5 — — 288 — —— —— ½ 1. —rr. — ——— ——— —— S Bezeichnung Name⸗ und Stand 2— —— des Ausſcheidenden und Bemerkungen — Deputation Grund des ee 10 Tiefbau⸗Deputation. 1 Der Neuzuwählende vuucht Mittag, g, ſ der Stadtverordneten⸗ Ver⸗ — — Sncherentet.; ſ ſammlung nicht anzugehören. iſt zum uubeſoldeten Stadtrat Die Wahl erfolgt für den Reſt gewählt. der Wahlzeit bis 30. 4. 1911. 11 n. n en. Derſelbe. Der Neuguwählende muß tation. 2 2 Kr 5 Stadtverordneter ſein. Die Wahl erfolgt für den Reſt der Wahlzeit bis 31. Lcenbef 1912. 12 Desgl. Platz, Der Neuzuwählende mnß 23 Stadtverordneter, Stadtverordneter ſein. hat wegen Verzuges nach Wil⸗ mersdorf ſein Mandat nieder⸗ Die Wahl erfolgt für den Reſt der Wahlzeit bis 31. Dezember gelegt. 22⁰². 13 Ausſchuß der Sparkaſſe Ring, Der Reuhnmohlende⸗ muß . . 224 Sibwerotwnete Stadtverordneter ſein. Ke, iſt zum unbeſoldeten Stad trat Die Wahl erfolgt für den Reſt gewählt. der B 4 31. 4 —4 —E — L 1909.—— 14 Deputation für die Derſelbe. Der Reuguwählende muß Waſſerwerke. Stadtverordneter ſein. 2 Die Wahl erfolgt für den Reſt der Wahlzeit bis 30. Juni 1912. 15 Deputation zur Feſſelung Mittag, Der enzumählende muß des Bauplanes und der Stadtverordneter, Stadtverordneter ſein. Koſtenanſchläge für das Schil⸗] iſt zum unbeſoldeten Stadtrat Die Wahl erfolgt für die lertheater. gewählt. Dauer der Wahlzeit als 2 verordneter. 4 16] Deputation für den ſtäd⸗ Platz, Der Neuzuwählende Kauch 2 4 Arbeitsnachweis. Stadtverordneter, ſ nicht Stadtverordneter, muß hat wegen Verzuges ach. Wil⸗ jedoch Arbeitgeber ſein. mersdorf ſein Mandat nieder⸗ Die Wahl erfolgt für den Reſt 4 42, gelegt. der Wahlzeit bis 31. Dezember 1911. 227 17 1. Kommifſſion Derſelbe. Der Neuzuwählende braucht zur Abſchätzung der Flurſchäden; a l 5 Sachverſtändiger Lerſche une ſachg nicht Stadtverordneter zu ſein. Es iſt jedoch darauf zu achten, daß die Wahl nur auf völlig ge⸗ geeignete Perſönlichkeiten fällt, welche nach Charakter, Lebens⸗ ſtellung und Erfahrung genü⸗ Gewähr für eine unpar⸗ emäße Wahr⸗ nehmung ihrer Obliegenheiten bieten. Die Wahl erfolgt für den Reſt der Wahlzeit bis 31. Leenher 1911.