ſtattgefunden, welcher ſich nach dem Verbrauch der einzelnen Verwaltungsſtellen wie folgt errechnet: Es hat ſtattgefunden: A. Minderverbrauch: 1. Hochbauverwaltuung 5 005 chm 2. Tiefbauverwaltuung. 56 116 „ 3. Armenverwaltung 980, „ 4. Krankenhausverwaltung 5 181 „ 5. Parkverwaltluung 41. 265 „ 6. Deputation für Geſundheitspflege 24 070 „ 7. Gasanſtalken. 12 531 „ Summe Minderverbrauch 143 148 chm. B. Mehrverbrauch: 1. Straßenreinigungs⸗ u. Feuerlöſchweſen . 2 505 chm 2. Waſſerverſorgung des Wochenmarktes auf dem Wittenbergplatze 88 „ 2588 „ Mithin Minderverbrauch wie vor 140 560 chm. Die vielen Niederſchläge im vergangenen Sommerhalbjahre ſind bei den meiſten Verwaltungs⸗ zweigen auf den Waſſerverbrauch von erheblichem Einfluß geweſen. Dies hat ſich nicht nur bei den⸗ jenigen Verwaltungen, denen Gartenanlagen uſw. zur Verfügung ſtehen, bemerkbar gemacht, ſelbſt in den Wohnhäuſern iſt der Waſſerverbrauch weſentlich geringer geweſen als im Jahre 1906. Von dem Minderverbrauch der Hoch bau⸗ verwaltung entfallen 2519 ehm auf den Ratskeller. Derſelbe hat im Jahre 1907 18 844 hm Waſſer entnommen und den Betrag dafür dem Magiſtrat erſtattet. Für die Hochbau⸗ verwaltung verbleibt demnach nur noch ein Ver⸗ brauch von 74 393 obm. Der Minderverbrauch der Tief bauver⸗ waltung ſteht mit der naſſen Witterung in keinem Zuſammenhange, er iſt vielmehr darauf zurückzuführen, daß weniger Kanaliſierungen und beſonders weniger Straßenregulierungen ſtatt⸗ gefunden haben als im Vorjahre. Bei der Armen⸗, Krankenhaus⸗ und Parkverwaltung iſt der Minder⸗ verbrauch durch geringere Beſprengung der Garten⸗ uſw. Anlagen herbeigeführt worden. Der Mehrverbrauch bei der Deputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen iſt dadurch entſtanden, daß die Bewirtſchaftung der Abort⸗ und Be⸗ dürfnisanſtalten mit dem Jahre 1907 von der Deputation für Geſundheitspflege auf die erſt⸗ genannte Deputation übergegangen iſt. Andern⸗ falls wäre hier ein Minderverbrauch von 3397 chm zu verzeichnen geweſen. 3 Bei der Deputation für Geſund⸗ heitspflege iſt die Waſſererſparnis auf die vorbezeichnete Abgabe der Bewirtſchaftung der Abort⸗ und Bedürfnisanſtalten ſowie haupt⸗ ſächlich darauf zurückzuführen, daß eine Waſſer⸗ entnahme ſeitens der Volksbadeanſtalt, wie ſie im Jahre 1906 infolge zeitweiligen Verſagens der Tiefbrunnenanlage ſtattgefunden hat, nicht vor⸗ gekommen iſt. Der Minderverbrauch der Gasanſtalt erklärt ſich dadurch, daß die Waſſergasanlage für 1907 durch eigene Pumpen mit Waſſer verſorgt worden iſt, während dasſelbe im Jahre 1906 von den Charlottenburger Waſſerwerken entnommen werden mußte. Die Waſſerverſorgung des Wochen⸗ marktes auf dem Wittenbergplatze hat gegen das Vorjahr einen Mehrverbrauch von 83 cbm erfordert, welcher durch die Schwankungen des Marktverkehrs veranlaßt iſt. Charlottenburg, den 27. Auguſt 1908. Der Magiſtrat. Mattin g. V. 173. Druckſache Nr. 302. Vorlage betr. Fuhrleiſtungen für die Straßen⸗ reinigung und Feuerwehr Urſchriftlich mit einem Heft und den Akten Fach 3 Nr. 1 Band vIII an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Von der Übernahme der Fuhrleiſtungen für die Straßenreinigung und Feuerwehr in eigene Regie vom 1. April 1910 ab wird zur⸗ zeit Abſtand genommen. 2 Die Fuhrleiſtungen für die Straßenreinigung und Feuerwehr ſind für einen z3 jährigen Zeitraum — vom 1. April 1910 bis 31. März 1913 — nach vorheriger Ausſchreibung einem Unternehmer mit der Maßgabe zu übertragen, daß letzterer nur die Pferde und Kutſcher zu ſtellen und die Kehrichtabladeplätze zu be⸗ ſchaffen hat, während die Stadtgemeinde die erforderlichen Stallungen, Remiſen, Wert⸗ ſtätten und Wagen vorzuhalten hat. Auf dem noch verfügbaren Teile des ſtäd⸗ tiſchen — früher Luckmann ſchen Grundſtückes — an der Straße 18a ſind die erforderlichen Stallungen, Remiſen und Wertſtätten in dem Umfange zu errichten, daß ſie eventuell ſpäter für die eigene Regie verwendbar und aus⸗ reichend ſind. Die Genehmigung des Pro⸗ jekts und die Bewilligung der Koſten bleiben ſpäterer Beſchlußfaſſung vorbehalten. Gelegentlich der Verlängerung des Vertrages über die Fuhrleiſtungen für die Straßenreinigung, Parkverwaltung und Feuerwehr iſt von den ſtäd⸗ b) c) tiſchen Körperſchaften am 23. Mai/5. Juni 1907 folgender Beſchluß gefaßt worden: 2 „Es iſt in eine Prüfung der Frage einzutreten, ob die Fuhrleiſtungen für die Straßen⸗ reinigung nebſt Beſprengung, die Partver⸗ waltung und die Feuerwehr vom 1. April 1910 ab in eigene Regie zu übernehmen ſein werden“. Bevor wir uns mit dieſem Beſchluſſe ſelbſt beſchäftigen, wollen wir einige Punkte voraus⸗ ſchicken, die mit der Angelegenheit in engem Zu⸗ ſammenhange ſtehen. In der Annahme, daß die Fuhrleiſtungen für die Straßenreinigung und die Feuerwehr in abſehbarer Zeit in eigene Regie zu übernehmen ſein werden, ſind in der neuen Anleihe bereits die Koſten für Errichtung eines Zentral⸗ depots mit Stallungen und Remiſen für die Straßen⸗ reinigung, welches für die eigene Regie auf alle Fälle erforderlich wird, mit 750 000 ℳ vorgeſehen worden. Dieſe Maßnahme wäre aber auch ohne den Gedanken an die eigene Regie notwendig ge⸗ worden, da bei weiterer Vergebung der Leiſtungen gerade die Vorhaltung geeigneter Stallungen und Wagenſchuppen, welche der gegenwärtige Vertrag dem Unternehmer auferlegt, einem neuen Unter⸗