——, 332 — Kinder während der Schulſtunden und außerdem für die Lehrer. Die in den oberen Geſchoſſen dadurch frei werdenden Räume können für die Unterbringung der in unſeren Gemeindeſchulen von Jahr zu Jahr in immer größerem Umfange notwendig werdenden Lehrmittelſammlungen nütz⸗ lich verwendet werden. Eine zweite Abweichung vom Vorentwurf beſteht darin, daß in der Mädchenſchule ſich für die Milchabgabe an bedürftige Schülerinnen ein geeigneter Raum vor der Wohnung des Schul⸗ dieners finden ließ; dadurch iſt der früher hierfür vorgeſehene Raum zu Klaſſenzwecken frei geworden und ſomit noch günſtiger ausgenützt. Eine dritte Neuerung iſt die, daß verſucht werden ſoll, die Heizungsanlage nicht mehr für die Knaben⸗ und Mädchen⸗Schule getrennt, ſondern als eine gemeinſame im Keller anzuordnen. Wir verlaſſen damit einen früheren Grundſatz, der es zuläſſig erſcheinen ließ, die Schuldiener in den beiden Schulen je mit der Bedienung ihrer be⸗ ſonderen Heizung zu betrauen. Die neuerdings mehr entwickelte Lüftungsanlage wird die Be⸗ dienung durch einen beſonderen Heizer notwendig machen. Eine Vermehrung der Arbeit für die Schuldiener iſt bereits durch die im Hauſe gegen früher hinzugekommenen Räume, wie z. B. den beſonderen Zeichenſaal, eingetreten. Die Geſamtkoſten ſetzen ſich zuſammen aus: a) der Bauſumme 896 000 ℳ. b) den Kanaliſationsbeiträgen pp. 18 000 „ zuſammen 914 000 ℳ. Der für den Vorentwurf vorgeſehene Über⸗ ſchlag über die Bauſumme zu a) baſierte auf einem Einheitspreis von 21 ℳ für das chm um⸗ bauten Raumes einſchließlich der geſamten In⸗ ſtallation und beweglichen Einrichtung des Hauſes. Dieſer Einheitspreis reicht für Weſtend nicht aus. Statt der überſchläglich berechneten 860 000 ℳ Baukoſten werden erforderlich ſein 896 000 ℳ (vergl. oben unter a), was einem Einheitspreis von ca. 22 ℳ für das ehm umbauten Raumes entſpricht. Dieſer Einheitspreis darf bei einem allſeitig freiſtehenden Gebäude auf einer für den Baubetrieb nicht günſtig gelegenen Bauſtelle als nicht zu hoch gerechnet erſcheinen. Wir folgen in unſerem Antrage einem Be⸗ ſchluſſe der Hochbaudeputation. Charlottenburg, den 18. Juni 1908. Der Magiſtrat. Schuſt ehrus. Seeling. X618. Druckſache Nr. 282. Vorlage betr. überlaſſung eines Grundſtücks an die Rudolf Höhne ſche Stiftung. Mit Akten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Magiſtrat wird ermächtigt, der Rudolf Höhne' ſchen Stiftung von dem der Stadtge⸗ meinde Charlottenburg gehörigen, auf Weſt⸗ end belegenen Grundſtück — Band 17 Nr. 972 des Grundbuchs — die auf dem in den Akten befindlichen Lageplan mit a b, , d, e, a bezeich⸗ nete zwiſchen der Ebereſchen⸗ und Rüſtern⸗ allee gelegene Fläche von etwa 2543 qm zur Errichtung eines Stiftungshauſes unent⸗ geltlich unter folgenden Bedingungen zu über⸗ eignen: 1. Das Rückfallsrecht bleibt vorbehalten für den Fall, daß die Stiftung das Grundſtück nicht mehr zu den ſtiftungsmäßigen Zwecken verwendet; dieſe Bedingung iſt grundbuch⸗ lich ſicherzuſtellen; der Bauentwurf nebſt Koſtenanſchlag für das auf dem Grundſtück zu errichtende Stiftungsgebäude iſt vom Magiſtrat zu ge⸗ nehmigen; die Satzung der Stiftung iſt dahin zu ändern, daß dem Vorſtand ſtets ein Mitglied des Magiſtrats angehören muß. Der am 29. Januar 1882 verſtorbene Rentier Rudolf Höhne hat teſtamentariſch beſtimmt, daß nach dem Tode ſeiner Ehefrau ſein geſamter Nachlaß zur Errichtung einer Stiftung unter dem Namen „Rudolf Höhne ſche Stiftung“ verwendet werden ſoll, mit dem Zwecke, unbemittelte Perſonen im Alter von mindeſtens 60 Jahren durch Wohnung und Geldgaben zu unterſtützen. Nach der Abſicht des Stifters ſollte auf dem ihm gehörigen Grundſtück Ecke Goethe⸗ und Schlüterſtraße ein Stiftungs⸗ gebäude errichtet und zur Aufnahme alter Leute eingerichtet werden. Schon bei Lebzeiten der Ehe⸗ frau, der bis zu ihrem Tode der Nießbrauch des Nachlaſſes zuſtand, iſt die in Ausſicht genommene Stiftung begründet worden und hat Königliche Genehmigung und die Rechte einer juriſtiſchen Perſon erhalten. Nachdem nunmehr die Ehefrau des Stifters verſtorben iſt, iſt die Stiftung an uns als Aufſichts⸗ behörde mit dem Antrage herangetreten, ihr zu geſtatten, das urſprünglich zur Errichtung des Stif⸗ tungsgebäudes in Ausſicht genommene Grundſtück beſtmöglich zu veräußern und ihr an deſſen Stelle, wenn möglich, ein ſtädtiſches Grundſtück von etwa gleicher Größe für ihre 3wecke zu übereignen. Das Vermögen der Stiftung beſteht außer dem genannten Grundſtücke in Hypotheken und Wertpapieren im Betrage von zuſammen 375 580 Mark. Das Grund⸗ ſtück war bei der Errichtung der Stiftung im Jahre 1888 auf 60 000 Mark geſchätzt worden, war aber ſchon im Jahre 1904 auf 248 000 ℳ bewertet und dürfte inzwiſchen noch weiter im Werte geſtiegen ſein, da es auch zur Gemeindegrundſteuer mit 280 000 Mark eingeſchätzt iſt. Durch einen Verkauf dieſes Grundſtücks würde daher dem Stiftungs⸗ vermögen eine erhebliche Summe zugeführt werden. Würde andererſeits das Stiftungshaus auf dem Grundſtück ſelbſt errichtet, ſo würden nach Abzug der Baukoſten nur höchſtens etwa 200 000 ℳ übrig bleiben, deren Zinſen mit 4 v. H. nicht ausreichen würden, die Stiftungszwecke — Gewährung freier Wohnung, Heizung und Beleuchtung, ſowie 180 ℳ jährlich an jeden Inſaſſen der Stiftung — zu er⸗ füllen und die Koſten der Verwaltung und Unter⸗ haltung des Gebäudes zu decken. Es kommt hinzu, daß der Bauplatz an der Ecke der Goethe⸗ und Schlüterſtraße ſich bei ſeiner Lage an zwei lebhaften Verkehrsſtraßen wenig für ein Altersheim eignet. Das Stiftungsgrundſtück iſt auch im Laufe der Jahre vollſtändig durch hohe, vielſtöckige Häuſer eingebaut worden und hat kaum die Eigenſchaften, die ein Altersheim erfordert. Der Stifter ſelbſt hat noch bei Lebzeiten in einer ſchriftlichen Mitteilung aus dem Jahre 1881 die Frage erörtert, ob es nicht zweckmäßig wäre, das Grundſtück günſtig zu ver⸗ kaufen und das Stiftungsgebäude an einer anderen 24 *4 5* ht “ 4 1