Zu 1 a iſt ſeit 1. April 1892, zu b ſeit 9. Juli 1878, zu « ſeit 23. November 1896, zu d ſeit 20. September 1893, zu e ſeit 1. Februar 1897 bei den Charlottenburger Waſſerwerken beſchäftigt. Die Genannten ſind von uns am 1. Oktober 1906 bei der Ubernahme der Waſſerwerke mitübernom⸗ men worden. Gegen ihren Geſundheitszuſtand iſt nach den bei den Perſonalheften befindlichen Zeug⸗ niſſen unſeres Vertrauensarztes nichts einzuwenden. Die Anſtellung erfolgt in derjenigen Gehalts⸗ klaſſe, welcher der Beamte in bezug auf Vor⸗ bildung uſw. nach den allgemeinen für Beamte geltenden Grundſätzen entſpricht. Die Anfangstermine für die Berechnung der Alterszulagen ſind in der Weiſe beſtimmt worden, daß jeder Beamte am 1. April d. I. in die ſeinen bisherigen Bezügen entſprechende bzw. die nächſt⸗ höhere Gehaltsſtufe ſeiner Gehaltsklaſſe einrückt. Die beiden Maſchinenmeiſter haben neben dem klaſſenmäßigen Dienſteinkommen Dienſtwohnung im Werte von 600 ℳ. Den Beginn der 10 jährigen Wartezeit für die Erlangung des Ruhegehalts⸗Anſpruchs haben wir auf den 1. Oktober 1906 (Tag der Waſſerwerks⸗ UÜbernahme) feſtgeſetzt. Charlottenburg, den 30. April 1908. Der Magiſtrat. Mattin g. Seydel. I. 4707/7. * Druckſache Nr. 240. BVorlage betr. Gewührung von Ruhegehalt an einen in den Ruheſtand verſetzten Beamten. Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem mit Ende September 1908 in den Ruhe⸗ ſtand verſetzten Vollzieher Dülfer wird vom 1. Oktober 1908 ab ein Ruhegehalt von jährlich 1185 ℳ gewährt. Der für das Rech⸗ nungsjahr 1908 erforderliche Betrag von 592,50 ℳ iſt dem Dispoſitionsfonds zu ent⸗ nehmen. Dülfer iſt ſeit dem Jahre 1905 lungenleidend. Er iſt wegen ſeines Leidens in den letzten Jahren wiederholt längere Zeit dienſtunfähig geweſen. Seit dem 26. Juli v. J. iſt er wieder krank und dienſt⸗ unfähig. Der Leiter der ſtädtiſchen Fürſorgeſtelle für Lungenkranke hält eine Wiederherſtellung für ausgeſchloſſen und Dülfer für dauernd dienſtun⸗ fähig. Wir haben deshalb beſchloſſen, ihn mit Ende September d. J. in den Ruheſtand zu verſetzen. Dülfer iſt am 11. Januar 1864 geboren und ſeit dem 1. Oktober 1898 als Beamter in der hieſigen ſtädtiſchen Verwaltung angeſtellt. Seine penſions⸗ fähige Dienſtzeit beträgt: 2) Dienſtzeit im Dienſte der Stadt Charlottenburg Jahre Tage bis 30. Sep⸗ vom 1. Oktober 1898 tember 1908. b) anrechnungsfähige Militärdienſtzeit (§ 9 Ziffer 1 des Ortsſtatuts betr. Gewährung von Ruhegehalt) 285 — Er bezieht als Beamter der Klaſſe BV des Normalbeſoldungsetats z. 3t. 2150 ℳ Gehalt jährl. Das Ruhegehalt beträgt nach §§ 6 und 7 a. a. O. nach einer Dienſtzeit von 23 Jahren 33/60 von 2150 ℳ — 1182,50 ℳ, abgerundet auf volle Taler 1185 ℳ. Tritt durch die mit Wirkung vom 1. April 1908 ab in Ausſicht genommene Reviſion des Normalbeſoldungsetats eine Erhöhung des Gehalts des Dülfer ein, ſo erhöht ſich dement⸗ ſprechend auch ſein Ruhegehalt. Dülfer bezieht an Militärpenſion 180 ℳ jähr⸗ lich. Eine Anrechnung der Militärpenſion auf die Zivilpenſion kann nicht erfolgen, da Ruhegehalt und Militärpenſion (1185 / 180 ⸗ 1365 ) den in der zuletzt belleideten Stelle erreichbaren Höchſtpen⸗ (45 . 2900 „ „*„n ,, , 2175 ) nicht über⸗ beger §§ 36,4 und 45,6 Mannſchaftsverſorgungs geſetz). Charlottenburg, den 2. Mai 1908. Der Magiſtrat. Matting. Seydel. 1. 300 ſionsbetrag Druckſache Nr. 241. Vorlage betr. Gewährung von Ruhegehalt an einen in den Ruheſtand zu verſetzenden Feuer⸗ wehrmann. Urſchriftlich mit Perſonalheft an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem Feuerwehrmann Kleeſſen, welcher mit Ende Juni 1908 in den Ruheſtand zu ver⸗ ſetzen iſt, wird vom 1. Juli 1908 ab ein Ruhe⸗ gehalt von 720 ℳ jährlich bewilligt. Die für für das Rechnungsjahr 1908 erforderlichen Mittel in Höhe von 540 ℳ ſind dem Dispo⸗ ſitonsfonds zu entnehmen. Der Feuerwehrmann Wilhelm Kleeſſen, geboren am 14. November 1874, wurde am 2. Oktober 1899 als Feuerwehrmann bei unſerer Feuerwehr eingeſtellt. Nach dem Unterſuchungsbefunde des ſtädtiſchen Vertrauensarztes vom 2. Oktober 1899 war Kleeſſen bei der Einſtellung geſund und für den Feuerwehr⸗ dienſt brauchbar. Am 16. Januar 1906erkrankte er nach einer ſtarken Erkältung, die er ſich angeblich bei dem Brande eines Schuppens am Fürſtenbrunner Weg zugezogen hatte, an Influenza, wurde aber am 24. Januar bereits wieder dienſtfähig. Von der nämlichen Krankheit, zu der noch Nierenbluten hinzutrat, wurde er nach voraufgegangener wieder⸗ holter Erkältung am 6. März 1906 abermals be⸗ fallen und mußte ſich einer längeren Behandlung im ſtädtiſchen Krankenhauſe unterziehen. Kleeſſen wurde nun zwar am 23. Juli 1906 für geſund er⸗ klärt, durfte aber auf Anordnung des Arztes wegen des noch beſtehenden Nierenleidens nur ganz leichten Dienſt verrichten. Er iſt ſeitdem zu dem eigentlichen Feuerwehrdienſt nicht mehr herangezogen, ſondern nurabwechſelnd als Telegraphiſt und als Handwerker auf der Werkſtatt der Bekleidungskammer ver⸗ wendet worden. Trotzdem hat ſich das Leiden bis⸗ her nicht wieder gehoben, es beſteht vielmehr noch in demſelben Umfange. Nach dem vertrauensärzt⸗ lichen Atteſte vom 14. April d. I. iſt auch kaum noch zu erwarten, daß Kleeſſen für den Feuerwehrdienſt jemals wieder tauglich werden wird. Da es nun aber nicht angängig iſt, daß einzelne Mannſchaften vom 7. 11. 1884 bis 20. 9. 1886 1 318 vom 2. 4. 1887 bis 30. 9. 1898 11 182 zuſammen 25 135 dauernd nur mit leichten Arbeiten beſchäftigt werden,