—— 31z2 — — Der Wiederaufbau der zerſtörten Betriebs⸗ anlage mußte, wie wir bereits in unſerer Vorlage vom 20. Juni 1907 hervorgehoben haben, aus Betriebsrückſichten, mit größter Beſchleunigung in Angriff genommen und durchgeführt werden. Da es ſich nicht ſofort überſehen ließ, ob und inwie⸗ weit für den Wiederaufbau der Anlage höhere, als durch die Verſicherungsgeſellſchaften zu tragende Koſten entſtehen würden, behielten wir uns vor, die etwa erforderlichen Mehrkoſten ſpäter zu be⸗ antragen. Bei der weiteren Bearbeitung des Projekts wurde beſonders darauf Bedacht genommen, an Stelle der vorhandenen Anlage eine neue zu ſchaffen, bei welcher ſowohl bei der Wahl der Maſchinen als auch hinſichtlich ihrer Anordnung alle maſchinen⸗ techniſchen Fortſchritte der Neuzeit angemeſſene Berückſichtigung finden. Man entſchied ſich dafür, die neuen Apparate und Maſchinen größer zu wählen, als es die durch Feuer zerſtörten geweſen ſind, und erhöhte ſomit mit verhältnismäßig ge⸗ ringen Mehrkoſten die Leiſtungsfähigkeit der Ge⸗ ſamtanlage um 50% gegen die frühere. Außerdem wurde zwecks Erhöhung der Feuerſicherheit an Stelle der früheren hölzernen Kellerdecke, der Dachkonſtruktion aus Holz und der hölzernen Türen durchweg unverbrennliches Baumaterial (Zement, Stein und Eiſen) gewählt. Die neue Anlage konnte mit halber Leiſtung bereits am 10. November v. I. in Benutzung ge⸗ nommen werden und iſt ſeit dem 27. April d. I. in vollem Umfange im Betrieb. Die Geſamtkoſten für den Wiederaufbau des Gebäudes und ſeiner inneren Einrichtung haben nach der nunmehr fertiggeſtellten Schlußabrechnung 152 929,16 ℳ betragen. Außerdem ſind Gas⸗ anſtaltsarbeitern 107,560 ℳ für verbrannte Klei⸗ dungsſtücke gezahlt worden, ſo daß die Geſamt⸗ ausgabe 153 036,76 ℳ beträgt. Hiervon ſind durch die Verſicherung 93 440,96 ℳ und durch Erlös aus altem Material § 220,38 ℳ, zuſammen 101 661,34 gedeckt. Die überſchießenden 51 375,42 ℳ erſuchen wir nachträglich zu bewilligen. Dieſe Mehrkoſten ſind, abgeſehen von der nun⸗ mehr vorhandenen vollkommen neuen, mit allen Verbeſſerungen der Neuzeit ausgeſtatteten Ein⸗ richtung, begründet 2) durch die gegen früher um 50% erhöhte Leiſtungsfähigkeit der Anlage mit rund 5) durch die Verwendung von un⸗ verbrennlichen, in der erſten Anſchaffung aber teuerem Bau⸗ material an Stelle von Holz mit 35 000,00 ℳ 16 375,42 „„ m nach dieſer Richtung zu ſchaffen ver⸗ mocht. Charlottenburg, den 10. Juni 1908. Der Magiſtrat. Schuſt ehrus. Caſſirer. XIII. 78 II. Druckſache Nr. 268. Vorlage betr. Erwerb eines Grundſtücksſtreifens und Bewilligung von Mehrkoſten für den Er⸗ weiterungsban der Familienhäunſer. Urſchriftlich nebſt 1 Heft mit Lageplan un 7 Blatt Zeichnungen an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Dem Ankauf eines Grundſtücksſtreifens von etwa 62,50 qm Fläche in der Sophie Char⸗ lottenſtraße nach Maßgabe des Kaufvertrages vom 10. Juni 1908 wird zugeſtimmt. b) Der Kaufpreis von rund 2884 ℳ iſt dem Grundſtückserwerbsfonds zu entnehmen. c) Der veränderten Grundrißſkizze für den neu zu errichtenden Vorderbau auf dem Grund⸗ ſtück der Familienhäuſer wird zugeſtimmt. d) Die Mehrkoſten für den Bau im Betrage von 20 000 ℳ werden aus laufenden Mitteln zur Verfügung geſtellt. Die Stadtverordneten⸗Verſammlung hat am 11. März d. J. — vergl. Druckſache Nr. 133 — den Bauentwurf zum Bau eines Aſyls für Obdach⸗ loſe genehmigt und die veranſchlagten Koſten in Höhe von 282 000 ℳ bewilligt. 0 Bereits während der Bearbeitung des Ent⸗ wurfes wurde der Gedanke erwogen, ob man nicht vor Beginn des Baues noch einen ſüdlich von dem Grundſtück der Familienhäuſer befindlichen Grund⸗ ſtücksſtreifen erwerben ſolle. 23 Dieſer Streifen in Breite von etwa 2,5 m gehört der Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahn und bildet einen zweiten Zugang für den dahinter gelegenen Straßenbahnhof. Da dieſer Streifen wegen ſeiner geringen Breite nicht ſelbſtändig bebaut werden kann, ſo würde, wenn erſt der geplante Neubau des Aſyls errichtet iſt, auf un⸗ abſehbare Zeiten eine 2,5m breite Lücke im Straßenbild bleiben, welche wegen der links und rechts anſchließenden Nachbargiebel einen höchſt unſchönen Eindruck machen würde. Leider antwortete die Straßenbahngeſellſchaft auf die Anfrage, daß ſie den Zugang nicht ent⸗ behren könne und es blieb deshalb nichts übrig, als ihr den Vorſchlag zu machen, daß das Grund⸗ ſtück zwar von der Stadt erworben, daß aber der zuſammen wie oben 51 375,42 . Wir erachten es für angemeſſen und dem Grundſatze einer vorſichtigen Geſchäftsführung ent⸗ ſprechend, wenn derartige Ausgaben für Erneue⸗ rungen und Verbeſſerungen der Werke aus lau⸗ fenden Mitteln gedeckt werden. Mit unſerem Antrage befinden wir uns mit der Deputation für die Gaswerke in Übereinſtim⸗ mung. Die von uns wegen der Urſache des Brandes angeſtellten Ermittlungen haben zu einem voſi⸗ tiven Ergebnis nicht geführt. Auch die Bemü⸗ hungen der Charlottenburger Kriminalpolizei haben trotz umfangreicher Zeugenvernehmungen keine Straßenbahn grundbuchlich ein Durchgang ge⸗ ſichert würde. Auf dieſen Vorſchlag iſt die Straßen⸗ bahn eingegangen. Das Abkommen, welches 77 getroffen iſt, liegt nunmehr vor. In Übereinſtimmung mit der Grundeigentums⸗ Deputation können wi: es für die Stadtgemeinde durchweg als annehmbar bezeichnen, wenn auch der Kaufpreis für den erſten Augenblick etwas hoch erſcheinen mag. Die Kaufſumme würde zunächſt aus dem Grundſtückserwerbsfonds zu entnehmen ſein, bis ſie durch die nutznießende Verwaltung zurück⸗ erſtattet wird. Der Ankauf des Streifens bietet auch noch den Vorteil, daß dem geplanten Vordergebäude