398 geeigneten Stelle zu errichten. aller der von der Stiftung gegen die Bebauung des urſprünglichen Stiftungsgrundſtücks geltend ge⸗ machten Gründe haben wir als Aufſichtsbehörde unter dem Vorbehalt der Zuſtimmung des Herrn Regierungspräſidenten als Oberaufſichtsbehörde die Veräußerung des Grundſtücks genehmigt. Wir haben gleichzeitig aber geglaubt, auch dem zweiten Antrage der Stiftung um Überlaſſung eines ſtädtiſchen Grundſtücks entſprechen zu ſollen. Beſtimmend war hierbei der Umſtand, daß die Stiftung ihrem Zwecke nach Aufgaben erfüllt, die an ſich in den Rahmen der Aufgaben der Stadt⸗ gemeinde fallen, und dadurch, daß ſie eine Anzahl alter Leute in ihrem Stiftungshauſe aufnimmt, die Stadtgemeinde nicht unweſentlich entlaſtet. Koſtet doch zur Zeit jede in das ſtädtiſche Bürgerhaus aufgenommene Perſon die Stadt annähernd 720 jährlich. Ein großer Teil der Perſonen aber, die ſpäter die Höhne ſche Stiftung aufnehmen wird, würde ohne ſie im ſtädtiſchen Bürgerhauſe Auf⸗ nahme finden müſſen. Von den ſtädtiſchen Grund⸗ ſtücken erſchien am geeignetſten das in unſerem Antrage bezeichnete auf Weſtend. Es liegt in un⸗ mittelbarer Nähe des Grundſtücks, das die Stadt⸗ gemeinde in gleicher Weie der Stiftung „Waiſen⸗ haus Luiſens Andenken“ ebenfalls unentgeltlich zur Verfügung geſtellt hat. Sein Wert wird von der Grundeigentumsdeputation auf 600 ℳ für die Rute geſchätzt, beträgt alſo im ganzen rund 109 000 ℳ. Für Zwecke der ſtädtiſchen Verwaltung kommt es kaum in Frage. Die in unſerem Antrage genannten Bedin⸗ gungen erſcheinen zur Sicherung der Rechte der Stadt und zur Sicherung unſeres Einfluſſes auf die Verwaltung und zweckmäßige Bebauung not⸗ wendig. Die Stiftung iſt mit ihnen einverſtanden. Die nähere Feſtlegung des Rückfallsrechts ſoll einer ſpäteren Abmachung vorbehalten bleiben. Gleich⸗ artige Verhandlungen ſchweben bereits mit dem Kuratorium des Auguſta⸗Viktoria⸗Hauſes und mit dem Vorſtande des Jugendheims. Charlottenburg, den 18. Juni 1908. Der Magiſtrat. Matting, u. 1. V. VIIIa. G. 1. 544. Samter. Druckſache Nr. 283. Vorlage betr. Erhöhung der Feuerſicherheit in den Rathausfeſtſälen. Urſchriftlich an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Für die Ausführung baulicher Maßnahmen zur Erhöhung der Feuerſicherheit in den Feſt⸗ ſälen des Rathauſes werden 15 000 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt. Zur Prüfung der Feuerſicherheit in den Rathaus⸗ feſtſälen haben wir uns veranlaßt geſehen, einen beſonderen Ausſchuß von Sachverſtändigen, unter Zuziehung unſeres Branddirektors, einzuſetzen, welcher nach eingehender Unterſuchung zu der Uberzeugung gelangt iſt, daß die Benutzung der Feſtſäle, insbeſondere bei künſtlicher Beleuchtung, in der 188 Beſchaffenheit nicht mehr gefahrlos erſcheint. Wir haben deshalb beſchloſſen, die zur Erhöhung der Feuerſicherheit erforderlichen bau⸗ lichen Anderungen umgehend auszuführen. Über die Art der Ausführung haben bei der Kürze der In Anerkennung Zeit endgiltige Beſchlüſſe noch nicht gefaßt werden können. Überſchläglich ſind die Koſten für die in Angriff zu nehmenden Abänderungen auf 15000 geſchätzt worden. Da es im Intereſſe der Be⸗ nutzung der Feſtſäle dringend notwendig erſcheint, die Arbeiten bereits während der Ferien in Angriff zu nehmen, ſo beantragen wir, von der Vorlage eines genauen Koſtenanſchlages ausnahmsweiſe Abſtand nehmen und uns die überſchläglich er⸗ rechneten 15 000 ℳ für dieſen Zweck aus dem Dispoſitionsfonds zur Verfügung ſtellen zu wollen. Über die erfolgten Abänderungen werden wir als⸗ dann unter Beifügung der Koſtenabrechnung der Stadtverordneten⸗Verſammlung nähere Mitteilung zugehen laſſen. — Charlottenburg, den 18. Juni 1908. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Druckſache Nr. 284. Mitteilung betr. Gewährung eines feſten Ein⸗ kommens an Hilfslehrerinnen. Urſchriftlich mit Heft betr. die Ge⸗ währung eines feſten Einkommens an Hilfs⸗ lehrerinnen an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit der Mitteilung, daß wir dem Beſchluſſe der Stadtverordneten⸗ Verſammlung, den Hilfslehrerinnen auch ſchon im erſten Jahre ihrer Beſchäftigung im hieſigen Schuldienſt ein Mindeſtein⸗ kommen von 75 ℳ monatlich zu gewähren, nicht beigetreten ſind. Wir legen Gewicht darauf, daß die Hilfslehrerinnen, welche ſich im erſten Jahre ihrer Beſchäftigung im Schuldienſt befinden, deutlich von den übrigen unterſchieden werden, und daß dieſer Unterſchied auch in der Honorierung ihrer Leiſtungen zum Ausdruck gebracht wird. Erſt wenn die Hilfs⸗ lehrerinnen zur Genüge nachgewieſen haben, daß ſie in Unterricht und Erziehung Befriedigendes leiſten, erwerben ſie eine Anwartſchaft auf dauernde Beſchäftigung. Erſt von dieſem Zeitpunkte an hat die Stadtgemeinde ein Intereſſe daran, ſich die Arbeitskraft derſelben dauernd zu ſichern und da⸗ her auch die Verpflichtung, für ihren notwendigen Unterhalt zu ſorgen. Im erſten Jahre haben die jungen Lehrerinnen, die auf dem Seminar nur wenig Gelegenheit zu unterrichten hatten, zumeiſt noch recht nötig, ſich durch Hoſpitieren und gelegentliche Vertretungen auf ihren künftigen Beruf vorzubereiten. Sie gleichen während dieſer Zeit den Seminar⸗ oder Probekandidaten an den höheren Lehranſtalten. Ihr Unterricht iſt in der Regel weniger erfolgreich als der, der ſtändigen Vertreterinnen. Es iſt da⸗ her auch angemeſſen, in der Honorierung beider Gruppen einen entſprechenden Unterſchied zu machen — das geſchieht, wenn wir die Hilfs⸗ lehrerinnen im erſten Jahre nur ſo lange beſolden, als ſie der Stadtgemeinde tatſächlich Dienſte leiſten. Es erſcheint ungerechtfertigt, ihnen ein Honorar auch während der Zeit zu gewähren, in der wir ihnen geſtatten, im Intereſſe ihrer Ausbildung an unſeren Schulen zu hoſpitieren und den Rat unſerer Rektoren und Lehrer in Anſpruch zu nehmen, ohne eine Gegenleiſtung dafür zu benſpruchen. Die von uns empfohlene Regelung ſoll dazu führen, daß vor Einreihung in die ſtändig remune⸗