—— 3410 ſehen war, beſchäftigen wir uns bereits ſeit dem Jahre 1900. Damals war ein Anſchluß der Volks⸗ badeanſtalt an das ſtädtiſche Kabelnetz nicht möglich, weil ein Niederſpannungskabel in der Krumme Straße noch nicht verlegt war und der vorgeſehene Lichtverbrauch die Verlegung eines ſolchen Kabels nicht rechtfertigte. Später wurde zwar eine beſſere Beleuchtung der Schwimmhalle durch Einführung des Lukaslichtes gewonnen, trotzdem wurde an der Abſicht, elektriſches Licht in der Schwimmhalle einzuführen, feſtgehalten. Der Plan kam jedoch bisher nicht zur Ausführung, weil faſt in jedem Jahre dringendere bauliche Arbeiten in der Bade⸗ anſtalt vorzunehmen waren. Nunmehr ſind wir in eine erneute Prüfung dieſer Angelegenheit eingetreten. Wir haben zunächſt Verſuche mit Grätzinlicht gemacht und mit dieſem auch eine weſentlich beſſere Beleuchtung erzielt, als ſie mit den Lukaslampen zu erreichen war. Trotzdem ſind wir zu der Anſicht getommen, daß die elek⸗ triſche Beleuchtung der Schwimmhalle nicht mehr länger aufgeſchoben werden darf, da eine tadel⸗ lo ſe Beleuchtung derſelben im dringenden In⸗ tereſſe der Betriebsſicherheit der Badeanſtalt liegt und bei Unglücksfällen von unſchätzbarem Werte iſt. Für die elektriſche Beleuchtung der Schwimm⸗ halle ſind 4 Bogenlampen völlig ausreichend, während bei der Verwendung von Grätzinlicht 6 Lampen notwendig wären. Nach den in dem anliegenden Heft befindlichen Koſtenanſchlägen be⸗ laufen ſich die ein maligen Anlagekoſten für elektriſches Licht auf rund 1500 , während 6 Grätzinlampen nur rund 600 ℳ koſten würden. Dagegen iſt zu berückſichtigen, daß die l a u fen⸗ den jährlichen Betriebskoſten bei elektriſchem Licht nur 450 ℳ betragen, während die Gasbeleuchtung mindeſtens 700 ℳ erfordert. Da hiernach bei der elektriſchen Beleuchtung gegen⸗ über der Gasbeleuchtung eine Erſparnis an Be⸗ triebskoſten um etwa 250 ℳ jährlich erzielt wird, burnt ſich die elektriſche Lichtanlage in 4—5 Jahren ezahlt. Die Arbeiten ſollen in den großen Ferien, während welcher das Schwimmbaſſin ohnehin wegen der Belegung des Teiles für Schwimmer mit Kacheln auf einige Wochen geſchloſſen werden muß, ausgeführt werden. Die Gasglühlichteinrichtung ſoll als Rotbe⸗ leuchtungsanlage beſtehen bleiben. Wir fügen hinzu, daß wir nach Herſtellung der Anlage Verſuche mit elektriſcher Durchleuchtung des Schwimmbaſſins zu machen beabſichtigen, und daß der Anſchluß der Badeanſtalt an das elektriſche Kabelnetz zur Durchführung dieſer Verſuche un⸗ bedingt erforderlich iſt. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Beſchluſſe der Deputation für Geſundheitspflege. Charlottenburg, den 11. Juni 1908. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Gottſtein. III. a. 32. Druckſache Nr. 259. Vorlage betr. Gewährung einer Beihilfe an den Gemeinnützigen Verein für Rechtsauskunft (E. B.) in Groß⸗Berlin. Urſchriftlich mit 2 Heften an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: ————— Dem Gemeinnützigen Verein für Rechts⸗ auskunft (E. V.) in Groß⸗Berlin wird zur Errichtung einer gemeinnützigen, unentgelt⸗ lichen Rechtsauskunftsſtelle für Minderbe⸗ mittelte in Charlottenburg ein laufender Jahresbeitrag von 3000 ℳ bewilligt. Der auf das Etatsjahr 1908 entfallende Beitrag iſt dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. Der oben genannte Verein, deſſen Zwecke aus den in der Stadtverordneten⸗Verſammlung bereits ge⸗ pflogenen Beratungen hinreichend bekannt ſind, beabſichtigt in Charlottenburg eine gemeinnützige, unentgeltliche Rechtsauskunftsſtelle für Minder⸗ bemittelte zu errichten. Er iſt bei uns vorſtellig geworden, ihm dazu geeignete Räume zur Ver⸗ fügung zu ſtellen und eine jährliche Beihilfe von 3000 ℳ zu bewilligen. Die Stadtverordneten⸗ Verſammlung hat ſich in der Sitzung am 6. Mai d. I. — Druckſache Nr. 98 und 216 — bereit erklärt, 3000 ℳ jährlich und die erforderlichen Räume zur Verfügung zu ſtellen. Wir haben nunmehr be⸗ ſchloſſen, dem Verein einen laufenden Jahres⸗ beitrag von 3000 ℳ zu gewähren. Dem weiteren Antrage um Überlaſſung von beſonderen Räumen konnten wir nicht entſprechen, da uns geeignete Räume zurzeit nicht zur Verfügung ſtehen. Wir haben aber der Vereinigung für Wohltätigkeits⸗ beſtrebungen geſtattet, daß die ihr für die 3wecke der öffentlichen Schreibſtube überlaſſenen Räume im ſtädtiſchen Hauſe Bismarckſtraße 49 in der Zeit, in der ſie vonder Schreibſtube nicht gebraucht werden, bis auf weiteres für die Rechtsaustunftsſtelle mit⸗ benutzt werden dürfen. Der Gemeinnützige Verein für Rechtsauskunft iſt mit dieſer Regelung ein⸗ verſtanden. Wir erſuchen um baldige Zuſtimmung, da die Rechtsauskunftsſtelle bereits am 1. Juli d. J. er⸗ öffnet werden ſoll. Wegen der Frage der Gewährung von Rechts⸗ beiſtand vor Gericht verweiſen wir auf die Aus⸗ führungen der Eingabe vom 25. April er., durch welche die dieſerhalb beſtandenen Bedenken in befriedigender Weiſe geklärt werden. Charlottenburg, den 10. Juni 1908. Der Magiſtrat. Schuſtehr us. Samter. IIIb. 258. Druckſache Nr. 260. Vorlage betr. Bewilligung eines Beitrages zur Errichtung eines Fritz atn mm in Staven⸗ agen. Urſchriftlicch mit den Akten Fach 13 Nr. 2 11 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem Lokalkomitee zur Errichtung eines Fritz Reuter⸗Denkmals in Stavenhagen wird ein einmaliger Beitrag von 500 ℳ bewilligt. Der Betrag iſt dem Dispoſitionsfonds zu ent⸗ nehmen. 16 In Stavenhagen i. M., der Geburtsſtadt Reuters, hat ſich ein Komitee gebildet, das beabſichtigt, dem Dichter in ſeiner Vaterſtadt ein Denkmal zu er⸗ richten und dieſes, wenn möglich, an ſeinem 100. Geburtstage am 7. November 1910 zu ent⸗ hüllen. Die kleine Stadt Stavenhagen kann aber die Koſten des Denkmals nicht allein aufbringen. Das Komitee hat ſich daher mit einem Aufruf auch ſan uns gewandt und um Bewilligung eines Bei⸗ trages gebeten.