— 336 — Der Genannte iſt 28 Jahre alt und befindet ſich ſeit dem 16. Juli 1907 auf Probe in einer offenen Ingenieur⸗Stelle. Leiſtungen und Führung waren zufriedenſtellend: nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 15. Juni d. I. iſt er geſund und dienſtbrauchbar. Wir haben deshalb ſeine Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung beſchloſſen. Charlottenburg, den 18. Juni 1908. Der Magiſtrat. Matting. I 781. . Druckſache Nr. 290. Vorlage betr. Anſtellung eines ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Techniker). Urſchriftlich mit dem Perſonalheft N Nr. 15 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Technikers a. Pr. Waldemar Noçon als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Techniker — G III — des Normalbeſoldungsetats) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären. Der Genannte iſt 27 Jahre alt und befindet ſich ſeit dem 1. Juli 1907 auf Probe in einer offenen Techniker⸗Stelle. Leiſtungen und Führung waren zufriedenſtellend; nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 15. Juli d. I. iſt er geſund und dienſt⸗ brauchbar. Wir haben deshalb ſeine Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung beſchloſſen. Charlottenburg, den 18. Juni 1908. Der Magiſtrat. Matting. Druckſache Nr. 291. Vorlage betr. Anſtellung eines Beamten zu vor⸗ übergehenden Dienſtleiſtungen. Urſchriftlich nebſt Perſonalheft an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Gerichtsaſſeſſors Dr Thurow als ſtädtiſchen Beamten zu vor⸗ übergehenden Dienſtleiſtungen (juriſtiſchen Hilfsarbeiter) gemäß § 56 Nr. 6 der Städte⸗ ordnung zu erklären. Der Genannte iſt ſeit dem 15. d. M. an Stelle des aus dem ſtädtiſchen Dienſt ausgeſchiedenen Magiſtratsaſſeſſors Dr Mann zunächſt als juriſtiſcher Hilfsarbeiter auf Privatdienſtvertrag beſchäftigt. Da er u. a. auch zur Beurkundung von Verträgen betr. Übertragung von Eigentum an Grundſtücken Verwendung finden ſoll, ſo iſt ſeine Anſtellung als „Beamter zu vorübergehenden Dienſtleiſtungen“ (8§ 1 und 2 des Kommunalbeamtengeſetzes und §1 des Ortsſtatuts betr. die Anſtellung der Beamten) erforderlich. Die perſönlichen Verhältniſſe des Gerichts⸗ aſſeſſors Dr Thurow gehen aus dem Perſonalheft hervor. Charlottenburg, den 19. Mai 1908. Der Magiſtrat. Schuſt ehrus. Seydel. 1. 575 Druckſache Nr. 292. Borlage betr. Anſtellung von ſtädtiſchen Beamten zur Borbereitung (Diätare und Supernumerare). Urſchriftlich nebſt Perſonalheften an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung der nachgenannten Per⸗ * ſonen 1. Fritz Eſch, geboren am 5. 1. 1883, Kurt Kretſchmann, geboren am 23. 7. 1887. Franz Malbranc, geboren am 26. 1. 1889, Paul Brede, geboren am 12. 4. 1886, Wilhelm Heinze, geboren am 23. 8. 1888, Hans Juhre, geboren am 20. 12. 1889, Friedrich Böhm, geboren am 30. 5. 1890, Otto Krempien, geboren am 10. 11. 1890, e Nörenberg, geboren am 1. 12. 7 1 Albin Willina, geboren am 3. 12. 1890, Gerhard Külzow, geboren am 1. 2. 1891, Fritz Weſſel, geboren am 22. 3. 1891, Walter Seifert, geboren am 18. 6. 1891. Gerhard Kilger, geboren am 18. 7. 1891, 11. Paul Engel, geboren am 6. 2. 1892 als ſtädtiſche Beamte zur Vorbereitung, und zwar zu I als Diätare, zu II als Supernumerare gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären. Die zu 1 1—4 Genannten waren bereits länger als 3 Jahre bei anderen Gemeindebehörden im Bureaudienſt tätig. „% 4 A4 Die Anzuſtellenden befinden ſich ſämtlich im Beſitz des Zeugniſſes über die wiſſenſchaftliche Be⸗ fähigung für den einjährig⸗freiwillig n Militär⸗ dienſt. Nach den vertrauensärztlichen Zeugniſſen ſind ſie geſund und dienſtbrauchbar. Wir haben deshalb beſchloſſen, die Genannten als ſtädtiſche Beamte zur Vorbereitung, und zwar zu I1 als Diätare, zu I1 als Supernumerare anzuſtellen. Das weitere über ihre perſönlichen Verhält⸗ niſſe iſt aus den Perſonalheften erſichtlich. Charlottenburg, den 26. Mai 1908. Der Magiſtrat. Schuſt ehrus. Seydel. 11. r g fer- g : I. 665. Druckſache Nr. 293. Borlage betr. Gewährung von Ruhegehalt an einen in den Ruheſtand zu verſetzenden Feuer⸗ wehrmann. Urſchriftlich mit Perſonalheft an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem Feuerwehrmann Kleeßen, welcher mit Ende Juni 1908 in den Ruheſtand zu ver⸗ ſetzen iſt, wird vom 1. Juli 1908 ab ein Ruhe⸗ gehalt von 750 ℳ bewilligt. Die für das Rechnungsjahr 1908 erforderlichen Mittel in Höhe von 562,50 ℳ ſind dem Dispoſitions⸗ 2 fonds zu entnehmen. Der Feuerwehrmann Kleeßen bezog zur Zeit unſerer Vorlage vom 11. Mai d. I. — Druckſache Nr. 241 — „die wir hiermit ergänzen, ein Dienſt⸗ einkommen von 1440 ℳ. Auf Grund ſeiner dauern⸗ den Dienſtunfähigkeit haben wir daher beantragt, ihm gemäß § 2 der Ordnung betreffend das Ruhe⸗ gehalt für die Feuerwehrmannſchaften vom 18. De⸗