——— 315 —— dation ſich jeglicher Verfügung über die auf ihren Namen im Grundbuch eingetragenen Rechte zu enthalten. § 5. Die Koſten und Stempel dieſes Vertrages ſowie etwaiger beſonderer Abtretungserklärungen (§ 1) trägt die Stadtgemeinde. FG6. Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt abhängig von der Genehmigung des Magiſtrats und der Stadtverordneten⸗Verſammlung. Wird dieſe Ge⸗ nehmigung nicht bis zum 1. Mai 1908 erteilt und der Geſellſchaft zu Händen des Erſchienenen zu 25 ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Abkommen irgendwelche Rechte her⸗ leiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vorgeleſen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigenhändig unterſchrieben: Otto Glöckner. Weſtendgeſellſchaft H. Quiſtorp & Co. in Liquid. Arthur v. Rosll. Otto Grüneberg. Dr Karl Prühß. Magiſtrats⸗Aſſeſſor, Urkundsperſon der Stadtgemeinde Charlottenburg. Nummer 978 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den 25. April des Jahres ein⸗ tauſendneunhundertundacht. Von mir, dem unterzeichneten Magiſtrats⸗ aſſeſſor Dr Martin Landsberger aus Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg und Dritten zu beurkunden, durch die ſich der eine Teil zur Über⸗ tragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grundſtücke verpflichtet, erſchienen heute: 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig der Magi⸗ ſtratsſekretär Georg Franz von hier unter Berufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 14. November 1907. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Er⸗ klärungen nur unter Vorbehalt der Geneh⸗ migung durch den Magiſtrat und die Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung abgebe; 2. für die Weſtendgeſellſchaft H. Quiſtorp & Co. in Liquidation a) der Zimmermeiſter Otto Grüneberg in Rathenow, Mittelſtraße 2 wohnhaft, b) der Agent Arthur von Roéll in Berlin, Steinmetzſtraße 21 wohnhaft. Die Erſchienenen zu 2 ſind geſchäftsfähig und von Perſon bekannt. Die Erſchienenen ſchloſſen folgenden Vertrag: Zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg und der Weſtendgeſellſchaft H. Quiſtorp & Co. in Liquidation iſt durch Urkundsverhandlung vom 5. Februar d. I. — Nr. 956 des Urkundenverzeich⸗ niſſes der Stadt Charlottenburg — ein Vertrag⸗ betr. die UÜbernahme der Quiſtorp'ſchen Baube⸗ ſchränkungen geſchloſſen. Die Friſt zur Annahme dieſes Vertrages iſt auf den 1. Mai d. I. feſtgeſetzt. Die Parteien verlängern hiermit die Annahme⸗ friſt jenes Vertrages bis zum 18. Juni 1908. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vorgeleſen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigenhändig unterſchrieben. Weſtendgeſellſchaft H. Qiſtorp & Co. in Liqu. Arthur v. Rosll. Otto Grüneberg. Georg Franz. Dr jur. Martin Landsberger, Magiſtrats⸗Aſſeſſor, Urkundsperſon der Stadtgemeinde Charlottenburg. Druckſache Nr. 265. Vorlage betr. Aufſtellung eines Stationsgas⸗ meſſers auf Gasanſtalt II. Urſchriftlich mit den Akten Fach 4 Nr. 26 Band 1 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Die Beſchaffung und Aufſtellung eines Stationsgasmeſſers von 80 000 chm Leiſtung in 24 Stunden im Regulierungsgebäude der Gasanſtalt I1 wird nach dem vorgelegten Plane genehmigt. b) Die auf 25 000 ℳ veranſchlagten Koſten werden aus Anleihemitteln bewilligt. Im Regulierungsgebäude der Gasanſtalt II ſind zurzeit 3 Stationsgasmeſſer von 80 000 80 000 + 40 000 zuſammen von 200 000 ehm Leiſtungs⸗ fähigkeit in 24 Stunden vorhanden. Ihre ſtünd⸗ liche Leiſtungsfähigkeit beträgt ſomit 2 == 8 333½ ebm. Im letztvergangenen Winter 1907 /8 hat die ſtündliche Gaserzeugung wiederholt bereits 8100 ehm betragen, ſo daß die Leiſtungsfähigkeit der vorhandenen Stationsgasmeſſer nahezu er⸗ reicht worden iſt. Bei einer Zunahme der Gas⸗ erzeugung um 10% reicht die Anlage im Winter 1908/09 nicht mehr aus. Die Beanſpruchung der Stationsgasmeſſer iſt alsdann auf mindeſtens 8900 obm ſtündliche Leiſtung zu veranſchlagen. Die Aufſtellung eines weiteren Stationsgasmeſſers iſt daher bis zum kommenden Winter dringend erforderlich. Die Größe des aufzuſtellenden Stationsgas⸗ meſſers iſt ſo gewählt, daß die Geſamtleiſtung der Gasmeſſeranlage um 80 000 chm innerhalb 24 Stun⸗ den erhöht wird, und dieſe ſodann bei einer jähr⸗ lichen Zunahme der Gaserzeugung von 8—10% auf 4—5 weitere Jahre den Anforderungen ge⸗ nügen wird. Das bisherige Syſtem der Stationsgasmeſſer hat ſich bewährt, und es wird beabſichtigt, für die Neuanſchaffung das erprobte Verfahren beizu⸗ behalten. Der für die Aufſtellung des Stations⸗ gasmeſſers erforderliche Raum war ſeinerzeit bei dem Bau des Regulierungsgebäudes bereits vor⸗ geſehen und ſteht demnach jetzt für dieſen Zweck zur Verfügung. Wir verweiſen auf den bei den Akten Blatt 107 befindlichen Lageplan Nr. 2032, auf welchem der projektierte Stationsgasmeſſer und die Rohr⸗ leitungen in roter Farbe angelegt ſind. Nach dem Blatt 105 bis 106 der beifolgenden Akten befindlichen Koſtenanſchlage ſind die Koſten auf 25 000 ℳ. veranſchlagt und im Etat für 1908 beim Anleihebedarf bereits vorgemerkt. 18