ſcheint. — 319 — Grundſtück in Abteilung 1I des Grundbuchs an erſter Stelle einzutragen. Die Verkäuferin verpflichtet ſich, während der Bauzeit von dem Recht der Benutzung der Durch⸗ fahrt keinen Gebrauch zu machen. § 6. Die Koſten und Stempel dieſes Vertrages ſowie die der Eigentumsübertragung und der Ein⸗ tragung (§ 5) ſowie die Umſatzſteuer trägt die Stadt⸗ gemeinde. § 7 Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt abhängig von der Genehmigung desſelben durch den Magi⸗ ſtrat und die Stadtverordneten⸗Verſammlung zu Charlottenburg. bis zum 15. Juli 1908 erteilt und der Verkäuferin ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Vertrage irgend welche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vorgeleſen, von denſelben genehmigt und wie folgt eigenhändig unterſchrieben worden: Berlin Charlottenburger Straßenbahn Dr Micke. Dr Wuſſo w. Rudolf Hoffmann. Dr Karl Prühß, Magiſtratsaſſeſſor, Urkundsperſon der Stadtgemeinde Charlottenburg. Druckſache Nr. 269. Mitteilung betr. Abſchreibungen von dem Buch⸗ werte der Transformatoren des Elektrizitätswerks. Urſchriftlich mit den Akten Fach 5 Nr. 1 Band 1 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Erſuchen, davon Kenntnis zu nehmen, daß die Abſchreibungen von dem Buchwerte der Transformatoren des Elektrizitätswerks von 2% auf 10% erhöht worden ſind. Von dem Werte des Kabelnetzes des ſtädtiſchen Elektrizitätswerks ſind bisher Abſchreibungen in Höhe von 2% des Buchwerts alljährlich gemacht worden. In der Poſition „Kabelnetz“ ſind aber auch die Transformatoren mit Zubehör enthalten, für die eine Abſchreibung von 2% unzureichend er⸗ Andere Werke nehmen auf derartige Apparate erheblich höhere Amortiſationen vor (die Berliner Elektrizitätswerke beiſpielsweiſe7 ½ %). Wir haben deshalb beſchloſſen, den Abſchrei⸗ bungsprozentſatz vom Jahre 1907 ab von 2% auf 10% zu erhöhen, um die in früheren Jahren zu niedrig bemeſſenen Abſchreibungen auszugleichen. Der von dem Sonderetat 4 für 1908 an den Hauptetat abzuführende Überſchuß wird hierdurch vorausſichtlich eine Anderung nicht erleiden. Charlottenburg, den 4. Juni 1908. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Dr JIaf fé. XVIa. 357. Druckſache Nr. 270. Mitteilung betr. die ſeit dem 1. April 1907 be⸗ endeten und die jetzt noch ſchwebenden Zivil⸗ prozeſſe und Klagen im Verwaltungsſtreitver⸗ fahren. Urſchriftli ch'mit Akten und Anlagen an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Erſuchen, Wird dieſe Genehmigung nicht von den Nachweiſungen der ſeit dem 1. April 1907 beendeten und der jetzt noch ſchwebenden Zivilprozeſſe und Klagen im Verwaltungs⸗ ſtreitverfahren Kenntnis zu nehmen. Von den 171 Zivilprozeſſen und 191 Klagen im Verwaltungsſtreitverfahren ſind gleichartig aus dem Bereich 44. 6 a) der Armenverwalt ung 105 (Erſtattung von Kurkoſten, Unterſtützungs⸗ koſten und dergl.), b) der Tiefbauver waltung 15 (Erhöhung der Enteignungsentſchädigung für Vorgartenland in der Hardenbergſtraße), von denen 7 im Jahre 1907 endgültig er⸗ ledigt ſind, 40 (Erhöhung oder Herabſetzung der Enteig⸗ nungsentſchädigung für Straßenland uſw. in der Bismarckſtraße), 18 (desgl. in verſchiedenen Straßen), 10 (Erſatz des durch vorzeitige Räumung von Geſchäftsräumen in der Bismarckſtraße ent⸗ ſtandenen Schadens), 6 (Aufhebung der Veranlagung zu Straßen⸗ anlieger⸗Beiträgen), c) der Kanaliſationsverwaltung 14 (Entſchädigungen wegen Durchfeuchtungen), 7 (Aufhebung der Veranlagung, Herabſetzung oder Rückzahlung von Kanaliſationsbeiträ⸗ gen), d) der Steuerverwaltung 48 (Anderung oder Aufhebung der Veranlagung zur Gemeinde⸗Einkommenſteuer), 34 (Anderung oder Aufhebung der Veranlagung zur Gemeinde⸗Grund⸗ und Umſatzſteuer, ſowie zur Kanaliſations⸗ und Müllabfuhr⸗ gebühr), e) der Gasanſtaltsver waltung 11 (Zahlung von Gasgeld, Herausgabe von Gasapparaten und dergl.), f) der Stadthauptkaſſe 10 (Zahlung von Steuern durch den Arbeit⸗ geber nach Lohnbeſchlagnahme). Die von der Stadtgemeinde in den zu ihren Un⸗ gunſten entſchiedenen Prozeſſen gezahlten Prozeß⸗ und Anwaltskoſten ſind aus der Spalte „Bemer⸗ 1 der betreffenden Nachweiſungen erſicht⸗ ich. Charlottenburg, den 26. Mai 1908. Der Magiſtrat. Schuſtehr u s. I. 202. Druckſache Nr. 271. Mitteilung betr. Zahlung der Teuerungszulage an die Lehrer und Lehrerinnen der Gemeinde⸗ chulen. Urſchriftlich mit Akten Fach 1 Nr. 4 XVIII. an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Erſuchen, davon Kenntnis zu nehmen, daß die Königliche Regierung in Potsdam durch Verfügung vom 25. Mai d. IJ. — Tageb. Nr. II. 2672. 5 — für die Beſchlüſſe der ſtädtiſchen Körperſchaften vom 15. April / 8. Mai 1908 betr. die Gewährung von Teue⸗ rungszulagen an die Rektoren, Lehrer und Lehrerinnen der Gemeindeſchulen und der Bürgermädchenſchule ihre Genehmigung in Anſpruch genommen, die ohne dieſe erfolgte