſem Jahre der Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung eine Vorlage über An⸗ ſtellung von Hilfsboten als Beamte zu vorüber⸗ gehenden Dienſtleiſtungen unterbreitet (vgl. Vor⸗ lage vom 15. 2. 08, Druckſache Nr. 115 für 1908). Von den für die Zuſtellung der Veranlagungs⸗ benachrichtigungsſchreiben inzwiſchen einberufenen Hilfsboten hat aber eine ſo große Zahl die Be⸗ ſchäftigung abgelehnt, daß wir zur Anſtellung wei⸗ terer Perſonen gezwungen ſind. Um Störungen im Zuſtellungsgeſchäft zu vermeiden, mußten bereits die unter 1—3 Genannten zu den in Rede ſtehenden Dienſtleiſtungen herangezogen werden. Die erforderlichen Mittel ſind durch den Etat Ord. I —2—7 für 1907 und 1908 bereitgeſtellt. Charlottenburg, den 25. April 1908. Der Magiſtrat. Matting. Seydel. I. 4733. Druckſache Nr. 237. Vorlage betr. Anſtellung eines ſtä dtiſchen Be⸗ amten (Lehrer der Fortbildungsſchule) auf Lebens⸗ it zeit. Urſchriftlich mit den Perſonalakten Fach 9 Nr. 747 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Anſtellung des bisherigen Lehrers der hieſigen XV. Gemeindeſchule Wilhelm Röſ⸗ ſing als ſtädtiſchen Beamten (Lehrer der Fort⸗ bildungsſchule) auf Lebenszeit wird zuge⸗ ſtimmt. In die beim Ord. Kapitel IY Abſchnitt 2 Nr. 10 des Etats für 1908 vorgeſehene offene Stelle eines Lehrers der gewerblichen und kaufmänniſchen Fortbildungsſchule für männliche Perſonen haben wir den bisherigen Lehrer der hieſigen XV. Ge⸗ meindeſchule Wilhelm Röſſing gewählt. Röſſing iſt bereits ſeit Ottober 1906 an der Pflichtfortbildungsſchule als Hilfslehrer mit gutem Erfolge beſchäftigt. Über ſeinen Geſundheitszu⸗ ſtand geben die Zeugniſſe unſeres Vertrauensarztes und des Königlichen Kreisarztes zu Magdeburg — Blatt 10/11 und 13 der Atten — Aufſchluß. Von einer nochmaligen ärztlichen Unterſuchung haben wir mit Rückſicht darauf, daß er ſeit zwei Jah⸗ ren (April 1906) im Schuldienſte unſerer Stadt beſchäftigt wird, Abſtand genommen. Das Weitere über ſeine perſönlichen Verhält⸗ niſſe iſt aus den Perſonalakten zu erſehen. Röſſing hat die Wahl angenommen. Seine Anſtellung erfolgt auf Lebenszeit und bedarf der Beſtätigung durch den Herrn Regierungspräſiden⸗ ten. Da Röſſing in Charlottenburg bereits als Volksſchullehrer feſt angeſtellt iſt, haben wir von einer vorläufigen Anſtellung auf Kündigung abge⸗ ſehen. Charlottenburg, den 28. April 1908. Der Magiſtrat. Druckſache Nr. 238. Borlage betr. Anſtellung eines ſtädtiſchen Be⸗ amten (Lehrer der Fortbildungsſchule auf L2Lebenszeit. Urſchriftlich mit den Perſonalakten Fach 9 — 510 — aan die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Anſtellung des bisherigen Lehrers der hieſigen V. Gemeindeſchule Arnold Tho m als ſtädtiſchen Beamten (Lehrer der For bildungsſchule) auf Lebenszeit wird zuge ſtimmt. In die beim Ord. Kapitel IY Abſchnitt 2 Nr. 9 des Etats für 1908 vorgeſehene Stelle eines Lehrers der gewerblichen und kaufmänniſchen Fortbildungs⸗ ſchule für männliche Perſonen haben wir den bis⸗ herigen Lehrer der V. Gemeindeſchule Arnold Thoms gewählt. 3 Thoms iſt ſeit Janunar 1905 als Hilfslehrer an der Pflichtfortbildungsſchule beſchäftigt und unter⸗ richtet⸗mit gutem Erfolge. 05 Ein Zeugnis unſeres Vertrauensarztes über Thoms befindet ſich Blatt 11 der Perſonalakten, von einer nochmaligen ärztlichen Unterſuchung haben wir mit Rückſicht darauf, daß er bereits ſeit dem 1. Oktober 1900 im Schuldienſte unſerer Stadt angeſtellt iſt, Abſtand genommen. Das Weitere über ſeine perſönlichen Verhältniſſe iſt aus den Perſonalakten zu erſehen. Thoms hat die Wahl angenommen. Seine Anſtellung erfolgt auf Lebenszeit und bedarf der Beſtätigung durch den Herrn Regierungspräſi⸗ denten. Charlottenburg, den 28. April 1908. Der Magiſtrat. Matting. Neufert. VII B 3. 1801/07. Druckſache Nr. 239. Vorlage betr. Anſtellung von ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung. 11 Urſchriftlich nebſt Perſonalheften an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, I. ſich über die Anſtellung: a) des Betriebsaſſiſtenten Hebenſtreit als Be⸗ amten der Klaſſe G III (Techniker), b) des Maſchinenmeiſters Hildebrandt als Be⸗ amten der Klaſſe G IV (Maſchinenmeiſter), c) des Maſchinenmeiſters Schamke als Be⸗ amten der Klaſſe GIV (Maſchinenmeiſter), d) des Rohrmeiſters Renkwitz als Beamten der Klaſſe G IV (Rohrmeiſter), 4 4 e) des Buchhalters Wever als Beamten der Klaſſe B III b (ungeprüfter Sekretär) auf Kündigung gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklärenn die Zuſtimmung dazu zu erteilen, daß als An⸗ fangstermin für die Berechnung der Alters⸗ zulagen zu I a (Hebenſtreit) der 1. April 1893, und bei den zu Ih bis e Genannten der 1. April 1899 feſtgeſetzt wirdc e. Es handelt ſich um die Beſetzung von Beamten⸗ ſtellen bei der Verwaltung der Waſſerwerke, für I. Matting. Neufert. vII B 3 1800/07. — welche uns die Mittel durch den Sonderetat Nr. 10 für 1908 zur Verfügung geſtellt ſind.