— 312 ſammen 25 637,„71 ℳ bei zahlreichen anderen Etatsnummern, und den Mehreinnahmen von zuſammen 37 687 ℳ. Die Einnahmen haben rund zwanzig vom Hundert der Ace ge⸗ deckt. Die einzelnen Etatsnummern, vei denen eine Nachbewilligung der notwendig gewordenen Über⸗ ſchreitung erforderlich iſt, ſind mit den Beträgen in unſerem Antrage aufgeführt. Es handelt ſich zu einem großen Teil um geringfügige Überſchrei⸗ tungen, die, wie ſchon angedeutet, infolge der Unmöglichkeit, den wirklichen Bedarf mit Sicher⸗ heit zu überſehen, notwendig geworden ſind. Indem wir bezüglich der Einzelheiten auf die alle Einzelan⸗ gaben enthaltende Überſicht Bl. 209 ff. der Akten verweiſen, glauben wir uns hier auf folgende Er⸗ läuterungen beſchränken zu dürfen. zu Nr. 1. Die bereits erfolgte Verſtärkung um 17 750 ℳ hat noch nicht hingereicht, da durch einen weiteren Zugang von noch 32 Pflegekindern weitere Pflegegelder erforderlich geworden ſind. zu Nr. 4. Auf die Höhe der Erſtattungen an aus⸗ wärtige Armenverbände, die allein 2900 ℳ mehr erfordert haben, ſind wir ohne Einfluß, da ſich nicht vorher überſehen läßt, wieviele hier ortsan gehörige Perſonen und Familien auswärts der Armen⸗ pflege anheim fallen. zu Nr. 6. Auch die hier bereits nachbewilligten 6500 ℳ haben nicht zugereicht. Für Arzneien ſind über 3500 ℳ, für Milch über 4500 ℳ, für Krankenkoſt über 2300 ℳ mehr aufzuwenden ge⸗ weſen; der erhöhte Mehrbedarf konnte durch die bei dieſem Titel ſonſt gemachten Erſparniſſe von 2110,39 ℳ nicht voll gedeckt werden, zu Nr. 11. Der erhöhte Zuſchuß für den Betrieb der Wärmehalle iſt auf der einen Seite durch die Steige⸗ rung der Löhne und Lebensmittelpreiſe, dann aber dadurch notwendig geworden, daß die Gasrechnung auch für einen Teil des vorletzten Winters erſt im Rechnungsjahre 1907 angewieſen worden iſt. Wir folgen mit unſerem Antrage einem Be⸗ ſchluſſe der Armendirektion. Charlottenburg, den 11. Juni 1908. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Samter. VIIIa. G 1. 980. rucſache Nr. 263. Vorlage betr. Umgemeindung der Saatwinkler Chauſſee längs des Volksparkgeländes. Urſchriftlich mit Akten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem vom Magiſtrat in Berlin vorgelegten Vertrage über die Umgemeindung der Saat⸗ winkler Chauſſee längs des Volksparkgeländes wird zugeſtimmt. Die Wirkſamkeit des über das Volksparkgelände mit dem Forſtfiskus geſchloſſenen Kaufvertrages iſt u. a. von der Umgemeindung der angekauften Flächen und der angrenzenden Teile der Saat⸗ winkler Chauſſee in das Gemeindegebiet von Char⸗ lottenburg abhängig. Die Umgemeindung des Volksparkgeländes iſt inzwiſchen erfolgt. Für Zwecke der Umgemeindung der angrenzenden Saat⸗ winkler Chauſſee ſoll der unten abgedruckte Vertrag mit der Stadtgemeinde Berlin als der Eigentümerin der Chauſſee geſchloſſen werden. Gegen den Inhalt des Vertrages beſtehen keine Bedenken. Wir empfehlen daher den Abſchluß in der vorgelegten Faſſung. Wir folgen hiermit einem Beſchluſſe der Tiefbau⸗Deputation. Wir bemerken, daß wir auch wegen der Um⸗ gemeindung der übrigen Teile der Saatwinkler Chauſſee, ſowie wegen Übertragung des Eigentums und der Unterhaltung der Chauſſee auf die Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg bereits mit dem Magi⸗ ſtrat in Berlin in Verhandlungen ſtehen. Dieſe ſchweben jedoch noch und ſind auf den vorliegenden Vertrag ebenſo wie dieſer Vertrag auf jene Ver⸗ handlungen ohne Einfluß. Charlottenburg, den 30. Mai 1908. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Dr Maier. IX. E. 681. Vertrag zwiſchen der Königlichen Haupt⸗ und Reſidenzſtadt Berlin, vertreten durch ihren Magiſtrat und der Stadtgemeinde Charlottenburg, vertreten durch ihren Magiſtrat. Mit Allerhöchſter Genehmigung hat der Forſt⸗ fiskus der Stadtgemeinde Charlottenburg die die Jagen 5—9 und 12—14 umfaſſenden Flächen der zur Oberförſterei Tegel gehörigen Jungfernheide zwecks Anlegung eines Volksgartens verkauft. In dem zwiſchen dem Forſtfiskus und der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg abgeſchloſſenen Kauf⸗ vertrage iſt die Umgemeindung der erworbenen Flächen der Jungfernheide und der an ſie anſtoßenden, im Eigentum der Stadtgemeinde Berlin ſtehenden Saatwinkler Chauſſee am Spandauer Schiffahrts⸗ kanal zur Bedingung geſtellt. Seitens der König⸗ lichen Regierung zu Potsdam in ihrer Eigenſchaft einerſeits als Vertreterin des Gutsbezirks Tegeler Forſt (Jungfernheide), anderſeits als Vertreterin des Fiskus als Eigentümer des verkauften Ge⸗ ländes iſt die Zuſtimmung zur Umgemeindung der an die Stadtgemeinde Charlottenburg aufzulaſſen⸗ den Forſtflächen nebſt den angrenzenden Teilen der Berlin⸗Saatwinkler Chauſſee bereits erteilt. Dies vorausgeſchickt, ſchließen die beiden Stadt⸗ gemeinden fogendes Abkommen: § 1. Die Stadtgemeinde Berlin erklärt hiermit rechtsverbindlich ihre Zuſtimmung zu der von der Stadtgemeinde Charlottenburg beabſichtigten, aus dem dieſem Vertrage als Beſtandteil angehefteten Plane erſichtlichen Umgemeindung der Saatwinkler Chauſſee. Dieſe Erklärung der Stadtgemeinde Berlin wird von ihr in ihrer Eigenſchaft als Eigentümerin der Saatwinkler Chauſſee einſchließlich der Rampen an den beiden Kanalbrücken abgegeben. § 2. Die Stadtgemeinde Charlottenburg hat der Stadtgemeinde Berlin gegenüber für alle dieſer aus der Umgemeindung der Saatwinkler Chauſſee erwachſenden Nachteile einzuſtehen, insbeſondere diejenigen Koſten zu tragen bzw. zu erſtatten, welche ihr etwa aus Anlaß eines Vorgehens auf Grund des Fluchtliniengeſetzes entſtehen. § 3. 2 Der Umfang der der Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg zuzubilligenden Nutzungsrechte an dem