vielmehr die Schlagfertigkeit unſerer Wehr es erfor⸗] dert, daß jeder Feuerwehrmann vollen Dienſt tut, ſehen wir uns veranlaßt, Kleeſſen vom 1. Juli d. I 4 4 4 ab in den Ruheſtand zu verſetzen. Die Urſache ſeiner Ertrantung führt Kleſſen auf die Ausübung des Dienſtes zurück. Unfer Vertrauensarzt, den wir dieſerhalb befragt haben, 1 hat ſich am 6. „November 1907 dahin ausgeſprochen, daß ſich gegen die Angabe g leeſſ n˙8, die Nierenent⸗ zündung ſoi eine Folge der 2 4 die Erkältung ver⸗ urſachten Influenza, kein wiſſenſchaftlich zu begrün⸗ Wir nehmen daher dender Einwand erheben läßt. an, daß die Dien nfähigkeit des Feuerwehrmanns Kleeſſen die Folge eines bei der Ausübung des deuerwehrdtenſtes und ohne eigenes Verſchulden erlittenen Unfalles iſt. Demnach gleich er ſich noch nicht 10 Jahre im ſtädtiſchen Dienſte befindet, nach Abſ. 2 des 1 der Ordnung betreffend das Ruhegehalt der Feuerwehrmann⸗ ſchaften vom 18. Dezember 1897 Anſpruch auf Ruhegehalt, das nach dem letzten Abſatze des § 2 d. a. O. mit 30/60 des zuletzt bezogenen Dienſt⸗ einkommens zu berechnen iſt. Da letzteres zurzeit 1440 ℳ beträgt, iſt ein Ruhegehalt von 720 ℳ zu gewähren. Gemäß § 8§ der Ruhegehaltsordnung behalten wir uns eine anderweite Beſchäftigung Kleeſſens im ſtädtiſchen Dienſte vor. Mit unſere Vorlage entſprechen wir einem Antrage der Deputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen. Charlottenburg, den 11. Mai 1908. Der Magiſtrat. Schu ſt ehrus. Me ver. XIVb. 1954. Druclſache ar. 242. Borlage betr. Gewährung einer unterſtützung an einen Beamten. Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſamulung mit dem Antrage, zu beſchließen: 711t Frau und 4 Kindern im Alter von⸗ 8, bindung hochgradig Schwäche iſt ſie oft nicht in der Lage, ihren Haushalt allein zu beſorgen. Das jüngſte Kind iſt ebenfalls hat. Kleeſſen, ob⸗ 286 ——— Der Gewührung einer einmaligen Unter⸗ ſtützung von 200 ℳ an den Aſſiſtenten Pahnke aus Ord. Kapitel 1 Abſchnitt 13 . 2 für 1908 wird zugeſtimmt. Die Familie des Aſſiſtenten Pahnte beſteht 7, 6 und rau iſt ſeit der lehten Ent⸗ lutarm. Infolge körperlicher ½, Jahren. Die blutarm, auch mußte es im November v. I. anſeinem Bruchleiden operiert werden. Durch die Be⸗ ſchaffung von Stärkungsmitteln und die Annahme fremder Hilfe ſind dem Pahnke ſehr erhebliche Koſten entſtanden, die teilweiſe noch nicht beglichen ſind. Außerdem hat er noch 23 ℳ Kurkoſten für ſeine Mutter zu erſtatten; 24 ℳ hat er ſchon bezahlt. ſ berechnet die entſtandenen Mehrkoſten wie olgt: für Beſchaffung von Stärkungsmitteln 120,— für Annahme fremder Hilfe 65, — ¼ Kurtoſten „ 42,— 1 Entbindungskoſſen 20,.— ℳ ſonſtige Aufwendungen 144, 92 zuſammen 396,92 ℳ Hiervon ſind 276,92 ℳ durch Belege nachgewieſen. Pahnke hat bereits zur Beſtreitung dieſer Ausgaben von Bekannten ein Darlehn von 300 ℳ aufnehmen müſſen. Er befindet ſich ſeit 17. April 1905 im ſtädtiſchen Dienſt und bezieht zurzeit 2100 ℳ Gehalt, 100 ℳ Teuerungszulage und 180 ℳ Militärpenſion, d. ſ. zuſammen 2380 ℳ. Mit Rückſicht auf ſeine Be⸗ dürftigkeit haben wir beſchloſſen, ihm eine einmalige Unterſtützung von 200 ℳ zu gewähren. Er hat eine Unterſtützung aus ſtädtiſchen Mitteln noch nicht erhalten. Charlottenburg, den 18. April 1908. Der Magiſtrat. Matting. Seydel. 1. 4722. Druckſache Nr. 243. s. betr. Wahl von 24 444 Berwaltungs⸗Deputationen. iſt verſtorben. 2 Defeicmung Rame und Stand — der des Ausſcheidenden und Bemerkungen — Deputation Grund des Ausſcheidens 1] Mãͤilitär⸗Erſatz⸗Kommiſſion. Olbrich, Der Neuzuwählende braucht, Rentier, da gem. § 2“ d. W. O. die Wahl aus Ortseingeſeſſenen zu er⸗ folgen hat, der Stadtverord⸗ neten⸗Verſammlung nicht anzu⸗ gehören. Die Wahl erfolgt für den Reſt der Wahlzeit bis 31. Dezember 1909. Wünſchenswert iſt die Wahl eines Mitgliedes, das über ſeine 905. frei verfügen kann. (Rentier uſw.)