—— 301 —— or1 ungen für die KStadtverordneten-Verſammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 248. Vorlage betr. Gewährung eines feſten Ein⸗ kommens an Hilfslehrerinnen. Urſchriftlich mit Heft betr. die Gewährung eines feſten Einkommens an Hilfslehrerinnen an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Den Hilfslehrerinnen, die bereits 1 Jahr lang im hieſigen Schuldienſt beſchäftigt worden ſind, wird ein Mindeſteinkommen von 75 ℳ monatlich gewährt. Die im hieſigen Gemeindeſchuldienſt zur An⸗ ſtellung gelangenden Lehrerinnen werden vor ihrer einſtweiligen Anſtellung durchſchnittlich 3 Jahre lang als Hilfslehrerinnen beſchäftigt. Während dieſer Zeit werden ſie zunächſt zu ihrer eigenen weiteren Ausbildung einer Schule zum Hoſpitieren überwieſen und im Bedarfsfalle zur Vertretung erkrankter und beurlaubter Lehrer, ſowie zur einſt⸗ weiligen Verwaltung von unbeſetzten Lehrerſtellen herangezogen. Die dem Dienſtalter nach älteren Hilfslehrerinnen werden bei Vertretungen in erſter Reihe bedacht. Bei voller Beſchäftigung in 20 bis 24 Stunden wöchentlich erhalten ſie eine monatliche Vergütung von 125 ℳ, bei nicht voller Beſchäftigung 1,25 ℳ für die Stunde. Im Rechnungsjahre 1905 ſtellte ſich der Verdienſt der Hilfslehrerinnen für den Monat durchſchnittlich auf 90,59 ℳ, im Rechnungs⸗ jahre 1906 auf 90,11 ℳ. Es kommt aber vor, daß einzelne Hoſpitan⸗ tinnen entweder längere Zeit ohne Beſchäftigung ſind oder zu nur kurzen Vertretungen herangezogen werden, und infolge deſſen während dieſer Zeit keine oder unzureichende Einnahmen haben. Darunter leidet die Lebenshaltung der zumeiſt nicht wohl⸗ habenden und teilweiſe auf ſich allein angewieſenen Lehrerinnen außerordentlich. Sie müſſen ſich mit⸗ unter größere Entbehrungen auferlegen als im Intereſſe ihrer Geſundheit zuläſſig erſcheint, oder ſie ſind gezwungen, nebenbei zahlreiche Privat⸗ ſtunden zu übernehmen, um für alle Fälle geſichert zu ſein. Wenn ihnen nun im Falle der plötzlichen Erkrankung eines Lehrers eine Vertretung über⸗ tragen wird, ſind ſie zumeiſt nicht in der Lage, die Privatſtunden aufzugeben. Dadurch tritt Über⸗ bürdung ein; ſie erſcheinen nicht immer mit der 2 nötigen Friſche in der Schule und können ſich nicht ſo intenſiv auf den Unterricht vorbereiten, wie es wünſchenswert iſt. Jedenfalls wird durch die Un⸗ ſicherheit der wirtſchaftlichen Lage ihre Arbeits⸗ freudigkeit und Arbeitskraft nachteilig beeinflußt. Vielleicht tragen die aufreibenden Hoſpitantinnen⸗ jahre ſogar mit dazu bei, daß die Lehrerinnen nach erlangter Anſtellung nicht dieſelbe Widerſtands⸗ fähigkeit beſitzen wie die Lehrer. Im Intereſſe der Hilfslehrerinnen wie der Schule liegt es daher, ihnen ſchon vor ihrer An⸗ ſtellung ein beſcheidenes, aber ſicheres Auskommen zu gewähren. Wir haben davon abgeſehen, ſchon im 1. Jahre dieſe Vergünſtigung eintreten zu laſſen, weil dieſe Zeit noch als praktiſche Vorbereitung aufgefaßt werden kann und weil erſt durch be⸗ friedigende Leiſtungen während dieſes Jahres eine Anwartſchaft auf weitere Beſchäftigung im ſtädti⸗ ſchen Schuldienſt erworben werden ſoll. Beſteht aber die Abſicht, die Kandidatin wegen ihrer im Probejahr gezeigten Tüchtigkeit weiter zu beſchäf⸗ tigen und im Falle einer Vakanz zur Anſtellung zu bringen und muß ſich die Lehrerin während dieſer Zeit beſtändig zur Verfügung der Schuldeputation halten, ſo wird die Stadtgemeinde auch die Ver⸗ pflichtung anerkennen müſſen, für auskömmliches Honorar Sorge zu tragen. Wir haben daher be⸗ ſchloſſen, den Hilfslehrerinnen, ſoweit ſie bereits 1 Jahr lang im hieſigen Schuldienſt beſchäftigt worden ſind, ein feſtes Einkommen von 75 ℳ monatlich zu gewähren. Die Bezahlung der feſten Vergütung ſoll vom 1. April 1908 an aus der Poſition Ord. I1I11—1—2e (Stellvertretung und Mehrſtunden an den Ge⸗ meinde⸗ und Hilfsſchulen), die für das Rechnungs⸗ jahr 1908, wie in dem vorhergehenden mit 39000 ausgeſtattet iſt, erfolgen. Die Höhe der durch die Mehrvergütung entſtehenden Koſten wird ſchwanken, je nachdem in einem Jahre viel Krankheiten auf⸗ treten oder nicht. Nach einer Feſtſtellung durch die Schuldeputation hätte die Mehrausgabe im Sommerhalbjahr 1907 rd. 500 ℳ oder 1,2 % der für Vertretungen uſw. in dieſer Zeit aufgewendeten Summe betragen. Bei der Geringfügigkeit des Be⸗ trages ſehen wir davon ab, eine Verſtärkung der Poſition zu beantragen. Sollten ſich aber die im Etat vorgeſehenen Mittel nicht als ausreichend er⸗ weiſen, ſo werden wir eine Vorlage zur Ver⸗ ſtärkung der Poſition einreichen, ſobald ſich die Höhe der Überſchreitung überſehen läßt. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Schuldeputation. Charlottenburg, den 10. Juni 1908. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Neufert. VII. A2. 1403.