— —— 330 —— Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Deputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen. Charlottenburg, den 17. Juni 1908. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Boll. XIV a. 369. 2ruckſache Nr. 277. Vorlage betr. Bereitſtellung von Mitteln zur Zahlung von Witwengeld. Urſchriftlich mit Akten Fach 9 Nr. 44 betr. den Lehrer Ferdinand Thiel an. die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Das der Witwe des Gemeindeſchullehrers Thiel, Auguſte geborene Tantow, nach dem durch Nachtrag I1I1 vom 25. Juni 1907 ab⸗ geänderten Ortsſtatut vom 16./31. März 1900 betreffend die Gewährung von Witwen⸗ und Waiſengeld für das Rechnungsjahr 1908 aus ſtädtiſchen Mitteln zuſtehende Witwengeld von 752,97 ℳ iſt dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. Der Gemeindeſchullehrer Ferdinand Thiel von der Gemeindeſchule II1 iſt am 1. Mai d. I. ver⸗ ſtorben. Er hat eine anrechnungsfähige Dienſt⸗ zeit von 37 Jahren und 1 Monat zurückgelegt. Sein Gehalt betrug zuletzt 4450 ℳ.. Am Todes⸗ tage ſtand ihm nach dem durch Geſetz vom 10. Juni 1907 abgeänderten Geſetz betr. die Penſionierung der Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Volksſchulen vom 6. Juli 1885 ein Ruhegeld von 87/¾120 dieſes Einkommens — 3226,25 ℳ rund 3227 ℳ zu. Von dieſem Betrage erhält die Witwe nach dem durch Geſetz vom 10. Juni 1907 abgeänderten Geſetz betr. die Fürſorge für die Witwen und Waiſen der Lehrer an öffentlichen Volksſchulen vom 4. Dezember 1899 und nach dem obenbezeichneten Ortsſtatut 40 %, 1290,80 ℳ als Witwengeld. Es bleibt vorbehalten, nach Neufeſtſetzung der Gehälter mit Wirkung vom 1. April 1908 ab eine Abänderung auf der neuen Grundlage vorzunehmen. Kinder unter 18 Jahren ſind nicht vorhanden. Das Gnadenquartal läuft mit dem 31. Auguſt d. I. ab. Das Witwengeld iſt daher vom 1. September 1908 ab zu zahlen. Für das laufende Rechnungsjahr ſind daher für die Zeit vom 1. September 1908 bis 31. März 1909 = 752,97 ℳ Witwengeld bereit zu ſtellen. Die bezüglichen Urkunden ſind den Perſonal⸗ akten mittels Eckſtichs vorgeheftet. Charlottenburg, den 11. Juni 1908. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Matting. VII A2. 196. Druckſache Nr. 278. Vorlage betr. Stiftung eines Ehrenpreiſes für eine Geflügelausſtellung. mc 1140 mit Akten Fach 12 Nr. 12 Band II1 * an vi Stadtverordneten⸗Verſammlung mit 42 Antrage, zu beſchließen: Dem Charlottenburger Geflügelzucht⸗Verein „Glück auf“ wird für die in der Zeit vom 17. bis 19. November d. I. zu veranſtaltende allgemeine Geflügelausſtellung ein Ehren⸗ preis im Werte von 50 ℳ bewilligt. Der Betrag iſt dem Dispoſitionsfonds zu ent⸗ nehmen. Der genannte Verein, der am 11. Januar 1906 gegründet iſt, bezweckt Förderung und Verbreitung der Nutz⸗ und Ziergeflügelzucht, beſonders ſolcher Geflügelraſſen, die einen beſonderen Nutz⸗ oder Liebhaberwert haben. Durch belehrende Vor⸗ träge, Beſchaffung von Zuchttieren, Veranſtaltung von Ausſtellungen verbunden mit Prämierungen und Veröffentlichung der Zuchtergebniſſe ſucht der Verein auch in weiteren Kreiſen Intereſſe für die Geflügelzucht zu erwecken und zu fördern. Zu dieſem Z3wecke iſt im November dieſes Jahres eine allgemeine Geflügelausſtellung ge⸗ plant. Der Verein hat die Bitte ausgeſprochen, ſeine Beſtrebungen durch Stiftung eines Ehren⸗ preiſes zu unterſtützen. Wir haben beſchloſſen, einen Ehrenpreis im Werte von 50 ℳ zu bewilligen und erſuchen um Zuſtimmung. Charlottenburg, den 13. Juni 1908. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Samter. IIIb. 449. Druckſache Nr. 279. VBorlage betr. Beitritt der Stadtgemeinde zum Berliner Waldſchutzverein. Urſchriftlich mit 1 Heft an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Stadtgemeinde Charlottenburg tritt dem Berliner Waldſchutzverein mit einem Jahres⸗ beitrage von 50 ℳ als Mitglied bei. Der für das Rechnungsjahr 1908 erforderliche Be⸗ trag iſt dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. Der im Jahre 1906 gegründete Berliner Waldſchutzverein, deſſen Zwecke und Ziele infolge der in der Stadtverordneten⸗Verſammlung bereits gepflogenen Beratungen hinreichend bekannt ſind — vergl. Druckſache Nr. 194 — iſt um Unterſtützung ſeiner Beſtrebungen vorſtellig geworden. Indem wir uns der in dem dortigen Beſchluſſe vom 15. April 1908 — St. V. 333 — zum Ausdruck gelangten wohlwollenden Stellungnahme ſchließen, haben wir beſchloſſen, dieſe Beſtrebungen dadurch zu unterſtützen, daß wir die Mitgliedſchaft mit einem Jahresbeitrage von 50 ℳ, erwerben. Ferner beabſichtigen wir wieder die Flugſchriften des Vereins, wie dies bereits im Jahre 1906 ge⸗ ſchehen, in den Schulen verteilen zu laſſen und auch durch Belehrung auf die Pflege und Erhaltung der Wälder hinzuwirken. Dem weiteren Antrage, Ortsarme zur Reini⸗ gung der Wälder zu überweiſen, vermögen wir dagegen nicht zu entſprechen, da wir einen un⸗ mittelbaren Einfluß auf die Ausführung der Ar⸗ beiten nicht haben, dies Verfahren ſich auch, wie wir durch Anfrage bei dem Gemeindevorſtand in Ober⸗Schöneweide feſtgeſtellt haben, nicht be⸗ währt hat. Wir erſuchen, unſerem . . einmen. Charlottenburg, den 16. Juni 1908. Der Wcff, 34 re III b 2 an⸗